Beschäftigungsgruppen Musterklauseln

Beschäftigungsgruppen. Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, die Auswirkungen einer möglichen Erweiterung der Defi- nitionen für die Beschäftigungsgruppen H, I und J in § 9 Pkt. 2 um die Führung einer bloßen Personenan- zahl von ArbeitnehmerInnen ohne Bezugnahme auf die Beschäftigungsgruppen-Einstufung der geführten Personen bis zum nächsten Wirtschaftsgespräch im Xxxxxx 2021 zu prüfen. Protokollanmerkungen zum Kollektivvertrag vom 18.1.2022: Arbeitsgruppe Frauenförderung: Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema „Förderung von Frauen“ fortgeführt wird. Arbeitsgruppe Borealis: Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema „Borealis“ fortgeführt wird. Arbeitsgruppe Dienstreisen: Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema Dienstreisen, die sich mit dem Anpassungs- und Vereinfachungsbedarf in den § 21 Inlandsdienstreisen und § 22 Auslandsdienstrei- sen befassen soll, fortgeführt wird. Branchenaustausch: Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, den Branchenaustausch auf Sozialpartnerebene weiter zu führen. Arbeitsgruppe Bereinigung Protokollanmerkungen: Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine Ar- beitsgruppe zum Thema „Bereinigung der Protokoll- anmerkungen“ einzurichten. Reisekosten- und Aufwandsentschädigung (gestri- chen / 1. Februar 2023) Arbeitsgruppe Frauenförderung: Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe „Frauenförderung“ fortgeführt wird. Arbeitsgruppe Dienstreisen: Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass die Arbeitsgruppe zum Thema Dienstreisen, die sich mit dem Anpassungs- und Vereinfachungsbedarf in den § 21 Inlandsdienstreisen und § 22 Auslandsdienstrei- sen befasst, fortgeführt wird. Arbeitsgruppe Töchterliste: Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren in einer Ar- beitsgruppe bis 31. 3. 2023 zu klären, ob die OMV Green Energy GmbH, die OMV Austria Geothermal GmbH, die Shell Mobility Solution GmbH sowie die RK Österreich GmbH der Töchterliste hinzuzufügen sind. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe ist schriftlich festzu- halten und den Kollektivvertragsparteien zu übermit- teln. Branchenaustausch: Die Kollektivvertragsparteien kommen überein den Branchenaustausch auf Sozialpartnerebene jährlich weiterzuführen. Reisekosten- und Aufwandsentschädigung: Die Erhöhung der Reisekosten- und Aufwandsent- schädigungen gemäß § 21 Pkt 5 und 23 wird ab 1. Fe- bruar 2023 wie folgt vereinbart: Es ist die halbe Differenz zwischen dem von der...
Beschäftigungsgruppen. Die im Abschnitt II. GEHALTSORDNUNG unter Punkt H des Kollektivvertrages für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung angeführten Beschäftigungsgruppen gelten ab 1. 1. 2016 auch für die Angestellten der Hotellerie Wien (siehe Beilage 2).
Beschäftigungsgruppen. Gruppe I Gruppe II Gruppe III Gruppe IV Berufsjahr a) b) a) b) a) b) 1 1.558,30 1.730,00 1.770,20 1.871,50 1.911,10 2 1.579,00 1.773,30 1.814,50 1.919,40 1.960,10 2.337,10 2.397,20 3 1.608,70 1.817,70 1.859,90 1.972,60 2.016,10 2.415,60 2.477,70 4 1.648,90 1.866,80 1.910,00 2.031,00 2.077,70 2.501,30 2.565,80 5 1.686,80 1.922,80 1.967,40 2.095,00 2.143,50 2.592,90 2.659,70 6 1.725,50 1.976,50 2.022,40 2.157,20 2.209,20 2.685,00 2.754,20 7 1.763,60 2.028,00 2.075,10 2.216,90 2.272,50 2.775,50 2.846,90 8 1.798,90 2.072,50 2.120,70 2.273,80 2.333,20 2.863,20 2.937,10 9 1.831,20 2.116,20 2.165,30 2.323,40 2.386,30 2.948,20 3.024,40 10 1.862,30 2.154,20 2.204,20 2.371,60 2.436,00 3.029,90 3.108,10 11 1.890,30 2.186,50 2.237,30 2.413,80 2.479,30 3.095,80 3.175,90 12 1.914,80 2.214,90 2.266,40 2.452,10 2.518,70 3.145,00 3.226,10 13 1.937,70 2.241,50 2.293,60 2.483,70 2.550,90 3.188,70 3.270,90 14 1.961,10 2.268,40 2.321,20 2.513,10 2.581,40 3.226,30 3.309,90 15 1.984,50 2.293,40 2.346,60 2.540,40 2.609,60 3.261,60 3.345,90
Beschäftigungsgruppen. Die Gehaltstafel umfasst folgende Beschäftigungsgruppen der Angestellten: A1 Hilfskräfte, A2 Gehilfen, A3 Fachkräfte, A4 Fachkräfte in gehobener Stellung, A5 Bauleiter von Großbaustellen und Leiter selbständiger Abteilungen, M1, M2, X0, X0, OM und HP: Meister, Poliere, Obermeister und Hauptpoliere.
Beschäftigungsgruppen. BG 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie zB Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, je- weils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unterneh- mensleitung BG 1 • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaft- licher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst ver- richten und • umfassende fachliche und personelle Verantwor- tung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Emp- fangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantlei- ter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldi- rektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Lei- ter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping- Bereichs BG 2 • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Ar- beitskräfte tragen. Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Bevera- geverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortli- che/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung BG 3 Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw einer facheinschlägigen berufsbildenden höhe- ren Schule oder einer facheinschlägigen höherwerti- geren Ausbildung. Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kas- sier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marke- tingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Semi- nar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Re- zeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewer- be-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Su- pervisor/in, IT-Assistent/in. BG 4 Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw einer facheinschlägigen berufsbildenden höhe- ren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrab- schluss bzw Schulabschluss. BG 5 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis Wien, am 26. April 2019 Mag. Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Wirtschaft...
Beschäftigungsgruppen. (idF ab 1. Jänner 2019) (lit c idF ab 1. Jänner 2021) Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeitsmerkmale: (Absatz idF ab 1. 1. 2019) Tätigkeitsmerkmale:
Beschäftigungsgruppen. Einstufung
Beschäftigungsgruppen. Gültig ab 1. Jänner 1993

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.