Common use of Unmöglichkeit; Vertragsanpassung Clause in Contracts

Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung der WAREN/LEISTUNGEN unmöglich ist, ist der AUFTRAGGEBER berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass SITECO die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf zehn Prozent (10%) des Nettowertes desjenigen Teils der WAREN/LEISTUNGEN, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AUFTRAGGEBERS ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Das Recht des AUFTRAGGEBERS zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

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