Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag und Anhang A bilden eine Einheit. Der Treuhandvertrag kann jederzeit ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Solche Änderungen (einschließlich Änderungen des Anhangs B) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der FMA und dürfen nicht vor Erteilung dieser Zustimmung umgesetzt werden. Änderungen von anderen Dokumenten als dem Treuhandvertrag, z. B. des Prospekts und der Anhänge B, C und D werden zuvor nicht von der FMA geprüft, müssen der FMA jedoch angezeigt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages wird auf der Website der LAFV xxx.xxxx.xx veröffentlicht und hat danach für die Anteilinhaber verbindliche Wirkung.
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Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag und Anhang A bilden eine Einheit. Der Treuhandvertrag kann jederzeit ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Solche Änderungen (einschließlich Änderungen des Anhangs B) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der FMA und dürfen nicht vor Erteilung dieser Zustimmung umgesetzt werden. Änderungen von anderen Dokumenten als dem Treuhandvertrag, z. B. des Prospekts und der Anhänge B, C und D werden zuvor nicht von der FMA geprüft, müssen der FMA jedoch angezeigt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages wird auf der Website der LAFV xxx.xxxx.xx Fehler! Linkreferenz ungültig. veröffentlicht und hat danach für die Anteilinhaber verbindliche Wirkung.
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