Trennungsgeld. Verheiratete und Gleichgestellte, die auf Veranlas- sung durch den Arbeitgeber (Versetzung) an der Füh- rung eines gemeinsamen Haushaltes gehindert wer- den, erhalten zur Abgeltung der ihnen dadurch ent- stehenden Mehrkosten ein Trennungsgeld. Den Verheirateten gleichgestellt sind verwitwete, ge- schiedene und ledige Angestellte, die mit ihren eige- nen Kindern, Zieh- oder Pflegekindern, Verwandten aufsteigender Linie, Geschwistern oder Pflegeeltern im gemeinsamen Haushalt leben und – weil sie für de- ren Unterhalt sorgen – einen lohnsteuerfreien Betrag bewilligt erhalten haben. Den Verheirateten gleichge- stellt sind weiters Angestellte, die mit einem Lebensge- fährten oder einer Lebensgefährtin im Sinne des ASVG zusammenleben.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Trennungsgeld. Verheiratete und Gleichgestellte, die auf Veranlas- sung Veranlassung durch den Arbeitgeber (Versetzung) an der Füh- rung Führung eines gemeinsamen Haushaltes gehindert wer- denwerden, erhalten zur Abgeltung der ihnen dadurch ent- stehenden entstehenden Mehrkosten ein Trennungsgeld. Den Verheirateten gleichgestellt sind verwitwete, ge- schiedene geschiedene und ledige Angestellte, die mit ihren eige- nen eigenen Kindern, Zieh- oder Pflegekindern, Verwandten aufsteigender Linie, Geschwistern oder Pflegeeltern im gemeinsamen Haushalt leben und – weil sie für de- ren deren Unterhalt sorgen – einen lohnsteuerfreien Betrag bewilligt erhalten haben. Den Verheirateten gleichge- stellt gleichgestellt sind weiters Angestellte, die mit einem Lebensge- fährten Lebensgefährten oder einer Lebensgefährtin im Sinne des ASVG zusammenleben.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte
Trennungsgeld. Verheiratete und Gleichgestellte, die auf Veranlas- sung Veran- lassung durch den Arbeitgeber (Versetzung) an der Füh- rung Führung eines gemeinsamen Haushaltes gehindert wer- denwerden, erhalten zur Abgeltung der ihnen dadurch ent- stehenden entstehenden Mehrkosten ein Trennungsgeld. Den Verheirateten gleichgestellt sind verwitwete, ge- schiedene und ledige Angestellte, die mit ihren eige- nen Kindern, Zieh- oder Pflegekindern, Verwandten aufsteigender Linie, Geschwistern oder Pflegeeltern im gemeinsamen Haushalt leben und – weil sie für de- ren Unterhalt sorgen – einen lohnsteuerfreien Betrag bewilligt erhalten haben. Den Verheirateten gleichge- stellt sind weiters Angestellte, die mit einem Lebensge- fährten Lebens- gefährten oder einer Lebensgefährtin im Sinne des ASVG zusammenleben.
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Samples: Kollektivvertrag