Treuhänder. Der Treuhänder ist ein Sachverständiger, der sich in der Kalkulation von Versicherungen auskennt. Er prüft und genehmigt Prämienan- passungen. Durch seine Unabhängigkeit wird sichergestellt, dass diese im Sinne der Versichertengemeinschaft fällt. Der Treuhänder darf außer dieser Tätigkeit in keinerlei Beziehung zu dem Versicherer stehen erfolgen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird die staatliche Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt. So ist dort unter anderem geregelt, wann ein Versicherungsunternehmen Versicherungs- policen verkaufen darf, welche finanziellen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Berichtspflichten gegenüber der BaFin beste- hen und welche Maßnahmen der BaFin als staatliche Aufsicht zur Sicherstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherungsunternehmen zustehen.
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