Ungültige Fahrausweise Musterklauseln

Ungültige Fahrausweise. (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbe- dingungen oder der Tarifbestimmungen oder den Ergänzungen zu den VRS-Tarif- bestimmungen und den VRS-Beförderungsbedingungen für das VRS-eTarif-Pilot- projekt im Verkehrsverbund Rhein-Sieg entsprechen bzw. entgegen den Vorschrif- ten eingesetzt werden.
Ungültige Fahrausweise. 1. Fahrausweise, die entgegen den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jewei- ligen Tarifs benutzt werden, sind ungültig und können im Ermessen des Kontrollpersonals ein- gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Fahrausweise, die
Ungültige Fahrausweise. Fahrausweise, die entgegen der Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt auch für Fahrausweise, die
Ungültige Fahrausweise. Kann der Kunde das Mobile Ticket nicht mit allen Anzeigeebenen und Kontrollelementen vorweisen bzw. kann ein Mobile Ticket aufgrund fehlender Aktualität, Funktionsfähigkeit des Smartphones oder aufgrund eines unleserlichen Displays oder unleserlicher Schrifteneinstellungen nicht kontrolliert werden, wird der Kunde als Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Mobile Tickets sind nicht personalisiert und können nicht nachträglich vorgewiesen werden. Eine allenfalls bei der Bestellung zugestellte Quittung wird nicht als Mobile Ticket anerkannt. Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch des Mobile Tickets ist nicht möglich. Rückerstattungen werden nicht gewährt. Anfragen und Beanstandungen zu Mobile Tickets, die über die Mobile App OSTWIND Ticket gekauft wurden, werden nur gegen Vorweisen der Verkaufsquittung behandelt.
Ungültige Fahrausweise. (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen entspre- chen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.
Ungültige Fahrausweise. VBB-Tarifbestimmungen § 8 (Auszug): Fahrausweise, die entgegen den Vor- schriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt oder nicht im Original vorgelegt werden, sind ungültig und können eingezo- gen werden. Dies gilt auch für Fahrausweise, die als Chipkarte mit EFS (Elektronischer Fahrschein) ausgegeben werden und gesperrt oder elektronisch nicht lesbar sind. Verlust der VBB-fahrCard Bei Diebstahl oder Verlust wird Ihre Karte sofort nach Ihrer Meldung gesperrt. Eine Ersatz-Chipkarte wird Ihnen in einem Kundenbüro der ViP ausgestellt oder durch die ViP zugesandt. Die Ausstellung einer Ersatz-Chipkarte erfolgt gegen ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro und bei persönlichen Zeitkarten nach Vorlage eines Lichtbildes. Für jede weitere Ersatz-Chipkarte innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Ersatzausstellung wird ein Entgelt von 20,00 Euro erhoben. Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) Für Besitzer*innen eines ViP-ABOnnements ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt vom jeweils gültigen Betrag (VBB-Tarif) auf 7,00 Euro, wenn innerhalb eine Woche ab dem Feststellungstag nachgewiesen wird, dass der Fahrgast Inhaber*in einer gültigen Zeitkarte oder einer entspre- chenden Fahrtberechtigung war.
Ungültige Fahrausweise. Fahrausweise, die entgegen den ABB Fähre genutzt werden, sind ungültig und können eingezogen werden. Die gilt insbesondere für Fahrausweise, die
Ungültige Fahrausweise. Der Fahrgast ist verpflichtet, im Rahmen der stichprobenartigen Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung durch Mitarbeiter von Dr. Xxxxxxx/FlixBus zum Zwecke des Überprüfens der Gültigkeit des Fahrausweises, sowohl den Fahrausweis, als auch den gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
Ungültige Fahrausweise. Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen oder den Ergänzungen zu den VRR-Tarifbestimmungen für den VRR-eTarif im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden. Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die als Fahrtberechtigung im Rahmen des VRR-eTarifs aufgrund von Missachtung der Nutzungsbedingungen durch ein fehlendes Check-in des Teilnehmers nicht erworben wurden oder die aufgrund technischer Mängel nicht nachgewiesen werden konnten, z.B. bei leerem Akku.

Related to Ungültige Fahrausweise

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.