Upgrades. TMH bietet dem Kunden/Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können.
Upgrades. Um als ein Upgrade gekennzeichnete Software zu verwenden, müssen Sie zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die von MeDiPa als für das Upgrade geeignet gekennzeichnet ist. Nach dem Installieren des Upgrade sind Sie nicht mehr zur Verwendung der ursprünglichen Software berechtigt, die die Grundlage Ihrer Eignung für das Upgrade bildete, außer als Teil der upgraded Software.
Upgrades. 9.3.1 Wenn die Gebühr der SSA für die jeweilige Softwarelizenz an Solibri bezahlt wurde, hat der Lizenznehmer grundsätzlich das Recht, auf die von Solibri veröffentlichten Upgrades zuzugreifen, diese zu installieren und zu nutzen, solange die SSA des Lizenznehmers gültig ist.
9.3.2 Solibri kann auch bestimmen, neue Anpassungen, Funktionen und/oder Features der Software separat zu lizenzieren, wobei dann eine zusätzliche Lizenzgebühr an Solibri zu zahlen ist; in diesem Fall ist das Recht auf Zugriff, Installation und Nutzung solcher neuen Anpassungen, Funktionen und/oder Features nicht in der Gebühr für die SSA enthalten.
Upgrades. Der Bezug und die Nutzung von Upgrades erfordern eine gültige Kauf-Lizenz einer früheren Programmversion des ~sedna-Produkts. Der Kunde hat das Recht, ein ihm überlassenes Upgrade des ~sedna-Produkts vertragsgemäß zu nutzen oder auf eine solche Nutzung zu verzichten. Entschließt er sich zu einer Nutzung, ist er verpflichtet, mit Beginn der produktiven Nutzung der neuen Version die bisher benutzte Version des ~sedna-Produkts und alle Kopien und Teilkopien derselben an ~sedna zurückzugeben und, soweit diese auf Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware des Kunden gespeichert sind, vollständig zu löschen. Die Zurückbehaltung einer Archivkopie bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Upgrades. Solltedas SOFTWAREPRODUKTmitder Bezeichnung Upgrade gekennzeichnet sein, muss der Benutzer für eine berechtigte Nutzung ein gültiges, von SOFTWIN SRL als berechtigt aner- kanntes, anderes SOFTWAREPRODUKT lizenziert haben. Das als Upgrade gekennzeichnete SOFTWAREPRODUKT ersetzt und/oder ergänzt das zum Upgrade berechtigende SOFTWAREPRODUKT. Der Benutzer darf das aus dem Upgrade resultierende SOFTWAREPRODUKT nur nach dem hier vorliegenden Lizenzvertrag nutzen. Sollte das als Upgrade gekennzeichnete SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade für eine einzelne Komponente eines kompletten Softwarepaketes sein, darf das SOFTWAREPRODUKT auch nur als einzelner Bestandteil dieses Softwarepaketes genutzt und transferiert werden und darf nicht als separates Produkt auf mehr als einem Einzelplatzrechner genutzt werden.
Upgrades. (1) Zur Nutzung einer als Upgrade gekennzeichneten Software müssen Sie zunächst über eine Lizenz für die Software verfügen, die nach Angaben von LOGABIT für das Upgrade in Frage kommt. Nach der Einspielung eines Upgrades sind Sie nicht berechtigt, die ursprüngliche Software und die um das Upgrade erweiterte Software, gleichzeitig zu nutzen.
Upgrades. 11.1 ecomplan entwickelt in einem unregelmäßigen Rhythmus neue Versionen der Software und gibt diese zum Vertrieb frei, kenntlich an der höheren Nummer vor dem „.“ in der Bezeichnung der Software-Version. Die Preise für den Erwerb der Upgrades sind der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste zu entnehmen. Die Preise variieren danach, ob der Kunde die unmittelbare Vorgängerversion erworben hat oder über ein älteres Vorgängermodell verfügt.
11.2 Das Upgrade enthält jeweils eine vollständige, neue Software-Version, die Verbesserungen und ggf. Funktionserweiterungen gegenüber der Vorgängerversion aufweist. Die Upgrades sind nicht abwärtskompatibel. Die Vorgängerversionen können weiterhin genutzt werden, jedoch können Daten, die in die neue Version eingegeben werden, nicht in die Vorgängerversion exportiert werden, während andererseits Daten aus der Vorgängerversion in die neue Version übertragen werden können (Aufwärtskompatibilität).
11.3 Käufer der Vorgängerversionen werden per E-Mail oder postalisch über das Erscheinen von Upgrades informiert.
11.4 Die Upgrades können über einen Kaufvertrag, der gemäß Ziff. 2 zustande kommt, erworben werden. Die Auslieferung erfolgt nach Xxxx des Kunden bei der Bestellung per Internet-Download über die ecomplan-Website oder über Postversand auf Datenträger. Ein aktualisiertes, auf das entsprechende Software-Upgrade Bezug nehmende Handbuch ist als pdf-Datei, die nach Installation des Upgrades vom Kunden geöffnet, eingesehen und ausgedruckt werden kann, in der Software enthalten.
11.5 Die Freischaltung erfolgt nach den Regeln der Ziff. 7.
Upgrades. 4.1. Upgrades im Sinne dieser Bestimmungen sind neue Versionen einer bestehenden Software, die Erweiterungen
4.2. Upgrades werden entsprechend individueller Vereinbarung im Einzelfall vom Auftraggeber selbst oder von MEDATEC Mitarbeitern installiert. Erfolgt die Installation durch Mitarbeiter von MEDATEC, so hat der Auftraggeber Arbeitszeiten und Reisekosten nach Rechnungslegung durch MEDATEC zu bezahlen. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. MEDATEC haftet nicht für Mängel oder Schäden, die sich aus Fehlern oder Problemen im Zuge der Installation ergeben, sofern die Installation durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter selbst erfolgt.
4.3. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt vorbehaltich ihrer Kompatibilität mit der vom Auftraggeber betriebenen Hard- und Software. Sind aktuelle Upgrades nicht mehr mit der Hardware oder Software des Auftraggebers kompatibel, so ist dieser berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist die Vereinbarung über Bereitstellung von Upgrades durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Alle übrigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und MEDATEC bleiben von einer solchen Kündigung unberührt.
Upgrades. 6.1 Wenn die SOFTWARE als ein Upgrade gekennzeichnet ist, können die Beschränkungen Ihrer Nutzung der SOFTWARE und der Umfang Ihrer Lizenz Folgendes umfassen, sind jedoch nicht darauf beschränkt:
6.1.1 Die Software, die als die Grundlage Ihrer Berechtigung für das Upgrade dient, kann nach dem Upgrade nur auf demselben Computer genutzt werden, gemäß den Nutzungsbedingungen der Endbenutzer-Lizenz, die im Lieferumfang dieser SOFTWAER enthalten ist, falls nichts anderes in einem schriftlichen Upgrade-Vertrag mit ABBYY oder einem Partner von ABBYY vereinbart worden ist.
6.1.2 Die Nutzung der Software, welche die Grundlage Ihrer Berechtigung zum Upgrade darstellt, kann durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und ABBYY oder ABBYYs Partner verboten werden.
Upgrades. 7.3 Upgrades. Only for those Software Licenses for which a Maintenance License is purchased, Customer shall be entitled: Nur für diejenigen Softwarelizenzen, für die eine Wartungslizenz erworben wurde, hat der Kunde ein Anrecht:
i) to receive Upgrades; and i) Upgrades zu erhalten und
ii) to install copies of any such Upgrades to replace copies of prior releases of the Software. ii) Kopien dieser Upgrades zu installieren, um frühere Versionen der Software zu ersetzen.