Common use of Treuhänder Clause in Contracts

Treuhänder. 12.1. Alle Sicherheiten müssen zugunsten des Treuhänders bestellt werden. Die Funktion des Treuhänders wird von Estateguru tagatisagent OÜ (Registernummer 12766368) ausgeübt, einer Gesellschaft, die zu diesem Zweck vom Portalbetreiber ernannt wurde. Die Funktion des Treuhänders kann nur vom Treuhänder oder vom Portalbetreiber selbst ausgeübt werden. Die Funktion des Treuhänders wird nicht auf einen Dritten übertragen. 12.2. Der Treuhänder verwahrt die im Zusammenhang mit einem besicherten Kredit gestellten Sicherheiten im eigenen Namen im Interesse des/der Investors/Investoren und führt Handlungen und Transaktionen in Bezug auf die betreffenden Sicherheiten auf der Grundlage von Anweisungen des Portalbetreibers im Namen des Portalbetreibers selbst und/oder des/der Investors/Investoren, auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und auf der Grundlage der Kreditdokumente in Bezug auf den betreffenden Kredit aus. Die Sicherungsverträge werden als Verträge zugunsten Dritter abgeschlossen, d. h. die Sicherungsverträge werden zwar von und zwischen dem Treuhänder und dem Kreditnehmer abgeschlossen, sichern aber die Forderungen der Investoren gegenüber dem Kreditnehmer aus den Kreditdokumenten. 12.3. Hat der Treuhänder für den Kreditgeber und/oder den Portalbetreiber Gelder aus Maßnahmen zur Einholung oder Durchsetzung von Forderungen (einschließlich der Verwertung von Sicherheiten) erhalten, überweist der Treuhänder die entsprechenden Gelder an den Portalbetreiber (nachdem er zuvor alle Kosten und Gebühren, die ihm im Zusammenhang mit den betreffenden Maßnahmen entstanden sind oder von ihm berechnet wurden, abgezogen und bezahlt hat), der die Erlöse anteilig zur Forderung des Investors auf das/die Nutzerkonto/-konten des/der Investors/Investoren überweist. Falls die Mittel nicht alle Verpflichtungen aus den Kreditdokumenten vollständig abdecken, werden die Rückzahlungen an den/die Investor(en) proportional zur Höhe der Forderung des Investors aus dem Gesamtbetrag des Kredits und in Übereinstimmung mit Xxxxxxx 16 der Allgemeinen Kreditbedingungen vorgenommen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Treuhänder die entsprechenden Inkasso- oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen aus einem Grund durchgeführt hat, der sich aus einer in den Allgemeinen Kreditbedingungen von Estateguru und/oder in der Vereinbarung zur Bestellung der entsprechenden Sicherheit vorgesehenen Parallelverpflichtung ergibt. 12.4. Der Treuhänder verwahrt alle Gelder, die an den Portalbetreiber zu überweisen sind, getrennt von seinen eigenen Geldern auf einem Bankkonto bei einer Bank, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist. 12.5. Der Treuhänder und der Portalbetreiber sind nicht verpflichtet, den Investoren Zinsen auf gezahlte oder eingeholte Beträge für die Zeit vom Erhalt eines Betrages bis zur Einzahlung auf das Nutzerkonto eines Investors zu zahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen

Treuhänder. 12.1Die Emittentin hat Mag. Alle Sicherheiten müssen zugunsten Xxxxxx Xxxxx (Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder im Sinne des Treuhänders bestellt werdenPfandBG bestellt. Die Funktion des Treuhänders Rendite (bestimmt durch Emissionspreis, Zinssatz, Laufzeit und Tilgungszahlung; siehe die folgenden Ausführungen) wird von Estateguru tagatisagent OÜ (Registernummer 12766368) ausgeübtbei fix verzinsten, einer Gesellschaft, die zu diesem Zweck vom Portalbetreiber ernannt wurde. Die Funktion des Treuhänders kann nur vom Treuhänder oder vom Portalbetreiber selbst ausgeübt werden. Die Funktion des Treuhänders wird nicht auf einen Dritten übertragen. 12.2. Der Treuhänder verwahrt die Stufenzins- und Nullkupon-Schuldverschreibungen im Zusammenhang Vorhinein in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben. Im Fall von allen anderen Schuldverschreibungen mit einem besicherten Kredit gestellten Sicherheiten im eigenen Namen im Interesse des/der Investors/Investoren und führt Handlungen und Transaktionen in Bezug auf die betreffenden Sicherheiten auf der Grundlage von Anweisungen des Portalbetreibers im Namen des Portalbetreibers selbst Maximal- und/oder desMindestzinssatz wird in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen eine Maximal- und/oder Minimalrendite angegeben. Für alle anderen Schuldverschreibungen ohne Maximal- und/oder Mindestzinssatz kann aufgrund der Investorsunbestimmten Erträge der Schuldverschreibung keine Rendite berechnet werden, daher entfällt in diesen Fällen die Angabe einer Rendite in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen. Die Berechnung der Rendite von fix verzinsten, Stufenzins- und Nullkupon-Schuldverschreibungen sowie von Schuldverschreibungen mit Maximal- und/Investorenoder Mindestzinssatz erfolgt auf Basis der von ICMA definierten Methode (unter der Annahme, dass die Schuldverschreibungen zum (Erst-) Emissionspreis erworben und bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden) auf der Basis actual/actual. Die ICMA Methode ermittelt die Effektivverzinsung von Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Allfällige zusätzlich zum Ausgabepreis/-kurs anfallende Nebenkosten (beispielsweise Zeichnungsspesen) sowie laufende Nebenkosten (beispielsweise Depotgebühren) finden in die Berechnung der Emissionsrendite keinen Eingang. Grundsätzlich sind alle Rechte aus Emissionen durch den einzelnen Anleihegläubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber der Emittentin direkt, an deren Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden, sowie in schriftlicher Form oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Seitens der Emittentin ist keine organisierte Vertretung der Anleihegläubiger vorgesehen. Generell gilt jedoch, dass zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Anleihegläubigern von auf Inhaber lautenden Schuldverschreibungen inländischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wie der Schuldverschreibungen unter dem Programm, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte der Emittentin in ihrem Gange gehemmt würden, insbesondere im Konkursfall der Emittentin, nach den Regelungen des Kuratorengesetzes und des Kuratorenergänzungsgesetzes vom zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Anleihegläubiger zu bestellen ist. Die Regelungen des Kuratorengesetzes und des Kuratorenergänzungsgesetzes können durch Vereinbarung oder Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist eine für die Anleihegläubiger gleichwertige gemeinsame Interessensvertretung vorgesehen. Eine Veröffentlichung von Verträgen, die solche Interessensvertretungen regeln, auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und Website der Emittentin ist nicht vorgesehen. Emissionen von Schuldverschreibungen werden von der Emittentin auf der Grundlage der Kreditdokumente in Bezug auf den betreffenden Kredit aus. Die Sicherungsverträge werden als Verträge zugunsten Dritter abgeschlossen, d. h. die Sicherungsverträge werden zwar von und zwischen dem Treuhänder und dem Kreditnehmer abgeschlossen, sichern aber die Forderungen der Investoren gegenüber dem Kreditnehmer aus den Kreditdokumentenjeweils geltenden Pouvoirregelung begeben. 12.3. Hat der Treuhänder für den Kreditgeber und/oder den Portalbetreiber Gelder aus Maßnahmen zur Einholung oder Durchsetzung von Forderungen (einschließlich der Verwertung von Sicherheiten) erhalten, überweist der Treuhänder die entsprechenden Gelder an den Portalbetreiber (nachdem er zuvor alle Kosten und Gebühren, die ihm im Zusammenhang mit den betreffenden Maßnahmen entstanden sind oder von ihm berechnet wurden, abgezogen und bezahlt hat), der die Erlöse anteilig zur Forderung des Investors auf das/die Nutzerkonto/-konten des/der Investors/Investoren überweist. Falls die Mittel nicht alle Verpflichtungen aus den Kreditdokumenten vollständig abdecken, werden die Rückzahlungen an den/die Investor(en) proportional zur Höhe der Forderung des Investors aus dem Gesamtbetrag des Kredits und in Übereinstimmung mit Xxxxxxx 16 der Allgemeinen Kreditbedingungen vorgenommen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Treuhänder die entsprechenden Inkasso- oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen aus einem Grund durchgeführt hat, der sich aus einer in den Allgemeinen Kreditbedingungen von Estateguru und/oder in der Vereinbarung zur Bestellung der entsprechenden Sicherheit vorgesehenen Parallelverpflichtung ergibt. 12.4. Der Treuhänder verwahrt alle Gelder, die an den Portalbetreiber zu überweisen sind, getrennt von seinen eigenen Geldern auf einem Bankkonto bei einer Bank, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist. 12.5. Der Treuhänder und der Portalbetreiber sind nicht verpflichtet, den Investoren Zinsen auf gezahlte oder eingeholte Beträge für die Zeit vom Erhalt eines Betrages bis zur Einzahlung auf das Nutzerkonto eines Investors zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Angebotsprogramm Für Schuldverschreibungen

Treuhänder. 12.1. Alle Sicherheiten müssen zugunsten Die Emittentin hat GPK Rechtsanwälte, Xxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxx, als Treuhänder im Sinne des Treuhänders bestellt werdenPfandBG bestellt. Die Funktion des Treuhänders Rendite (bestimmt durch Emissionspreis, Zinssatz, Laufzeit und Tilgungszahlung; siehe die folgenden Ausführungen) wird von Estateguru tagatisagent OÜ (Registernummer 12766368) ausgeübtbei fix verzinsten, einer Gesellschaft, die zu diesem Zweck vom Portalbetreiber ernannt wurde. Die Funktion des Treuhänders kann nur vom Treuhänder oder vom Portalbetreiber selbst ausgeübt werden. Die Funktion des Treuhänders wird nicht auf einen Dritten übertragen. 12.2. Der Treuhänder verwahrt die Stufenzins- und Nullkupon-Schuldverschreibungen im Zusammenhang Vorhinein in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben. Im Fall von allen anderen Schuldverschreibungen mit einem besicherten Kredit gestellten Sicherheiten im eigenen Namen im Interesse des/der Investors/Investoren und führt Handlungen und Transaktionen in Bezug auf die betreffenden Sicherheiten auf der Grundlage von Anweisungen des Portalbetreibers im Namen des Portalbetreibers selbst Maximal- und/oder desMindestzinssatz wird in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen eine Maximal- und/oder Minimalrendite angegeben. Für alle anderen Schuldverschreibungen ohne Maximal- und/oder Mindestzinssatz kann aufgrund der Investorsunbestimmten Erträge der Schuldverschreibung keine Rendite berechnet werden, daher entfällt in diesen Fällen die Angabe einer Rendite in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen. Die Berechnung der Rendite von fix verzinsten, Stufenzins- und Nullkupon-Schuldverschreibungen sowie von Schuldverschreibungen mit Maximal- und/Investorenoder Mindestzinssatz erfolgt auf Basis der von ICMA definierten Methode (unter der Annahme, dass die Schuldverschreibungen zum (Erst-) Emissionspreis erworben und bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden) auf der Basis actual/actual. Die ICMA Methode ermittelt die Effektivverzinsung von Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Allfällige zusätzlich zum Ausgabepreis/-kurs anfallende Nebenkosten (beispielsweise Zeichnungsspesen) sowie laufende Nebenkosten (beispielsweise Depotgebühren) finden in die Berechnung der Emissionsrendite keinen Eingang. Grundsätzlich sind alle Rechte aus Emissionen durch den einzelnen Anleihegläubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber der Emittentin direkt, an deren Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden, sowie in schriftlicher Form oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Seitens der Emittentin ist keine organisierte Vertretung der Anleihegläubiger vorgesehen. Generell gilt jedoch, dass zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Anleihegläubigern von auf Inhaber lautenden Schuldverschreibungen inländischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wie der Schuldverschreibungen unter dem Programm, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte der Emittentin in ihrem Gange gehemmt würden, insbesondere im Konkursfall der Emittentin, nach den Regelungen des Kuratorengesetzes und des Kuratorenergänzungsgesetzes vom zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Anleihegläubiger zu bestellen ist. Die Regelungen des Kuratorengesetzes und des Kuratorenergänzungsgesetzes können durch Vereinbarung oder Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist eine für die Anleihegläubiger gleichwertige gemeinsame Interessensvertretung vorgesehen. Eine Veröffentlichung von Verträgen, die solche Interessensvertretungen regeln, auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und Website der Emittentin ist nicht vorgesehen. Emissionen von Schuldverschreibungen werden von der Emittentin auf der Grundlage der Kreditdokumente in Bezug auf den betreffenden Kredit aus. Die Sicherungsverträge werden als Verträge zugunsten Dritter abgeschlossen, d. h. die Sicherungsverträge werden zwar von und zwischen dem Treuhänder und dem Kreditnehmer abgeschlossen, sichern aber die Forderungen der Investoren gegenüber dem Kreditnehmer aus den Kreditdokumentenjeweils geltenden Pouvoirregelung begeben. 12.3. Hat der Treuhänder für den Kreditgeber und/oder den Portalbetreiber Gelder aus Maßnahmen zur Einholung oder Durchsetzung von Forderungen (einschließlich der Verwertung von Sicherheiten) erhalten, überweist der Treuhänder die entsprechenden Gelder an den Portalbetreiber (nachdem er zuvor alle Kosten und Gebühren, die ihm im Zusammenhang mit den betreffenden Maßnahmen entstanden sind oder von ihm berechnet wurden, abgezogen und bezahlt hat), der die Erlöse anteilig zur Forderung des Investors auf das/die Nutzerkonto/-konten des/der Investors/Investoren überweist. Falls die Mittel nicht alle Verpflichtungen aus den Kreditdokumenten vollständig abdecken, werden die Rückzahlungen an den/die Investor(en) proportional zur Höhe der Forderung des Investors aus dem Gesamtbetrag des Kredits und in Übereinstimmung mit Xxxxxxx 16 der Allgemeinen Kreditbedingungen vorgenommen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Treuhänder die entsprechenden Inkasso- oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen aus einem Grund durchgeführt hat, der sich aus einer in den Allgemeinen Kreditbedingungen von Estateguru und/oder in der Vereinbarung zur Bestellung der entsprechenden Sicherheit vorgesehenen Parallelverpflichtung ergibt. 12.4. Der Treuhänder verwahrt alle Gelder, die an den Portalbetreiber zu überweisen sind, getrennt von seinen eigenen Geldern auf einem Bankkonto bei einer Bank, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist. 12.5. Der Treuhänder und der Portalbetreiber sind nicht verpflichtet, den Investoren Zinsen auf gezahlte oder eingeholte Beträge für die Zeit vom Erhalt eines Betrages bis zur Einzahlung auf das Nutzerkonto eines Investors zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Angebotsprogramm Für Schuldverschreibungen