Umfang der Leistungen. 1.7.1 Die Art und die Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Einzelbedingungen und den Sonderbedingungen. 1.7.2 Der Versicherte hat die freie Xxxx der niedergelassenen und zugelassenen Ärzte und Zahnärzte. Sofern es in der abgeschlossenen Versicherungsformel vorgesehen ist, kann der Versicherte auch einen gemäß der deutschen Heilpraktikergesetzgebung zugelassenen Heilpraktiker aufsuchen. 1.7.3 Arzneimittel, Verbände, Heilmittel und therapeutisches Material müssen von den in Absatz 1.7.2 genannten Personen verordnet werden. Außerdem müssen die Arzneimittel in einer Apotheke gekauft worden sein. 1.7.4 Die Zahnprothesen (vgl. 1.6.3) und kiefer-/gesichtschirurgische Eingriffe werden in den Versicherungspaketen als Leistungen der „zahnärztlichen Behandlungen“ und nicht als Leistungen der „ambulanten medizinischen Behandlungen“ angesehen, selbst wenn sie von einem Arzt ausgeführt wurden. 1.7.5 Auch die homöopathischen Arzneimittel gelten in vollem Umfang als Arzneimittel. 1.7.6 Nicht erstattet werden: Diät- und Ernährungsprodukte, Schlankheitsprodukte, stärkende Mittel, Mineralwässer, Produkte für das Bad, Empfängnis verhütende Produkte, Produkte für die Geriatrie sowie kosmetische Produkte. Dies gilt auch für alle medizinischen Geräte und Sanitärartikel (z. B. Thermometer, Massagegeräte, Heizkissen), die nicht in den Einzelbedingungen aufgeführt sind. Zuschläge für die Behandlung des Patienten zuhause werden ebenfalls nicht erstattet. 1.7.7 Im Fall einer erforderlichen ärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus hat der Versicherte die freie Krankenhauswahl. Die Einrichtung muss über ausreichende diagnostische und therapeutische Mittel verfügen und Krankengeschichten ihrer Patienten führen. 1.7.8 Die Gesellschaft leistet im Rahmen des Versicherungsvertrags bei Untersuchungsmethoden oder Behandlungsmethoden sowie Arzneimitteln, die von der Schulmedizin anerkannt sind. Die Gesellschaft gewährleistet darüber hinaus die Erstattung für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, deren Ergebnisse sich in der Praxis als ebenso überzeugend erwiesen haben oder die in Ermangelung einer Entsprechung in der Schulmedizin eingesetzt werden. Die Gesellschaft hat aber das Recht, die Höhe ihrer Leistungen auf den Betrag zu senken, den sie der Einsatz von Methoden und Arzneimitteln der Schulmedizin gekostet hätte. Die Gesellschaft beteiligt sich im Rahmen des Versicherungsvertrags außerdem an den Diensten von Ärzten oder Heilpraktikern – sofern dies in der Versicherungsformel vorgesehen ist – in allen Fällen von Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die in dem Gebührenverzeichnis (GebüH, Ausgabe 1985) – einschließlich Arzneimittel – aufgeführt sind, und zwar bis zu dem in dem besagten Verzeichnis genannten Höchstbetrag. 1.7.9 Ärztlicher Versorgung gleichgestellt sind: 1.7.9.1 die Leistungen von staatlich zugelassenen Masseuren oder Masseuren-Krankengymnasten (es handelt sich hierbei um Massagen, Wärmetherapie, Elektro-Physiotherapie, Krankengymnastik und medizinische Bäder). 1.7.9.2 Behandlungen der Stimme, logopädische Behandlungen und Sprechübungen, wenn sie von einem Logopäden durchgeführt werden. Zusatzkosten der Behandlung des Patienten zuhause werden nicht erstattet. Die Kosten für Sauna sowie Thermal- und ähnliche Bäder werden nicht erstattet. 1.7.10 Als therapeutisches Material gelten – im Rahmen vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung in den Sonderbedingungen – Bandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen und Schuhe, Gipsbetten, Stützstrümpfe, korrigierende Schienen, Rollstühle, orthopädische Stützvorrichtungen des Oberkörpers, der Arme und der Beine, Hörgeräte, elektronische Kehlköpfe, künstliche Gliedmaßen und Inhalationsgeräte. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten, die durch andere therapeutische Geräte, medizinische Geräte und Sanitärartikel (Massagegeräte, Blutdruckmessgeräte, Rotlichtlampen, Heizkissen) entstehen. 1.7.11 Leistungen der augenärztlichen Behandlung gleichgestellt sind: Brillengläser und -gestelle, Kontaktlinsen.
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Umfang der Leistungen. 1.7.1 Die Art 6.1 Maßgebend ist § 2 Nr. 1 VOB/B. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Einzelbedingungen Vorhaltung von Mannschafts- und den SonderbedingungenMaterialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter.
1.7.2 Der Versicherte 6.2 Baustrom und Bauwasser werden vom AG bei Bedarf gegen Bezahlung bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN.
6.3 Über Stromanschluß, Wasseranschluß, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die freie Xxxx Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der niedergelassenen seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und zugelassenen Ärzte und Zahnärzte. Sofern es in der abgeschlossenen Versicherungsformel vorgesehen rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, kann bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der Versicherte auch einen gemäß gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der deutschen Heilpraktikergesetzgebung zugelassenen Heilpraktiker aufsuchenAbnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle.
1.7.3 Arzneimittel6.4 Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Verbände, Heilmittel Form und therapeutisches Material müssen von Ausmaßen nach den in Absatz 1.7.2 genannten Personen verordnet werden. Außerdem müssen die Arzneimittel in einer Apotheke gekauft worden seinVorgaben des Bauherrn.
1.7.4 Die Zahnprothesen (vgl. 1.6.3) und kiefer-/gesichtschirurgische Eingriffe werden in den Versicherungspaketen als Leistungen der „zahnärztlichen Behandlungen“ und nicht als Leistungen der „ambulanten medizinischen Behandlungen“ angesehen, selbst wenn sie von einem Arzt ausgeführt wurden.
1.7.5 Auch die homöopathischen Arzneimittel gelten in vollem Umfang als Arzneimittel.
1.7.6 Nicht erstattet werden: Diät- und Ernährungsprodukte, Schlankheitsprodukte, stärkende Mittel, Mineralwässer, Produkte für das Bad, Empfängnis verhütende Produkte, Produkte für die Geriatrie sowie kosmetische Produkte. Dies gilt auch für alle medizinischen Geräte und Sanitärartikel (z. B. Thermometer, Massagegeräte, Heizkissen), die nicht in den Einzelbedingungen aufgeführt sind. Zuschläge für die Behandlung des Patienten zuhause werden ebenfalls nicht erstattet.
1.7.7 Im Fall einer erforderlichen ärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus 6.5 Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der Versicherte AN die freie Krankenhauswahl. Die Einrichtung muss über ausreichende diagnostische und therapeutische Mittel verfügen und Krankengeschichten ihrer Patienten führenGenehmigung des AG einzuholen.
1.7.8 Die Gesellschaft leistet im Rahmen des Versicherungsvertrags bei Untersuchungsmethoden oder Behandlungsmethoden sowie Arzneimitteln, die von der Schulmedizin anerkannt sind. Die Gesellschaft gewährleistet darüber hinaus die Erstattung für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, deren Ergebnisse sich in der Praxis als ebenso überzeugend erwiesen haben oder die in Ermangelung einer Entsprechung in der Schulmedizin eingesetzt werden. Die Gesellschaft hat aber das Recht, die Höhe ihrer Leistungen auf den Betrag zu senken, den sie der Einsatz von Methoden und Arzneimitteln der Schulmedizin gekostet hätte. Die Gesellschaft beteiligt sich im Rahmen des Versicherungsvertrags außerdem an den Diensten von Ärzten oder Heilpraktikern – sofern dies in der Versicherungsformel vorgesehen ist – in allen Fällen von Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die in dem Gebührenverzeichnis (GebüH, Ausgabe 1985) – einschließlich Arzneimittel – aufgeführt sind, und zwar bis zu dem in dem besagten Verzeichnis genannten Höchstbetrag.
1.7.9 Ärztlicher Versorgung gleichgestellt sind:
1.7.9.1 die Leistungen von staatlich zugelassenen Masseuren oder Masseuren-Krankengymnasten (es handelt sich hierbei um Massagen, Wärmetherapie, Elektro-Physiotherapie, Krankengymnastik und medizinische Bäder).
1.7.9.2 Behandlungen der Stimme, logopädische Behandlungen und Sprechübungen, wenn sie von einem Logopäden durchgeführt werden. Zusatzkosten der Behandlung des Patienten zuhause werden nicht erstattet. Die Kosten für Sauna sowie Thermal- und ähnliche Bäder werden nicht erstattet.
1.7.10 Als therapeutisches Material gelten – im Rahmen vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung in den Sonderbedingungen – Bandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen und Schuhe, Gipsbetten, Stützstrümpfe, korrigierende Schienen, Rollstühle, orthopädische Stützvorrichtungen des Oberkörpers, der Arme und der Beine, Hörgeräte, elektronische Kehlköpfe, künstliche Gliedmaßen und Inhalationsgeräte. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten, die durch andere therapeutische Geräte, medizinische Geräte und Sanitärartikel (Massagegeräte, Blutdruckmessgeräte, Rotlichtlampen, Heizkissen) entstehen.
1.7.11 Leistungen der augenärztlichen Behandlung gleichgestellt sind: Brillengläser und -gestelle, Kontaktlinsen.
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Samples: Allgemeine Vergabe Und Auftragsbedingungen (Avab), Allgemeine Vergabe Und Auftragsbedingungen (Avab)
Umfang der Leistungen. 1.7.1 1.7.1. Die Art und die Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Einzelbedingungen Persönlichen Bedingungen und den Sonderbedingungen.
1.7.2 1.7.2. Der Versicherte hat die freie Xxxx der niedergelassenen und zugelassenen Ärzte und Zahnärzte. Sofern es diese Leistung in der abgeschlossenen Versicherungsformel vorgesehen ist, kann der Versicherte auch einen gemäß der deutschen Heilpraktikergesetzgebung zugelassenen Heilpraktiker aufsuchen.
1.7.3 1.7.3. Arzneimittel, Verbände, Heilmittel und therapeutisches Material müssen von den in Absatz 1.7.2 genannten Personen verordnet werden. Außerdem müssen die Arzneimittel in einer Apotheke gekauft worden seinwerden.
1.7.4 Die Zahnprothesen (vgl1.7.4. 1.6.3) Zahnersatz und kiefer-/gesichtschirurgische Eingriffe werden in den Versicherungspaketen Versicherungsformeln als Leistungen der Kategorie „zahnärztlichen zahnärztliche Behandlungen“ und nicht als Leistungen der Kategorie „ambulanten ambulante medizinischen Behandlungen“ angesehen, selbst wenn sie von einem Arzt ausgeführt wurden. Sie sind nicht im Rahmen von „ambulanten medizinischen Behandlungen“ oder einer „Krankenhausbehandlung“ erstattungsfähig.
1.7.5 Auch die homöopathischen 1.7.5. Homöopathische Arzneimittel gelten ebenfalls in vollem Umfang als Arzneimittel.
1.7.6 . Nicht erstattet werden: Diät- und Ernährungsprodukte, Schlankheitsprodukte, stärkende Mittel, Mineralwässer, Produkte für das Bad, Empfängnis verhütende ProdukteEmpfängnisverhütungsmittel, Produkte für die Geriatrie sowie kosmetische ProdukteKosmetika. Dies gilt auch für alle medizinischen Geräte und und
1.7.6. Sanitärartikel (z. B. Thermometer, Massagegeräte, Heizkissen), die nicht in den Einzelbedingungen Sonderbedingungen aufgeführt sind. Zuschläge für die Behandlung des Patienten zuhause werden ebenfalls nicht erstattet.
1.7.7 1.7.7. Im Fall einer erforderlichen ärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus hat der Versicherte die freie Krankenhauswahl. Die Einrichtung muss über ausreichende diagnostische und therapeutische Mittel verfügen und Krankengeschichten Krankenakten ihrer Patienten führen.
1.7.8 1.7.8. Die Gesellschaft leistet im Rahmen des Versicherungsvertrags bei Untersuchungsmethoden Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sowie Arzneimitteln, die von der Schulmedizin anerkannt sind. Die Gesellschaft gewährleistet darüber hinaus die Erstattung für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, deren Ergebnisse sich in der Praxis als ebenso überzeugend erwiesen haben oder die in Ermangelung einer Entsprechung mangels Äquivalenz in der Schulmedizin eingesetzt werden. Die Gesellschaft hat aber das Recht, die Höhe ihrer Leistungen auf den Betrag zu senken, den sie der Einsatz von Methoden und Arzneimitteln der Schulmedizin gekostet hätte. Die Gesellschaft beteiligt sich im Rahmen des Versicherungsvertrags außerdem an den Diensten Kosten für die Dienste von Ärzten oder Heilpraktikern – sofern dies in der Versicherungsformel vorgesehen ist – in allen Fällen von Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die in dem Gebührenverzeichnis (GebüH, Ausgabe 1985) – einschließlich Arzneimittel – aufgeführt sind, und zwar bis zu dem in dem besagten Verzeichnis genannten Höchstbetrag.
1.7.9 1.7.9. Ärztlicher Versorgung gleichgestellt sind:
1.7.9.1 1.7.9.1. die Leistungen von staatlich zugelassenen Masseuren oder Masseuren-Masseuren- Krankengymnasten (es handelt sich hierbei um Massagen, Wärmetherapie, Elektro-Elektro- Physiotherapie, Krankengymnastik und medizinische Bäder).;
1.7.9.2 1.7.9.2. Behandlungen der Stimme, logopädische Behandlungen und Sprechübungen, wenn sie von einem Logopäden durchgeführt werden. Zusatzkosten der Behandlung des Patienten zuhause werden nicht erstattet. Die Kosten für Sauna sowie Thermal- und ähnliche Bäder werden nicht erstattet.
1.7.10 1.7.10. Als therapeutisches Material gelten – im Rahmen vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung in den Sonderbedingungen – Bandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen und SchuheSchuhe (mit Ausnahme von Sporteinlagen), Gipsbetten, Stützstrümpfe, korrigierende Schienen, Rollstühle, orthopädische Stützvorrichtungen des Oberkörpers, der Arme und der Beine, Hörgeräte, elektronische Kehlköpfe, Perücken (im Fall einer schweren Krankheit), künstliche Gliedmaßen und Inhalationsgeräte. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten, die durch andere therapeutische Geräte, medizinische Geräte und Sanitärartikel (Massagegeräte, Blutdruckmessgeräte, Rotlichtlampen, Heizkissen) entstehen. Die mit dem Erhalt der einwandfreien Funktionsweise, der Verwendung, der Wartung oder der Reparatur des therapeutischen Materials verbundenen Kosten sind nicht erstattungsfähig.
1.7.11 1.7.11. Leistungen der augenärztlichen Behandlung gleichgestellt sind: Brillengläser und -gestelle- gestelle, KontaktlinsenKontaktlinsen sowie refraktive Chirurgie.
1.7.12. In Bezug auf ambulante und stationäre Psychotherapie unterliegt die Erstattung der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft gemäß den unter 1.10 aufgeführten Modalitäten. 1.7.13. Thermalkuren müssen von einer ärztlichen Stelle verschrieben worden sein, und ihre Erstattung unterliegt der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft gemäß den unter 1.10 aufgeführten Modalitäten.
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Samples: Krankenzusatzversicherung
Umfang der Leistungen. 1.7.1 3.1. Der unterschriebene Campingvertrag mit Gegenzeichnung vom Personal vom Campingplatz berechtigt (bei Kurzzeitcampern wie in 2 Absatz 2.1) zur Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Campingplatz Meinhardsee, welche den Besuchern zum Zeitpunkt des Besuches offenstehen, zu den Preisen gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Die Art Preisliste liegt / hängt im Eingangsbereich Anmeldung / Rezeption aus und steht auch im Internet jederzeit zur Einsicht zur Verfügung. Im Übrigen werden Preise für Speisen und Getränke gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstige Leistungen am Ort der Leistungserbringung durch Preisaushang oder Preislisten bekannt gegeben. Es besteht kein Recht auf Nutzung von Leistungen, die Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Einzelbedingungen und den Sonderbedingungengeschlossen oder zurzeit nicht zur Verfügung stehen.
1.7.2 3.2. Der Versicherte hat Eintritt ist bei der Anreise zu zahlen. Die Abrechnung aller in Anspruch genommenen und registrierten Leistungen erfolgt grundsätzlich bei der Abreise (Camper / Dauercamper). Der Besucher erhält eine Rechnung, die freie Xxxx der niedergelassenen und zugelassenen Ärzte und Zahnärzte. Sofern es die in der abgeschlossenen Versicherungsformel vorgesehen ist, kann der Versicherte auch einen gemäß der deutschen Heilpraktikergesetzgebung zugelassenen Heilpraktiker aufsuchenAnspruch genommenen Leistungen jeweils im Einzelnen aufführt.
1.7.3 Arzneimittel3.3. Jeder Besucher, Verbändeder sich ohne auf Buchung Zugang zu nicht im Eintrittspreis enthaltenen Bereichen verschafft, Heilmittel und therapeutisches Material müssen wird mit einem Betrag in Höhe von den in Absatz 1.7.2 genannten Personen verordnet werden. Außerdem müssen die Arzneimittel in einer Apotheke gekauft worden sein25,00 Euro belastet.
1.7.4 Die Zahnprothesen (vgl3.4. 1.6.3) und kiefer-/gesichtschirurgische Eingriffe werden in den Versicherungspaketen als Leistungen Gutscheine jeglicher Art sind ebenso wie Nachweise, welche zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen berechtigen, an der „zahnärztlichen Behandlungen“ und nicht als Leistungen Rezeption / Kasse oder aber spätestens bei der „ambulanten medizinischen Behandlungen“ angesehen, selbst wenn sie von einem Arzt ausgeführt wurdenAbreise vorzulegen.
1.7.5 Auch 3.5. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein der Campingplatz Meinhardsee in welcher Form auch immer hingewiesen hat. Der Betreiber wird im Eingangsbereich Anmeldung / Rezeption auf nicht verfügbare Leistungen hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit einer Leistung feststeht. Auf die homöopathischen Arzneimittel gelten in vollem Umfang als Arzneimittelkurzfristige Nichtverfügbarkeit der Leistung wird am Ort der Leistung hingewiesen.
1.7.6 Nicht erstattet werden3.6. Für Dauercamper, Kurzzeitcamper und Gäste: Diät- In den Seen wo gebadet werden darf, ausgewiesen durch Schilder, besteht keine Badeaufsicht, das Baden erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern und Ernährungsprodukte, Schlankheitsprodukte, stärkende Mittel, Mineralwässer, Produkte Betreuer haben für das Bad, Empfängnis verhütende Produkte, Produkte für die Geriatrie sowie kosmetische Produkteausreichend Sicherung und Aufsicht ihrer Betreuten und Kinder zu sorgen. Dies gilt auch für alle medizinischen Geräte und Sanitärartikel (z. B. Thermometer, Massagegeräte, Heizkissen), die nicht in den Einzelbedingungen aufgeführt sind. Zuschläge für die Behandlung des Patienten zuhause werden ebenfalls nicht erstattet.
1.7.7 Im Fall einer erforderlichen ärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus hat der Versicherte die freie KrankenhauswahlBoots See und Privatteich ist das Baden verboten. Die Einrichtung muss über ausreichende diagnostische und therapeutische Mittel verfügen und Krankengeschichten ihrer Patienten führen.
1.7.8 Die Gesellschaft leistet im Rahmen des Versicherungsvertrags bei Untersuchungsmethoden oder Behandlungsmethoden sowie Arzneimitteln, die individuelle Verfügbarkeit einer Leistung ist von der Schulmedizin anerkannt sind. Die Gesellschaft jeweiligen Besuchernachfrage abhängig und kann deshalb nicht jederzeit gewährleistet darüber hinaus die Erstattung für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, deren Ergebnisse sich in der Praxis als ebenso überzeugend erwiesen haben oder die in Ermangelung einer Entsprechung in der Schulmedizin eingesetzt werden. Die Gesellschaft hat aber das Recht, die Höhe ihrer Leistungen auf den Betrag zu senken, den sie der Einsatz von Methoden und Arzneimitteln der Schulmedizin gekostet hätte. Die Gesellschaft beteiligt sich im Rahmen des Versicherungsvertrags außerdem an den Diensten von Ärzten oder Heilpraktikern – sofern dies in der Versicherungsformel vorgesehen ist – in allen Fällen von Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die in dem Gebührenverzeichnis (GebüH, Ausgabe 1985) – einschließlich Arzneimittel – aufgeführt sind, und zwar bis zu dem in dem besagten Verzeichnis genannten Höchstbetrag.
1.7.9 Ärztlicher Versorgung gleichgestellt sind:
1.7.9.1 die Leistungen von staatlich zugelassenen Masseuren oder Masseuren-Krankengymnasten (es handelt sich hierbei um Massagen, Wärmetherapie, Elektro-Physiotherapie, Krankengymnastik und medizinische Bäder).
1.7.9.2 Behandlungen der Stimme, logopädische Behandlungen und Sprechübungen, wenn sie von einem Logopäden durchgeführt werden. Zusatzkosten der Behandlung des Patienten zuhause werden nicht erstattet. Die Kosten für Sauna sowie Thermal- und ähnliche Bäder werden nicht erstattet.
1.7.10 Als therapeutisches Material gelten – im Rahmen vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung in den Sonderbedingungen – Bandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen und Schuhe, Gipsbetten, Stützstrümpfe, korrigierende Schienen, Rollstühle, orthopädische Stützvorrichtungen des Oberkörpers, der Arme und der Beine, Hörgeräte, elektronische Kehlköpfe, künstliche Gliedmaßen und Inhalationsgeräte. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten, die durch andere therapeutische Geräte, medizinische Geräte und Sanitärartikel (Massagegeräte, Blutdruckmessgeräte, Rotlichtlampen, Heizkissen) entstehen.
1.7.11 Leistungen der augenärztlichen Behandlung gleichgestellt sind: Brillengläser und -gestelle, Kontaktlinsen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen