Upgrades Musterklauseln

Upgrades. TMH bietet dem Kunden/Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können.
Upgrades. Um als ein Upgrade gekennzeichnete Software zu verwenden, müssen Sie zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die von MeDiPa als für das Upgrade geeignet gekennzeichnet ist. Nach dem Installieren des Upgrade sind Sie nicht mehr zur Verwendung der ursprünglichen Software berechtigt, die die Grundlage Ihrer Eignung für das Upgrade bildete, außer als Teil der upgraded Software.
Upgrades. Solltedas SOFTWAREPRODUKTmitder Bezeichnung Upgrade gekennzeichnet sein, muss der Benutzer für eine berechtigte Nutzung ein gültiges, von SOFTWIN SRL als berechtigt aner- kanntes, anderes SOFTWAREPRODUKT lizenziert haben. Das als Upgrade gekennzeichnete SOFTWAREPRODUKT ersetzt und/oder ergänzt das zum Upgrade berechtigende SOFTWAREPRODUKT. Der Benutzer darf das aus dem Upgrade resultierende SOFTWAREPRODUKT nur nach dem hier vorliegenden Lizenzvertrag nutzen. Sollte das als Upgrade gekennzeichnete SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade für eine einzelne Komponente eines kompletten Softwarepaketes sein, darf das SOFTWAREPRODUKT auch nur als einzelner Bestandteil dieses Softwarepaketes genutzt und transferiert werden und darf nicht als separates Produkt auf mehr als BitDefender xxx.xxxxxxxxxxx.xx einem Einzelplatzrechner genutzt werden.
Upgrades. Im Leistungsumfang dieses Vertrages sind weder Upgrades noch deren Pflege und Wartung enthalten. Upgrades sind neue, weiterentwickelte Fassungen der Software. Das Upgrade enthält wesentliche Funktionsverbesserungen. Aufgrund der erheblichen Änderungen stellt das Upgrade ein eigenständiges neues Produkt im Vergleich zur vorhergehenden Fassung dar. Soweit aufgrund technischer Gegebenheiten die Pflege der vorherigen Fassung eingestellt werden muss, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber rechtzeitig informieren und den Vertrag für die Vorversion kündigen.
Upgrades. 9.3.1 Wenn die Gebühr der SSA für die jeweilige Softwarelizenz an Solibri bezahlt wurde, hat der Lizenznehmer grundsätzlich das Recht, auf die von Solibri veröffentlichten Upgrades zuzugreifen, diese zu installieren und zu nutzen, solange die SSA des Lizenznehmers gültig ist.
Upgrades. Der Bezug und die Nutzung von Upgrades erfordern eine gültige Kauf-Lizenz einer früheren Programmversion des ~sedna-Produkts. Der Kunde hat das Recht, ein ihm überlassenes Upgrade des ~sedna-Produkts vertragsgemäß zu nutzen oder auf eine solche Nutzung zu verzichten. Entschließt er sich zu einer Nutzung, ist er verpflichtet, mit Beginn der produktiven Nutzung der neuen Version die bisher benutzte Version des ~sedna-Produkts und alle Kopien und Teilkopien derselben an ~sedna zurückzugeben und, soweit diese auf Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware des Kunden gespeichert sind, vollständig zu löschen. Die Zurückbehaltung einer Archivkopie bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Upgrades. Wenn das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE ein Upgrade eines anderen Produkts von TechSmith oder einem anderen Anbieter ist, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE auf eine mit den sonstigen Bestimmungen und Bedingungen dieser LVTS vereinbare Weise und ausschließlich zusammen mit dem Produkt verwenden, das Grundlage für das Upgrade war. Weiterhin müssen Sie innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Kauf oder Erhalt einer Lizenz zur Nutzung des/der Upgrades das früher an Sie lizenzierte SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE einschließlich aller bei Ihnen auf Festplatte oder auf Ihren Servern vorhandenen Kopien vernichten. TechSmith behält sich vor, von Ihnen einen hinreichenden Nachweis über die Vernichtung der früheren Kopien des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE anzufordern. Wenn das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE ein Upgrade einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen ist, für das Sie eine Lizenz als Einzelprodukt haben, darf das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet und nicht für die Nutzung auf mehreren Computern getrennt werden, sofern nicht in der vorliegenden LVTS oder im Rahmen einer gültigen, von TechSmith angebotenen Lizenz andere Bedingungen festgelegt sind.
Upgrades. Der Dienstleister stellt mindestens einmal im Jahr Upgrade-Versionen der Vertragssoftware für die aktuelle Hauptversion zur Verfügung, in- sofern diese nicht abgekündigt wurde. Die Upgrade-Leistung umfasst die Aktualisierung der Vertragssoftware für während der Gültigkeit der Upgrade-Berechtigung veröffentlichte Voll- versionen und Service Releases. Upgrades werden elektronisch zur Ver- fügung gestellt. Zugriff auf die Dateien hat jeweils ein Hauptansprechpart- ner sowie ggf. sein Stellvertreter. Upgrades können eine verbesserte Funktionalität und veränderte Parameter enthalten. Daher ist zu beach- ten, dass für neue Upgrade-Versionen geänderte Systemvoraussetzun- gen gelten können – die Kompatibilität des Upgrades muss vor Aufspie- len vom Kunden eigenverantwortlich beurteilt und sichergestellt werden. • Externe Reporting-Datenbank, • Struktur der internen Datenbank, • Struktur der Schnittstellen nach außen, insbesondere der externen Reporting-Datenbank, • Eigenschaften der Benutzeroberfläche, • Eigenschaften von Möglichkeiten zur Sicherung der Konfiguration und der Daten, • Login-Verfahren etc.
Upgrades. Falls die SOFTWARE als ein "Upgrade" gekennzeichnet ist, kann Ihre Nutzung der SOFTWARE und der Umfang Ihrer Lizenz folgendermaßen eingeschränkt sein (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
Upgrades. (1) Zur Nutzung einer als Upgrade gekennzeichneten Software müssen Sie zunächst über eine Lizenz für die Software verfügen, die nach Angaben von LOGABIT für das Upgrade in Frage kommt. Nach der Einspielung eines Upgrades sind Sie nicht berechtigt, die ursprüngliche Software und die um das Upgrade erweiterte Software, gleichzeitig zu nutzen.