Toleranzen. Für die Grenzabmaße gilt die ATV DIN 18332. Bei zusammengesetzten Platten darf an der sichtbaren Kante die Dicke am Stoß, um max. 1,0 mm abweichen. Bei größeren Abweichun- gen kann an der Unterseite in der Länge ange- glichen werden (auf ca. 100 bis 200 mm). Der Höhenausgleich der Arbeitsplatten erfolgt ge- gebenenfalls mit geeignetem Unterlegemateri- al. Der maximale Höhenversatz im Fugenbe- reich darf bei glatten Flächen nicht mehr als 1 mm an der Oberseite betragen. Bei rauen Oberflächen sind die zul. Toleranzen höher. Bei spaltrauen Oberflächen werden die Tole- ranzen vom Verarbeiter vorgegeben. Abweichungen von der waagerechten Lage dürfen max. 2 mm je 1000 mm Länge betragen und in der Tiefe max. 1 mm auf 600 mm. Fasen sind mit gleicher Breite herzustellen.
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