Common use of Umtausch von Anteilen Clause in Contracts

Umtausch von Anteilen. Sofern unterschiedliche Anteilsklassen angeboten werden, kann auch ein Umtausch von Anteilen einer Anteilsklasse in Anteile einer anderen Anteilsklasse erfolgen. Falls ein Umtausch von Anteilen für bestimmte Anteilsklassen nicht möglich ist, wird dies für die Anteilsklasse in Anhang A «AIF im Überblick» erwähnt. Fallweise können ein einem Anteilsklassenwechsel in einzelnen Ländern Abgaben, Steuern und Stempelgebühren anfallen. Der Umtausch von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 28 des Treuhandvertrages eingestellt werden. Weitere Informationen und Angaben sind unter Art. 28 des Treuhandvertrages zu finden.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Umtausch von Anteilen. Sofern unterschiedliche Anteilsklassen angeboten werden, kann auch ein Umtausch von Anteilen einer Anteilsklasse in Anteile einer anderen Anteilsklasse erfolgen. Für den Umtausch innerhalb eines Fonds wird keine Umtauschgebühr erhoben. Falls ein Umtausch von Anteilen für bestimmte Anteilsklassen nicht möglich ist, wird dies für die betroffene Anteilsklasse in Anhang A «AIF „Fonds im Überblick» erwähnt. Fallweise können ein einem Anteilsklassenwechsel in einzelnen Ländern Abgaben, Steuern und Stempelgebühren anfallen. Der Umtausch von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 28 des Treuhandvertrages eingestellt werden. Weitere Informationen und Angaben sind unter Art. 28 29 des Treuhandvertrages Treuhandvertrags zu finden.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de

Umtausch von Anteilen. Sofern unterschiedliche Anteilsklassen angeboten werden, kann auch ein Umtausch von Anteilen einer Anteilsklasse in Anteile einer anderen Anteilsklasse erfolgen. Falls ein Umtausch von Anteilen für bestimmte Anteilsklassen nicht möglich ist, wird dies für die Anteilsklasse in Anhang A «AIF im Überblick» erwähnt. Fallweise können ein bei einem Anteilsklassenwechsel in einzelnen Ländern Abgaben, Steuern und Stempelgebühren anfallen. Der Umtausch von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 28 29 des Treuhandvertrages eingestellt werden. Weitere Informationen und Angaben sind unter Art. 28 29 des Treuhandvertrages zu finden.

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Samples: Treuhandvertrag

Umtausch von Anteilen. Sofern unterschiedliche Anteilsklassen angeboten werden, kann auch ein Umtausch von Anteilen einer Anteilsklasse in Anteile einer anderen Anteilsklasse erfolgen. Für den Umtausch innerhalb eines AIF kann eine Umtauschgebühr erhoben werden. Falls ein Umtausch von Anteilen für bestimmte Anteilsklassen nicht möglich ist, wird dies für die betroffene Anteilsklasse in Anhang A «AIF „Fonds im Überblick» erwähnt. Fallweise können ein einem Anteilsklassenwechsel in einzelnen Ländern Abgaben, Steuern und Stempelgebühren anfallen. Der Umtausch von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 28 des Treuhandvertrages eingestellt werdenInformation zur Höhe einer allfälligen Umtauschgebühr ist dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Weitere Informationen und Angaben sind unter Art. 28 29 des Treuhandvertrages Treuhandvertrags zu finden.

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Samples: Treuhandvertrag