Vergütung und Leistungsumfang Musterklauseln

Vergütung und Leistungsumfang. (a) Die vom Kunden zu entrichtende Gesamtvergütung beträgt jährlich 0,33 % bezogen auf den Depotwert berechnet gemäß Ziff. 2(b) und setzt sich wie folgt zusammen:
Vergütung und Leistungsumfang. Der Kunde hat an Moonfare eine einmalige Gebühr (Initial Fee) und eine fortlaufende Gebühr (Ongoing Fee) zu entrichten, welche dem Fondsvermögen entnommen wird. Diese betragen einen Prozentsatz des Anlagebetrags, abhängig von der jeweiligen Anteilsklasse. Dabei werden fünf Anteilsklassen (A1, A2, B, C und D) anhand der Höhe des jeweiligen Anlagebetrags eines Kunden unterschieden. Die einmalige Gebühr und die fortlaufende Gebühr werden damit wie folgt berechnet: Anteilsklasse einmalige Gebühr fortlaufende Gebühr A1 (bis EUR 499.999) 1 % 0,80 % A2 (ab EUR 500.000 bis EUR 999.999) 1 % 0,70 % B (ab EUR 1.000.000 bis EUR 4.999.999) 1 % 0,65 % C (ab EUR 5.000.000 bis EUR 9.999.999) 0,50 % 0,60 % D (ab EUR 10.000.000 und mehr) 0,20 % 0,60 % Der auf Grundlage dieser Berechnungsmethode tatsächlich angefallene Gebührenbetrag wird dem Kunden nachträglich mitgeteilt.
Vergütung und Leistungsumfang a. Die vom Kunden zu entrichtende Kontoführungs- und Depotgebühr beträgt in der Ansparphase EUR 36,00 p.a. zzgl. 0,4 % p.a. des Depotvolumens.
Vergütung und Leistungsumfang a) Die jährliche Supportgebühr beträgt € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.