Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung vor (Unterversicherungsverzicht). b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 c) von den tatsächli- chen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein. c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 § 11 Nr. 1 („Wert 1e14“) oder Nr. 2 (Neuwert) ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbartverein- bart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug Ab- zug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUnterversiche- rungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung Be- schreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) oder die Quadratmeterzahl gemäß Nr. 2 von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme Ver- sicherungssumme „Wert 19141e14“ zu niedrig bemessenbemes- sen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung Vertragsanpas- sung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz Dif- ferenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssum- me und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen Maßnah- men verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versicherungs- falles laufenden Versicherungsperiode Versicherungsjahres durch wertsteigernde bauliche bauli- che Maßnahmen erhöht wurde.. § f2 Prämie in der Gleitenden Neuwert- versicherung und deren Anpassung
Appears in 1 contract
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 § 9 Nr. 3 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer nehmen wir bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUnterversiche- rungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Ihre Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 § 9 Nr. 3 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer können wir nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung Ver- tragsanpassung vornehmen; ferner kann er können wir bezüglich der Differenz zwischen zwi- schen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung (siehe Nr. 2) leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung Versiche- rungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss und vor Beginn der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert verän- dert wurde und uns die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der des zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles laufenden Versicherungsperiode Versicherungsjahres durch wertsteigernde bauliche bauli- che Maßnahmen erhöht wurde.
d) Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht wird im Versicherungsschein / Nachtrag dokumentiert.
Appears in 1 contract
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1. ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung (siehe § 26 Nr. 9) vor (Unterversicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 cNr. 1b, bc) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen Anzeigenpflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; , ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde zu Grunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode Versicherungsjahre durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 § 11 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUnterversi- cherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss Vertragsab- schluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme Versicherungs- summe „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen Anzeige- pflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende lie- gende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde wert- steigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde wert- steigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tat- sächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles laufenden Versicherungsperiode Versicherungsjahres durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUnterver sicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss Vertragsab schluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme Versicherungs summe „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen Anzeige pflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Ver sicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert Versicherungs wert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei leistungs frei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende lie gende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde wert steigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versiche rungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde wert steigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung Entschädi- gung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen Rege- lungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmenvorneh- men; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme verein- barter Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert Versiche- rungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei leistungs- frei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand Bauzu- stand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer Ver- sicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und MietausfallMiet- ausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung Beschrei- bung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 ge- mäß Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessenbemes- sen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem tat- sächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde wur- de und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich unver- züglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode Versicherungspe- riode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung Entschädi- gung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tat- sächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand Bauzu- stand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer Ver- sicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit so- weit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme Ver- sicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich Kosten und Mietausfalleinschließ- lich Kosten) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUnterversi- cherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes Gebäu- des und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen Verhältnissen tatsächlichen Ver- hältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme Ver- sicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen Anzeigepflichtverletzun- gen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung Vertragsanpas- sung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert Versicherungs- wert nach den Regeln der Unterversicherung Unterver- sicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde Versi- cherungssummenermittlung zu- grunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde wertstei- gernde bauliche Maßnahmen verändert ver- ändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert Neubau- wert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde wert- steigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUn- terversicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer Zif- fer 11.1 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme Versi- cherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert Ver- sicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche orts- übliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUnterver- sicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss Vertragsab- schluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme Versicherungs- summe „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen Anzeige- pflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende lie- gende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde wert- steigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde wert- steigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung vor (Unterversicherungsverzicht).Versicherungssumme
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 Nr. 1 c) von den tatsächli- chen tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht ab- weicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung Vertragsanpas- sung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen zwi- schen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende liegen- de Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde wertsteigern- de bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung Verände- rung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode Versi- cherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen Maßnah- men erhöht wurde.. A § 12 Prämie in der gleitenden Neuwertversicherung und deren Anpassung
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Unterversicherungsverzicht. a) Wird die nach Ziffer 11.1 ermittelte Versicherungssumme „»Wert 1914“ « vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (UnterversicherungsverzichtUn- terversicherungsverzicht).
b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 c) von den tatsächli- chen Verhältnissen tatsächlichen Verhält- nissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Versicherungs- summe »Wert 1914“ « zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem tatsächli- chem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei leistungs- frei sein.
c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung Versiche- rungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) 12.2.1 Wird die nach Ziffer 11.1 Nr. 12.1 ermittelte Versicherungssumme „"Wert 1914“ " vereinbart, nimmt der Versicherer nehmen wir bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).
b) 12.2.2 Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 c) Nr. 12.1.3 von den tatsächli- chen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „"Wert 1914“ " zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer können wir nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er können wir bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) 12.2.3 Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert verän- dert wurde und uns die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode Versicherungsjahres durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Unterversicherungsverzicht. a) 11.2.1 Wird die nach Ziffer 11.1 ermittelte Versicherungssumme „Versi- cherungssumme "Wert 1914“ " vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).
b) 11.2.2 Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 c) 11.1.3 von den tatsächli- chen Verhältnissen tatsächlichen Verhält- nissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „"Wert 1914“ " zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer Versicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert Versiche- rungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein.
c) 11.2.3 Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde zu Grunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer Versi- cherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode Versicherungsjahres durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurdewurde (siehe Ziffer 10.1.1 d)).
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung