Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AV BITKOM vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AV AKI vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AGB vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäKßapitel A, Ziffer 1.1 vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. (1) Ein:e Page-Inhaber:in zahlt an Startnext für etwaige Zusatzleistungen hinsichtlich der Page, die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen USt., soweit eine solche anfällt.
(2) Rechnungen von Startnext sind mit einer Frist von 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Ist ein:e Page-Inhaber:in mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so kann Startnext dem:der Page- Inhaber:in eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen und im Falle des fruchtlosen Fristablaufs etwaige kostenpflichtige Zusatzleistungen unterlassen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von Startnext bleiben davon unberührt.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AV BITKOM vergütet. (VPS BITKOM, Version 2.0) Seite 5
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 2.1 der AV KYOCERA vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. 3.8.1 Für die gemäß lit. X. Xxxxxx 3.6 zu erbringenden Zusatzleistungen wird eine gesonderte Vergütung fällig, die sich nach der jeweils gültigen Preisliste von medondo bestimmt, die auch auf der Internetseite von medondo unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx abrufbar ist. Die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung fällig. Die Parteien sind frei, für diese Leistungen ein anderes Vergütungsmodell zu vereinbaren.
3.8.2 medondo wird die erbrachten Zusatzleistungen regelmäßig abrechnen unter Angabe sämtlicher ausgeführter Tätigkeiten und getätigter Aufwendungen. Der Aufstellung sollen Nachweise für die Tätigkeiten und Aufwendungen beigelegt werden.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen werden gemäß der Abrechnungssätze von EUROIMMUN (Anlage „Allgemeine Informationen zur Abrechnung von Dienstleistungen“) vergütet. Bei Absehbarkeit der Zusatzleistung erfolgt vor Erbringung der Zusatzleistungen ein Hinweis zur gesonderten Kostenpflichtigkeit durch EUROIMMUN. Leistungen, die EUROIMMUN auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Geschäftszeiten gemäß Ziffer 5 und vor Ort ausführt, werden dem Auftraggeber bei Bedarf individuell angeboten.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütungen abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AV cv vergütet.