Software-Wartung. EMMSWRiS Einspielen von Maintenance und Minor Software Releases im Störungsfall Im Störungsfall werden bei Bedarf Maintenance- und Minor Software Releases eingespielt.
Software-Wartung. Im Rahmen der Softwarewartung erbringt XiTrust folgende Remote - Leistungen: ✓ Bereithaltung von Upgrades für den Kunden. Upgrades sind periodische Aktualisierungen von Major Releases (z. B. Version 4.0, Version 5.0, ...) und umfassen Programmänderungen, die eine Neuorganisation des Programms erfordern. ✓ Installation von Updates: Updates sind periodische Aktualisierungen zu Minor Releases (z. B. Version 4.1, Version 4.2, ...) aufgrund notwendiger technischer Neuerungen, wobei bis zu 1 Update pro Kalenderjahr in den Wartungs- und Support-Serviceleistungen enthalten ist (gilt nicht für MOXIS Cloud Services mit kundenspezifischen Änderungen). Installation von Service Packs: Bereithaltung von Service-Packs ausschließlich für das aktuellste von XiTrust bereitgehaltene Update. Service-Packs sind Programmänderungen zur Behebung von Software- Fehlern. Ein Softwarefehler liegt insbesondere dann vor, wenn MOXIS eine im Funktionsumfang angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung des Programms unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.Siehe bitte außerdem den Punkt 3.3. “Nicht in Software-Wartung bzw Software-Support enthaltene Leistungen”.
Software-Wartung. Basilicom betreut und pflegt die Software-Anwendung. Störungsmeldungen werden durch die Experten-Teams bearbeitet. Basilicom installiert und betreut die technische Umgebung. Dabei wird ein kontinuierliches Monitoring eingerichtet und der Betrieb überwacht. Störungsmeldungen werden durch die Experten-Teams bearbeitet.
Software-Wartung. SITECO kann Updates zur Behebung von Fehlern in der SOFTWARE ("UPDATE(S)"), Upgrades, die der SOFTWARE bestimmte Funktionen hinzufügen ("UPGRADE(S)") oder neue Versionen der SOFTWARE ("NEUE VERSION(EN)") aufspielen (gemeinsam "VERBESSERUNGEN"). Informationen über neue UPDATES und UPGRADES werden online zur Verfügung gestellt. Die VERBESSERUNGEN können automatisch installiert werden, ohne dass ein zusätzlicher Hinweis erfolgt oder eine zusätzliche Zustimmung erforderlich ist. SIE erklären sich mit dieser automatischen Aktualisierung einverstanden. Wenn SIE mit VERBESSERUNGEN nicht einverstanden sind, sind sie berechtigt IHREN ACCOUNT zu kündigen und/oder die Nutzung der SOFTWARE einzustellen.
Software-Wartung. 106 A-NULL bietet seinen Kunden/Kundinnen für bestimmte Produkte Wartungsverträge an, die der Kunde/die Kundin direkt mit A-NULL (und nicht einem Dritthersteller) abschließt. Darunter fallen z.B. Wartungsverträge zur Software Solibri. 107 Für diese Vertragsverhältnisse gelten die in den jeweiligen Wartungsverträgen vorgesehenen Bestimmungen und subsidiär die vorliegenden AGB.
Software-Wartung. Für die nachfolgenden Bestimmungen zur Software- Pflege gelten folgende Begriffsdefinitionen: • Upgrades sind periodische Aktualisierungen von Major Releases (z.B. Version 3.0, Version 4.0, ...) und umfassen Programmänderungen, die eine Neuorganisation des Programms erfordern. • Updates sind periodische Aktualisierungen zu Major Releases (z.B. Version 3.1, Version 3.2, ...) auf Grund notwendiger technischer Neuerungen. • Service-Packs sind Programmänderungen zur Behebung von Fehlern. Ein Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung des Programms unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist. Im Rahmen der Software-Pflege erbringt XiTrust folgende Leistungen: • Kostenlose Bereithaltung von Updates für die Kundin. • Kostenlose Bereithaltung von Service-Packs ausschließlich für das aktuellste, von XiTrust bereitgehaltene Update. • Kostenlose Installation von Updates und Service-Packs. Nicht in der Softwarepflege enthalten sind insbesondere folgende Leistungen: • Anpassungen an den von der Software abhängigen Hardware- und Software- Komponenten, die auf Grund der Installation eines Updates bzw. Service-Packs notwendig werden; • Konfigurationsänderungen an der Software, ausgenommen solche, die auf Grund der Installation eines Updates bzw. Service-Packs zwingend notwendig werden.
Software-Wartung. Die Wartung von Software umfasst die
a. Weiterentwicklung (Lieferung und Installation neuer Versionen, Major- und Minor-Releases, Upgrades, Updates, Patches etc), wobei • im Fall von Standard-Software, an denen der AN keine Rechte hat, neue Softwareversionen dann nicht umfasst sind, wenn dafür vom Hersteller gesonderte Lizenzkosten verlangt werden und • im Fall von sonstiger Standard-Software und Individual-Software die vorzunehmenden Weiterentwicklungen zumindest die laufendende und umgehende Anpassung an die jeweils aktuellen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen umfassen.
b. Behebung von Fehlern und Störungen bzw Hilfe bei deren Umgehung. Der AN wird den AG regelmäßig über technische Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Software informieren, die für den Betrieb von Interesse sein können. Die Installation von neuen Softwareversionen erfolgt frühestens dann, wenn die Einsetzbarkeit dieser Versionen durch praktische Erfahrung oder Tests nachgewiesen ist und der AN die Problemlosigkeit des Umstiegs und des Einsatzes der neuen Softwareversionen erklärt oder der AG dies fordert. Der AG ist berechtigt, die Installation einer neuen Softwareversion abzulehnen, wobei auch in diesem Fall die Wartungspflichten des AN im Übrigen unberührt bleiben.
Software-Wartung. 9.1 Wir werden im Rahmen des Wartungsvertrages die Software auf funktionsfähigem Stand halten, entsprechend der Spezifikationen des mit dem Objektcode der Software mitgelieferten Benutzerhandbuches.
9.2 Lizenzen werden – sofern nicht schriftlich etwas anderes bestimmt wurde - nur zusammen mit einem Wartungs- und Supportpaket (nachfolgend „Wartung" genannt) verkauft.
9.3 Wir werden unserem Kunden folgende Leistungen im Rahmen der Wartung und nach erfolgter Zahlung der Wartungsgebühren erbringen: - Nach unserer Xxxx die Beseitigung der reproduzierbaren Fehler in der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentation oder die Nennung von Maßnahmen zur Umgehung der temporären Überbrückung von Fehlern. - Abhängig vom Wartungsvertrag Übersendung der jeweils jüngsten Fassung der Software und der jeweils neuesten Änderungen vorhandener Fassungen (Patches oder Updates) auf dem vereinbarten Datenträger nach erfolgter Bestellung unseres Kunden und Übersendung der entsprechenden Dokumentation. - Telefonische Unterstützung bei auftretenden, von unserem Kunden genau beschriebenen Softwareproblemen. Wir sorgen dafür, dass seine Meldestelle (Helpdesk) im Falle solcher Probleme werktäglich (Mo-Fr) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) telefonisch erreichbar ist.
9.4 Die Wartungsgebühr ist jeweils vor Anfang der Wartungs- periode zur Zahlung fällig und ist ab Lieferdatum für ein ganzes Jahr gültig.
9.5 Die Wartung kann ab dem zweiten Laufjahr von beiden Vertragsparteien unter Berücksichtigung einer Frist von 3 Monaten vor Beginn einer Wartungsperiode in schriftlicher Form gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Wartung automatisch für ein weiteres Jahr.
9.6 Solange unsere Software von uns gewartet wird, werden wir die Software korrigieren, ersetzen oder erforderliche Maßnahmen ergreifen, um rechtzeitig mitgeteilte Software- fehler zu beheben.
9.7 Fehlerbehebungen werden unverzüglich durch uns begonnen und, in Abhängigkeit von Dringlichkeit und technischer Lösbarkeit, schnellstmöglich abgeschlossen. Stellt es sich heraus, dass ein von uns bearbeiteter Fehler kein Fehler in der gelieferten Software ist bzw. nicht von uns verursacht wurde, ist unser Kunde verpflichtet, uns die Kosten der Fehlerbeseitigung auf der Basis unserer Verrechnungssätze zu erstatten.
Software-Wartung. Unsere Vertragsleistungen umfassen zwei Hauptpunkte:
Software-Wartung. Software Updates und Software Upgrades