Umfang der Versicherung. 1.1 Mitversichert sind in Abänderung von Ziffer 2.4.1.1 der DTV-Güter 2000/2008 Verlust oder Beschädi- gung der versicherten Güter als Folge von 1.1.1 Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen und solchen, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeu- gen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerk- zeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 1.1.2 Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingrif- fen von hoher Hand als Folge der in Ziffer 1.1.1 ge- nannten Gefahren.
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Umfang der Versicherung. 1.1 Mitversichert sind in Abänderung von Ziffer 2.4.1.1 der DTV-Güter 2000/2008 Verlust oder Beschädi- gung Beschädigung der versicherten Güter als Folge von
1.1.1 Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen und solchen, die d27ie sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeu- gen Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerk- zeugen Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
1.1.2 Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingrif- fen Eingriffen von hoher Hand als Folge der in Ziffer 1.1.1 ge- nannten genannten Gefahren.
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Umfang der Versicherung. 1.1 Mitversichert sind in Abänderung von Ziffer Xxxxxx 2.4.1.1 der DTV-Güter 2000/2008 2008 Verlust oder Beschädi- gung Beschä- digung der versicherten Güter als Folge von
1.1.1 Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen Ereignis- sen und solchen, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeu- gen Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein Vorhan- densein von Kriegswerk- zeugen Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
1.1.2 Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingrif- fen Ein- griffen von hoher Hand als Folge der in Ziffer 1.1.1 ge- nannten genannten Gefahren.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Umfang der Versicherung. 1.1 Mitversichert sind in Abänderung von Ziffer 2.4.1.1 der DTV-Güter 2000/2008 Verlust oder Beschädi- gung Beschädigung der versicherten Güter als Folge von
1.1.1 Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen und solchen, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeu- gen Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerk- zeugen Kriegs- werkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
1.1.2 Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingrif- fen Eingriffen von hoher Hand als Folge der in Ziffer 1.1.1 ge- nannten genannten Gefahren.
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Samples: Waren Und Ausstellungsversicherung