Umfang der Lieferpflicht Musterklauseln

Umfang der Lieferpflicht. 1. Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem Besteller liegt grundsätzlich erst vor, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben, was auch durch Telefax, computergeschrieben ohne Unterschrift oder per E-Mail geschehen kann; gleiches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers. Falls die Bestellung des Bestellers nicht mit dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers übereinstimmt, ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträglich in Textform vereinbarte Änderungen bleiben unberührt.
Umfang der Lieferpflicht. 1.) Abbildungen und Zeichnungen sind für die Auftragsausführung nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich von uns bestätigt werden. Gewicht und Kistenmaße sind angenähert, jedoch unverbindlich.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
Umfang der Lieferpflicht. Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit nach Xxxx von ADM. Umfasst die Lieferzeit mehrere Monate, so fin- det die Lieferung – wenn nicht anders vereinbart - in monatlich ungefähr gleichen Raten statt. ADM ist zur Lieferung nur im Rahmen bestehender Kapazitäten und unter Berücksichtigung vorher erteilter Versand- aufträge anderer Kunden verpflichtet. ADM ist zu Teillieferungen berechtigt. Laufen gleichzeitig meh- rere Verträge mit gleichem Gegenstand und gleicher Lieferzeit, so bestimmt ADM die Reihenfolge ihrer Erfüllung nach billigem Ermessen. ADM ist berech- tigt, jederzeit eine dem Fabrikat gleichwertige Ware zu liefern, aber stets unter der Voraussetzung, dass es sich dabei in jeder Hinsicht um Ware mit zumindest gleichem oder sogar besserem Qualitätsstandard han- delt. Bei Lieferung „ex Produktion“ hat der Käufer die Lieferung entsprechend den Produktionserfordernis- sen des ADM-Lieferwerks abzunehmen. Die Liefe- rung kann stets auch von anderen als den im Vertrag vorgesehenen Stellen erfolgen unter gegenseitiger Aufrechnung der etwaigen Frachtunterschiede.
Umfang der Lieferpflicht. (1) Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Aus- führung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bruttogewichte und Kistenmaße sind angenähert nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit angegeben. (2) Für elektronisches Zubehör (Motoren usw.) gelten die Lieferbedin- gungen des Zentralverbandes der deutschen elektronischen Industrie. 3.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers. Basis für Sonderanfertigungen sind u.a. die von uns bestätigten Xxxx, Formatangaben. Bei mündlicher, telefonischer oder eMail-Bestellung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Zuschneiden gehört nicht zum Lieferumfang, sofern nicht besonders bestätigt.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Umfang der Lieferpflicht. 1. Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers ab- gegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhält- nis mit dem Besteller liegt grund- sätzlich erst vor, wenn wir den Auf- trag in Textform bestätigt haben, was durch Telefax, computerge- schrieben ohne Unterschrift oder durch Email geschehen kann; glei- ches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auf- tragsbestätigung maßgebend.
Umfang der Lieferpflicht. 2.1 Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung des Angebotes bzw. die Auftragsbestätigung maßgebend.