Common use of Termine Clause in Contracts

Termine. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine Mahnschreibens an die Agentur. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten festzuhalten, bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen oder InformationenFreigabe von „Gut zur Ausführung“), im Verzug ist. In in diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß Ausmass des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern Auf- tragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten vereinbar- ten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Auftrags not- wendigen Verpflichtungen (zB z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten verein- barten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung Geltend- machung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder InformationenInformati- onen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. (1) Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. . (2) Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. . (3) Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationenund Informati- onen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs Verzuges verschoben.

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Samples: General Terms and Conditions

Termine. Frist- 5.1. Frist-und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. bzw zu bestätigen. Die Agentur Agen- tur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine Mahnschreibens eines Mahnschrei- bens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB zB. Bereitstellung von Unterlagen oder InformationenInfor- mationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht be- müht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist gewährt Nachfrist ge- währt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung Ver- pflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern Auftrag- nehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Auftrags not- wendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. . 5.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht be- steht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. . 5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung Ein- haltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: General Terms and Conditions

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden zuste- henden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens minde- stens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz Scha- denersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere – insbeson- dere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung Durch- führung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung z.B. Bereit- stellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem die- sem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemesseneangemes- sene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine ei- nes Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung Bereit- stellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten festzuhalten, bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden Agentur, entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen oder InformationenFreigabe von „Gut zur Ausführung“), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß Ausmass des Verzugs verschoben.

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Samples: General Terms and Conditions

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Termine. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sichEventagentur ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur Kunde der Eventagentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die AgenturEventagentur. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AgenturEventagentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern Auftrag- nehmern der Agentur - ent- binden Eventagentur, entbinden die Agentur Eventagentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs Verzuges verschoben. Der/Die Künstler werden zu dem im Auftrag festgelegten Termin, Zeitrahmen und Veranstaltungsort auftreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden , Krankheit etc.– entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. . 5.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. . 5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - Ereignisse, insbesondere Verzögerungen Verzöge- rungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden Agentur, entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 6.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. . 6.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. . 6.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Ausmaß Umfang des Verzugs verschobenHindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 6.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur zu Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 vierzehn Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 6.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 6.3. Unabwendbare oder bzw. unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung seiner Durchfüh- rung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), ) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest zumin- dest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Termine. 6.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich schriklich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur Die- gentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens mindes- tens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. . 6.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht be- steht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. . 6.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern Aukragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung Ein- haltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Aukrags notwendigen Verpflichtungen (zB z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte verein- barte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten festzuhalten, bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen oder InformationenFreigabe von «Gut zur Ausführung»), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß Ausmass des Verzugs verschoben.

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Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere – ins- besondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine. 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Bei Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden ist der Kunde allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden RechteRechte befugt, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Frist Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eine eines entsprechenden Mahnschreibens an die Agentur. 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - ent- binden Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten LieferterminsLieferfrist. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (zB wie z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), ) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen