Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn (1) bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versiche- rungsschein genannten Wohnfläche entspricht und (2) die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versi- cherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei Objekten bis 149 qm Wohnfläche 650,00 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche und bei Objekten über 149 qm Wohnfläche 600,00 Eu- ro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sind und (3) nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht. Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher verein- barter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Sind die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts für die neue Wohnung nicht mehr erfüllt (z. B. bei einer Vergrößerung der Wohnfläche), gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die Voraussetzung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
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Unterversicherungsverzicht. A 20.5.1 Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
(1) bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versiche- rungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
(2) die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versi- cherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet. Diese Voraussetzung ist dann erfülltvor, wenn bei Objekten bis 149 qm der Versicherungsnehmer seine Wohnfläche 650,00 Euro korrekt angibt und mindestens eine Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche und bei Objekten über 149 qm Wohnfläche 600,00 Eu- ro Versicherungssumme pro von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sind undhat. Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume der Wohnung/des Einfamilienhauses einschließlich Hobbyräume. Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
(3) A 20.5.2 A 20.5.1 gilt nur, solange nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
A 20.5.3 Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, das die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichtes mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
A 20.5.4 Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher verein- barter vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Sind die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts Unterversicherungsverzichtes für die neue Wohnung nicht mehr erfüllt (z. B. bei einer Vergrößerung der Wohnfläche), ) gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages Vertrags an die Voraussetzung, längstens jedoch bis zu zwei 3 Monaten nach Umzugsbeginn.
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