Common use of Toleranzen Clause in Contracts

Toleranzen. Für die Grenzabmaße gilt die ATV DIN 18332. Bei zusammengesetzten Platten darf an der sichtbaren Kante die Dicke am Stoß, um max. 1,0 mm abweichen. Bei größeren Abweichun- gen kann an der Unterseite in der Länge ange- glichen werden (auf ca. 100 bis 200 mm). Der Höhenausgleich der Arbeitsplatten erfolgt ge- gebenenfalls mit geeignetem Unterlegemateri- al. Der maximale Höhenversatz im Fugenbe- reich darf bei glatten Flächen nicht mehr als 1 mm an der Oberseite betragen. Bei rauen Oberflächen sind die zul. Toleranzen höher. Bei spaltrauen Oberflächen werden die Tole- ranzen vom Verarbeiter vorgegeben. Abweichungen von der waagerechten Lage dürfen max. 2 mm je 1000 mm Länge betragen und in der Tiefe max. 1 mm auf 600 mm. Fasen sind mit gleicher Breite herzustellen.

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