Umfang der Lieferpflicht Musterklauseln

Umfang der Lieferpflicht. 1. Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem Besteller liegt grundsätzlich erst vor, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben, was auch durch Telefax, computergeschrieben ohne Unterschrift oder per E-Mail geschehen kann; gleiches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers. Falls die Bestellung des Bestellers nicht mit dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers übereinstimmt, ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträglich in Textform vereinbarte Änderungen bleiben unberührt.
Umfang der Lieferpflicht. 1.) Abbildungen und Zeichnungen sind für die Auftragsausführung nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich von uns bestätigt werden. Gewicht und Kistenmaße sind angenähert, jedoch unverbindlich.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Für den Umfang der Lieferpflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers. Basis für Sonderanfertigungen sind u.a. die von uns bestätigten Xxxx, Formatangaben. Bei mündlicher, telefonischer oder eMail-Bestellung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Zuschneiden gehört nicht zum Lieferumfang, sofern nicht besonders bestätigt.
Umfang der Lieferpflicht. Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit nach Xxxx von ADM. Umfasst die Lieferzeit mehrere Monate, so fin- det die Lieferung – wenn nicht anders vereinbart - in monatlich ungefähr gleichen Raten statt. ADM ist zur Lieferung nur im Rahmen bestehender Kapazitäten und unter Berücksichtigung vorher erteilter Versand- aufträge anderer Kunden verpflichtet. ADM ist zu Teillieferungen berechtigt. Laufen gleichzeitig meh- rere Verträge mit gleichem Gegenstand und gleicher Lieferzeit, so bestimmt ADM die Reihenfolge ihrer Erfüllung nach billigem Ermessen. ADM ist berech- tigt, jederzeit eine dem Fabrikat gleichwertige Ware zu liefern, aber stets unter der Voraussetzung, dass es sich dabei in jeder Hinsicht um Ware mit zumindest gleichem oder sogar besserem Qualitätsstandard han- delt. Bei Lieferung „ex Produktion“ hat der Käufer die Lieferung entsprechend den Produktionserfordernis-
Umfang der Lieferpflicht. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unser Bestätigungsschreiben ist für den Umfang unserer Lieferung oder sonstigen Leistung maßgebend. Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bearbeitung des Auftrags noch nicht begonnen wurde.
Umfang der Lieferpflicht. Mehr- und Mindermengen bis zu 20 % sind technisch nicht immer vermeidbar und können daher in keinem Fall beanstandet werden.
Umfang der Lieferpflicht. 3.1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss frei- bleibend und unverbindlich.
Umfang der Lieferpflicht. Wir behalten uns das Recht vor, wegen der Besonderheiten unserer Fertigung bei Sonderanfertigungen Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Sückzahl vorzunehmen und den vereinbarten Preis für die Gesamtlieferung entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung abzuändern. Der vereinbarte Einzelpreis pro Stück bleibt unberührt.