Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel. Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt. Kann sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abtreten. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG von Ihnen die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
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Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel. Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung Vorversi- cherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen we- gen des fehlenden Nachweises der seiner Zuständigkeit abgelehntablehnen. Kann sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG nicht der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG der Versiche- rer im Rahmen des mit ihr ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert un- verändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG der Versicherungsnehmer den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen unterstützt und Ihre der Versicherungsnehmer seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abtretenden Versicherer abtritt. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG den Versicherer abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich tatsäch- lich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG des Versicherers fiel und der Vorversicherer Vorversi- cherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet verpflich- tet war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG von Ihnen der Versicherer vom Versicherungsnehmer die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig zu- ständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG der Versicherer auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG dem Versicherer noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
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Samples: www.haftpflichtkasse.de
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel. Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt. Kann sich die ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG abtreten. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG von Ihnen die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER Gothaer Allgemeine Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
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Samples: degenia.de