Upgrades Musterklauseln

Upgrades. Um als ein Upgrade gekennzeichnete Software zu verwenden, müssen Sie zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die von MeDiPa als für das Upgrade geeignet gekennzeichnet ist. Nach dem Installieren des Upgrade sind Sie nicht mehr zur Verwendung der ursprünglichen Software berechtigt, die die Grundlage Ihrer Eignung für das Upgrade bildete, außer als Teil der upgraded Software.
Upgrades. TMH bietet dem Kunden/Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können.
Upgrades. Solltedas SOFTWAREPRODUKTmitder Bezeichnung Upgrade gekennzeichnet sein, muss der Benutzer für eine berechtigte Nutzung ein gültiges, von SOFTWIN SRL als berechtigt aner- kanntes, anderes SOFTWAREPRODUKT lizenziert haben. Das als Upgrade gekennzeichnete SOFTWAREPRODUKT ersetzt und/oder ergänzt das zum Upgrade berechtigende SOFTWAREPRODUKT. Der Benutzer darf das aus dem Upgrade resultierende SOFTWAREPRODUKT nur nach dem hier vorliegenden Lizenzvertrag nutzen. Sollte das als Upgrade gekennzeichnete SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade für eine einzelne Komponente eines kompletten Softwarepaketes sein, darf das SOFTWAREPRODUKT auch nur als einzelner Bestandteil dieses Softwarepaketes genutzt und transferiert werden und darf nicht als separates Produkt auf mehr als einem Einzelplatzrechner genutzt werden.
Upgrades. 9.3.1 Wenn die Gebühr der SSA für die jeweilige Softwarelizenz an Solibri bezahlt wurde, hat der Lizenznehmer grundsätzlich das Recht, auf die von Solibri veröffentlichten Upgrades zuzugreifen, diese zu installieren und zu nutzen, solange die SSA des Lizenznehmers gültig ist. 9.3.2 Solibri kann auch bestimmen, neue Anpassungen, Funktionen und/oder Features der Software separat zu lizenzieren, wobei dann eine zusätzliche Lizenzgebühr an Solibri zu zahlen ist; in diesem Fall ist das Recht auf Zugriff, Installation und Nutzung solcher neuen Anpassungen, Funktionen und/oder Features nicht in der Gebühr für die SSA enthalten.
Upgrades. Der Bezug und die Nutzung von Upgrades erfordert eine aktive Miet-Lizenz einer früheren Programmversion des ~sedna-Produkts. Der Kunde hat das Recht, ein ihm überlassenes Upgrade des ~sedna-Produkts vertragsgemäß zu nutzen oder auf eine solche Nutzung zu verzichten. Entschließt er sich zu einer Nutzung, ist er verpflichtet, mit Beginn der produktiven Nutzung der neuen Version die bisher benutzte Version des ~sedna-Produkts und alle Kopien und Teilkopien derselben an ~sedna zurückzugeben und, soweit diese auf Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware des Kunden gespeichert sind, vollständig zu löschen. Die Zurückbehaltung einer Archivkopie bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Upgrades. Im Leistungsumfang dieses Vertrages sind weder Upgrades noch deren Pflege und Wartung enthalten. Upgrades sind neue, weiterentwickelte Fassungen der Software. Das Upgrade enthält wesentliche Funktionsverbesserungen. Aufgrund der erheblichen Änderungen stellt das Upgrade ein eigenständiges neues Produkt im Vergleich zur vorhergehenden Fassung dar. Soweit aufgrund technischer Gegebenheiten die Pflege der vorherigen Fassung eingestellt werden muss, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber rechtzeitig informieren und den Vertrag für die Vorversion kündigen.
Upgrades. Ein Recht des Kunden, Upgrades der Software zu nutzen besteht, nur soweit der Kunde eine gültige Lizenz der Orginalsoftware besitzt und die Vergütung für das Upgrade an PCS oder den jeweiligen Hersteller bezahlt hat.
Upgrades. (1) Zur Nutzung einer als Upgrade gekennzeichneten Software müssen Sie zunächst über eine Lizenz für die Software verfügen, die nach Angaben von LOGABIT für das Upgrade in Frage kommt. Nach der Einspielung eines Upgrades sind Sie nicht berechtigt, die ursprüngliche Software und die um das Upgrade erweiterte Software, gleichzeitig zu nutzen.
Upgrades. 4.1. Upgrades im Sinne dieser Bestimmungen sind neue Versionen einer bestehenden Software, die Erweiterungen 4.2. Upgrades werden entsprechend individueller Vereinbarung im Einzelfall vom Auftraggeber selbst oder von MEDATEC Mitarbeitern installiert. Erfolgt die Installation durch Mitarbeiter von MEDATEC, so hat der Auftraggeber Arbeitszeiten und Reisekosten nach Rechnungslegung durch MEDATEC zu bezahlen. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. MEDATEC haftet nicht für Mängel oder Schäden, die sich aus Fehlern oder Problemen im Zuge der Installation ergeben, sofern die Installation durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter selbst erfolgt. 4.3. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt vorbehaltich ihrer Kompatibilität mit der vom Auftraggeber betriebenen Hard- und Software. Sind aktuelle Upgrades nicht mehr mit der Hardware oder Software des Auftraggebers kompatibel, so ist dieser berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist die Vereinbarung über Bereitstellung von Upgrades durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Alle übrigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und MEDATEC bleiben von einer solchen Kündigung unberührt.
Upgrades. Im Leistungsumfang dieses Vertrages sind weder Upgrades noch deren Pflege und Wartung enthalten. Upgrades sind neue, weiterentwickelte Fassungen der Software. Das Upgrade enthält wesentliche Funktionsverbesserungen. Aufgrund der erheblichen Änderungen stellt das Upgrade ein eigenständiges neues Produkt im Vergleich zur vorhergehenden Fassung dar. Soweit aufgrund technischer Gegebenheiten die Pflege der vorherigen Fassung eingestellt werden muss, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber rechtzeitig informieren und den Vertrag für die Vorversion kündigen. Allgemeine Runtime-Lizenzvereinbarung (RTL) Allgemeiner Lizenz- und Dienstleistungsvertrag Stand: September 2022