Vereinbarungszeitraum Musterklauseln

Vereinbarungszeitraum. Die Vereinbarungen werden für einen zukünftigen Zeitraum, der grundsätzlich mindestens 12 Monate umfasst, abgeschlossen; nachträgliche Ausgleiche sind nicht zulässig. Die Vereinba- rungen treten zu dem darin bestimmten Zeitpunkt in Kraft. Es gilt derjenige Rechtsstand und Stand der Anhänge F, G und H für den Abschluss einer Entgeltvereinbarung als verbindlich, der am Tag des Annahmeschlusses für Angebote über Entgeltvereinbarungen in Kraft und noch nicht durch neue Regelungen abgeändert ist.
Vereinbarungszeitraum. Diese Vereinbarung gilt ab ……………. Sie ist befristet bis zum ……....…….
Vereinbarungszeitraum. (1) Es gilt § 78d SGB VIII. (2) Bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen, die auf der Grundlage der Vereinbarung für einen Vertragspartner zu einem objektiv unzumutbaren und gegen Treu und Glauben verstoßenden Ergebnis führen würden, sind auf Verlangen die Entgelte neu zu verhandeln. Bei welchen Veränderungen Neuverhandlungen erfolgen sollen, kann vereinbart werden. (3) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, gelten die vereinbarten Entgelte bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weiter. (4) Anträge auf Neuvereinbarung von Entgelten bewirken frühestens nach 6 Wochen ab Antragseingang das Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung. Die 6-Wochen-Frist beginnt, sobald der Antrag und die Unterlagen nach § 10 Abs. 3 ThürRV bei den Vertragspartnern nach § 4 Abs. 1 ThürRV eingegangen sind.
Vereinbarungszeitraum. 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024. Die Kulturregionen erhalten einen staatlichen Zuschuss aufgrund der gesetzlichen Bekanntmachung Nr. 728 vom 7. Juni 2007 über die Kulturvereinbarungen des Kulturministeriums mit Kommunen usw. und über die Aufgaben der Regionen im Kulturbereich, Gesetz Nr. 563 vom 24. Juni 2005 über die Änderungen einer Reihe von Gesetzen im Kulturbereich (Umsetzung der Kommunalreform im Kulturbereich), Gesetz Nr. 1532 vom 19. Dezember 2017 über die Ausschüttung der Lottoüberschüsse und Erträge daraus § 16 der Kulturvereinbarungszeitraum 2021-24. Übergeordnete Ziele der Kulturvereinbarungen o Unterstützung der lokalen Partner bei ihrem Engagement im Kulturbereich o Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den lokalen Partnern o Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Staat. Da die Kulturregion Sønderjylland-Schleswig die einzige grenzüberschreitende Kulturvereinbarung ist, ist das Ziel hier die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, der Region, dem Land Schleswig-Holstein und dem dänischen Staat. o Aufrechterhaltung und Ausbau des kulturpolitischen Dialogs und der Wertediskussion zwischen dem dänischen Staat und den Kommunen. Bzgl. der Kulturregion Sønderjylland-Schleswig zwischen dem dänischen Staat, den Kommunen, der Region Syddanmark und dem Land Schleswig-Holstein o Mehr Dispositionsfreiheit auf kommunaler Ebene und Fokussierung auf die übergeordneten Ziele und Ergebnisse o Bessere Ressourcenausschöpfung durch regionale Koordination und Arbeitsteilung im Kulturbereich o Förderung und Weiterentwicklung von kulturellen Einrichtungen, Produktionsmilieus und Aktivitäten in der Kulturregion unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätssicherung o Bündelung und Weitervermittlung von Wissen und Erfahrungen im Kulturbereich zum Nutzen des gesamten Kulturlebens in ganzen Land. Bzgl. der Kulturregion Sønderjylland-Schleswig gilt Dänemark und das Land Schleswig-Holstein Die Ziele und der Inhalt der Kulturvereinbarung Die Kulturvereinbarung 2021-24 setzt ihren Schwerpunkt hauptsächlich auf Entwicklungsinitiativen mit nationaler Relevanz für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Die Kinder und Jugendlichen des Grenzlandes orientieren sich lokal, national oder sogar global, jedoch haben sie keinen Blick für das Grenzland als solches. Es stellt eine gemeinsame Herausforderung des deutsch-dänischen Grenzlandes dar, dass die jungen Menschen aus der Region wegziehen – und viele nicht wieder zurückkehren. Aus diesem Grund so...
Vereinbarungszeitraum. Der Vereinbarungszeitraum der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ergibt sich aus der Vereinbarung nach § 125 SGB IX. Der Vereinbarungszeitraum der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung kann unterschiedlich vereinbart werden.
Vereinbarungszeitraum. Diese Qualitätsentwicklungsvereinbarung für (teil-)stationäre Hilfen tritt am Tage ihres Abschlusses, frühestens am 01.01.2023 in Kraft, sie endet am 31.12.2026. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gilt die Vereinbarung bis zum Spruch der Schlichtungsstelle weiter, falls die Partner sich nicht vorher geeinigt haben. Hamburg, den Hamburg, den Unterschrift und Stempel Behörde Unterschrift und Stempel Xxxxxx bzw. Einrichtung
Vereinbarungszeitraum. Diese Qualitätsentwicklungsvereinbarung für (teil-)stationäre Hilfen tritt am Tage ihres Abschlusses, frühestens am 01.01.2023 in Kraft, sie endet am 31.12.2026. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gilt die Vereinbarung bis zum Spruch der Schlichtungsstelle weiter, falls die Partner sich nicht vorher geeinigt haben. Hamburg, den Hamburg, den Unterschrift und Stempel Behörde Unterschrift und Stempel Xxxxxx bzw. Einrichtung 2 kann gemeinsam mit dem Fachaustausch des Verfahrens A stattfinden A 1 Wirkfaktoren und Themenvorschlag A 2 Qualitätsdialoge A 3 Zeitleiste/Fristen A 4 Grundstruktur des Berichtes B 1 Fortbildungsangebote und Praxisberatungen der Beschäftigten B 2 Prozessbeschreibungen: Diversitätssensible sowie inklusive Ausrichtung der pädagogischen Arbeit B 3 Fragebogen zur Beendigung einer Hilfe

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  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.