Unterversicherungsverzicht. Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet. Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert (siehe B 15.1) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach B 18.4 kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach B 18.3 kein Abzug.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Unterversicherungsverzicht. Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet. Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert (siehe B A 15.1) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach B 18.4 A 17.4 kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach B 18.3 A 17.3 kein Abzug.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Unterversicherungsverzicht. Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet. Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert (siehe B A 15.1) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach B A 18.4 kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach B A 18.3 kein Abzug.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Unterversicherungsverzicht. Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand Ein- wand einer Unterversicherung verzichtet. Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert (siehe B 15.1A 14.1) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach B 18.4 A 17.4 kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach B 18.3 A 17.3 kein Abzug.
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