Software-Wartung Musterklauseln

Software-Wartung. EMMSWRiS Einspielen von Maintenance und Minor Software Releases im Störungsfall Im Störungsfall werden bei Bedarf Maintenance- und Minor Software Releases eingespielt.
Software-Wartung. Im Rahmen der Softwarewartung erbringt XiTrust folgende Remote - Leistungen: ✓ Bereithaltung von Upgrades für den Kunden. Upgrades sind periodische Aktualisierungen von Major Releases (z. B. Version 4.0, Version 5.0, ...) und umfassen Programmänderungen, die eine Neuorganisation des Programms erfordern. ✓ Installation von Updates: Updates sind periodische Aktualisierungen zu Minor Releases (z. B. Version 4.1, Version 4.2, ...) aufgrund notwendiger technischer Neuerungen, wobei bis zu 1 Update pro Kalenderjahr in den Wartungs- und Support-Serviceleistungen enthalten ist (gilt nicht für MOXIS Cloud Services mit kundenspezifischen Änderungen). Installation von Service Packs: Bereithaltung von Service-Packs ausschließlich für das aktuellste von XiTrust bereitgehaltene Update. Service-Packs sind Programmänderungen zur Behebung von Software- Fehlern. Ein Softwarefehler liegt insbesondere dann vor, wenn MOXIS eine im Funktionsumfang angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung des Programms unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.Siehe bitte außerdem den Punkt 3.3. “Nicht in Software-Wartung bzw Software-Support enthaltene Leistungen”.
Software-Wartung. Basilicom betreut und pflegt die Software-Anwendung. Störungsmeldungen werden durch die Experten-Teams bearbeitet. Basilicom installiert und betreut die technische Umgebung. Dabei wird ein kontinuierliches Monitoring eingerichtet und der Betrieb überwacht. Störungsmeldungen werden durch die Experten-Teams bearbeitet.
Software-Wartung. SITECO kann Updates zur Behebung von Fehlern in der SOFTWARE ("UPDATE(S)"), Upgrades, die der SOFTWARE bestimmte Funktionen hinzufügen ("UPGRADE(S)") oder neue Versionen der SOFTWARE ("NEUE VERSION(EN)") aufspielen (gemeinsam "VERBESSERUNGEN"). Informationen über neue UPDATES und UPGRADES werden online zur Verfügung gestellt. Die VERBESSERUNGEN können automatisch installiert werden, ohne dass ein zusätzlicher Hinweis erfolgt oder eine zusätzliche Zustimmung erforderlich ist. SIE erklären sich mit dieser automatischen Aktualisierung einverstanden. Wenn SIE mit VERBESSERUNGEN nicht einverstanden sind, sind sie berechtigt IHREN ACCOUNT zu kündigen und/oder die Nutzung der SOFTWARE einzustellen.
Software-Wartung. Erwirbt der Kunde im Rahmen des Vertrags einen Software-Wartungsvertrag/eine Software- Wartungsvereinbarung (manchmal auch als "SMA" bezeichnet), so hat der Kunde während der geltenden Wartungsdauer Anspruch auf die Software-Wartungsupdates (sofern vorhanden) und die technischen Supportdienste, die Hexagon allgemein für die betreffende Software zur Verfügung stellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat nur Anspruch auf Software-Wartung für die Software-Funktionen, für die er Wartung erworben hat und für die er einen aktuellen Anspruch auf Wartung hat. Die Software-Wartung gibt dem Kunden keinen Anspruch auf ein Release, ein Modul, ein Feature oder ein zukünftiges Produkt, das Hexagon separat lizenziert oder gegen eine zusätzliche Gebühr anbietet. Der technische Support beschränkt sich auf angemessenen Fernsupport bei der Beantwortung von technischen Supportanfragen des Kunden in Bezug auf: (i) Softwareinstallation, (ii) Softwarefehler und (iii) allgemeine Fragen zur Nutzung der Softwarefunktionen. Der technische Support umfasst keine Schulungen, Beratungen, Vor-Ort-Services oder andere Professional Services oder die Bereitstellung von technischen Beurteilungen für eine kundenspezifische Situation. Wenn die Software- Wartung ausgelaufen ist (oder ursprünglich nicht erworben wurde) und der Kunde die Software-Wartung in Anspruch nehmen möchte, werden dem Kunden zusätzliche rückständige Wartungsgebühren für den Zeitraum, in dem die Software nicht gewartet wurde, sowie etwaige Gebühren für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien von Hexagon für die Software berechnet. Alle Updates, Service Packs oder neue Versionen der Software, die dem Kunden im Rahmen der Softwarewartung zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Bedingungen des zugrundeliegenden EULA, es sei denn, sie werden von einem eigenen EULA begleitet. Bei einer wesentlichen Verletzung der Software-Wartungsverpflichtung durch Hexagon und bei Nichtbehebung einer solchen wesentlichen Verletzung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Kunden, hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf die Beendigung der Software-Wartung für die betreffende Software und eine anteilige Rückerstattung der tatsächlich an Hexagon gezahlten Software- Wartungsgebühren für den verbleibenden, nicht genutzten Wartungszeitraum der betreffenden Software.
Software-Wartung. 9.1 Unser Lieferant wird im Rahmen des Wartungsvertrages (nachfolgend „Wartung" genannt) die Software auf funktionsfähigem Stand halten, entsprechend der Spezifikationen des mit dem Objektcode der Software mitgelieferten Benutzerhandbuches.
Software-Wartung. 9.1 Wir werden im Rahmen des Wartungsvertrages die Software auf funktionsfähigem Stand halten, entsprechend der Spezifikationen des mit dem Objektcode der Software mitgelieferten Benutzerhandbuches.
Software-Wartung. Die Wartung von Software umfasst die
Software-Wartung. Die Software-Wartung umfasst Updates und Upgrades in folgendem Umfang:
Software-Wartung. 4. Software Updates und Software Upgrades