Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort, auch wenn Muster übersandt waren, zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel nicht vor dem Einbau oder der Weiterverarbeitung oder innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns gerügt worden sind. Ein Transportschaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung ist sofort zu rügen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort, auch wenn Muster übersandt waren, zu untersuchenunter- suchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel nicht vor dem Einbau oder der Weiterverarbeitung oder innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns gerügt worden sind. Ein Transportschaden Transport- schaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung ist sofort zu rügen.
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Samples: Versand Und Lieferbedingungen