Umfang der Garantie. Schütte garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumes. Erstkäufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt aus unserem Sortiment zu liefern, das dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden. Schütte haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie trotzdem eine Instandsetzung wünschen, hat er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
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Umfang der Garantie. Schütte Eisl garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreieein- wandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bauZusammenbau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumesWirtschaftsraumes. Erstkäufer Erst- käufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung Verwendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht bezieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt aus unserem Sortiment zu liefern, das dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen ausgeschlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden. Schütte Eisl haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher RegelungenRegelun- gen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie trotzdem eine Instandsetzung wünschen, hat er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
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Umfang der Garantie. Schütte garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumes. Erstkäufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung Verwendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung der Armatur Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines einer gleichwertigen Produktes Ar- matur gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktesder fehlerhaften Armatur. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt eine Ersatzarmatur aus unserem Sortiment zu liefern, das die dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte Armaturen oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt die Armatur oder dessen deren Gebrauch verursacht wurden. Schütte haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie trotzdem eine Instandsetzung wünschen, hat er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
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Umfang der Garantie. Schütte Eisl garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreieein- wandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bauZusammenbau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumesWirtschafts- raumes. Erstkäufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- Bedie- nungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung Verwendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung der Armatur Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht bezieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines einer gleichwertigen Produktes Ar- matur gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktesder fehlerhaften Armatur. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt eine Ersatzarmatur aus unserem Sortiment zu liefern, das die dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte Armaturen oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen ausgeschlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt die Armatur oder dessen deren Gebrauch verursacht wurden. Schütte Eisl haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher RegelungenRege- lungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie trotzdem eine Instandsetzung wünschen, hat er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
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Umfang der Garantie. Schütte garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumes. Erstkäufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt aus unserem Sortiment zu liefern, das dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden. Schütte haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie trotzdem eine Instandsetzung wünschen, hat er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
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Umfang der Garantie. Schütte garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumes. Erstkäufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt aus unserem Sortiment zu liefern, das dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden. Schütte haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie trotzdem eine Instandsetzung wünschen, hat er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
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Umfang der Garantie. Schütte garantiert seinen KundenSofern bei den zuständigen Justiz- und Polizeibehörden Anzeige erstattet wurde, sofern sie Verbraucher deckt die Ge- sellschaft Folgendes : ◼ Diebstahl oder versuchten Diebstahl des Inhalts oder der im bezeichneten Gebäude befindli- chen Werte, ◼ Schäden am Inhalt durch Vandalismus oder durch einen Diebstahl oder versuchten Diebstahl, ◼ Diebstahl oder versuchten Diebstahl des Inhalts, der in Anbauten gelagert ist, auch wenn die- se nicht unmittelbar angrenzen und mit Zylinderschlössern versehen sind, eine einwandfreie, ; die Kostenübernah- me erfolgt ohne Anwendung der Unterversicherungsklausel bis zu 0.000 € pro Schadensfall; ◼ Kosten in Zusammenhang mit dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit Ersatz von Schlüsseln und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bauSchlössern des bezeichneten Gebäudes aufgrund des Verlusts oder Diebstahls von Schlüsseln bei Erfüllung der Pflichten gemäß Abschnitt 2.11.2.3 der Gemeinsamen Allgemeinen Bedingungen. Bei Gebäuden, die Dichtheit der Versicherte nur zum Teil bewohnt, bezieht sich die Kostenübernahme nur auf Türen, die dem direkten Zugang zu dem von ihm bewohnten Teil dienen; ◼ Einbruch in ein Gebäude im In- und eine einwandfreie Funktion Ausland mit Diebstahl von persönlichen Gegenständen des ProduktesVersicherten, die im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthalts mitgenommen wurden, mit einem Höchstbetrag von 0.000 € pro Schadensfall. Sofern aus den Persönlichen Bedingungen hervorgeht, dass die Formel „Privilège“ abgeschlos- sen wurde, erweitert die Gesellschaft die Garantie ohne Zusatzprämie auf : ◼ Diebstahl am Wohnsitz des Hausmeisters – oder anderer Personen, die als solche fungieren und von der Miteigentümerversammlung ernannt wurden – von Sachen, die ihnen vom oder für den Versicherten anvertraut wurden. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb Kostenübernahme erfolgt ohne Anwendung der Proportionalitätsregel bis zu 0.000 € pro Schadensfall; ◼ Diebstahl oder versuchten Diebstahl von Gartenmobiliar, von motorisierten oder nicht mo- torisierten Geräten oder Pflanzungen an der Risikoadresse, auch außerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumesbezeich- neten Gebäudes. Erstkäufer ist Die Kostenübernahme erfolgt ohne Anwendung der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes Proportionalitätsregel bis zu 0.000 € pro Schadensfall; ◼ Raubüberfall auf einen Versicherten im weiteren Betrieb. • KartuschenIn- und Ausland, Ventile • Brauseschläuche • Schäden auch durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche Abnutzung oder Schäden Einbruch in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt aus unserem Sortiment zu liefernFahrzeug, das dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum überam Verkehr teilnimmt. Die Erstattung von Aufwendungen Kostenübernahme erfolgt ohne Anwendung der Proportionali- tätsregel bis zu 0.000 € pro Schadensfall; der Schadenersatz für Aus- die betroffenen Werte be- trägt bis zu 750 € pro Schadensfall; Sofern aus den Persönlichen Bedingungen hervorgeht, dass die Formel „Active“ abgeschlossen wurde, erweitert die Gesellschaft die Garantie ohne Zusatzprämie auf : Raubüberfall auf einen Versicherten im In- und EinbauAusland, Überprüfungauch durch Einbruch in ein Fahrzeug, Forderung nach entgangenem Gewinn und das am Verkehr teilnimmt. Die Kostenübernahme erfolgt ohne Anwendung der Proportionalitäts- regel bis zu 0.000 € pro Schadensfall; der Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden. Schütte haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie trotzdem eine Instandsetzung wünschen, hat er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten betroffenen Werte beträgt bis zu tragen750 € pro Schadensfall.
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