Verfahren des Schiedsgerichts. 1. Sofern in diesem Abkommen nicht anders bestimmt oder von den Streitparteien abweichend vereinbart, richten sich die Schiedsgerichtsverfahren mutatis mutandis nach der Schiedsordnung des Ständigen Schiedshofes.
Verfahren des Schiedsgerichts. 1. Sofern in diesem Abkommen nicht abweichend bestimmt oder von den Streitpar- teien abweichend vereinbart, richten sich die Schiedsgerichtsverfahren mutatis mutandis nach den freiwilligen Regeln.
Verfahren des Schiedsgerichts. 1. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, richtet sich das Verfahren des Schiedsgerichts nach den in Anhang X festgelegten Verfahrensregeln.
Verfahren des Schiedsgerichts. 1. Sofern in diesem Abkommen nicht abweichend bestimmt oder von den Streitparteien abweichend vereinbart, richtet sich das Verfahren des Schiedsgerichts mutatis mutandis nach den freiwilligen Re- geln.15