Vergütung von Zusatzleistungen Musterklauseln

Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AV Bitkom vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AGB vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AV ALOS vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäßKapitel A, Ziffer 1.1 vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Vergütungen des Softwarepflegevertrags und des Supportvertrags abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EDENTITY – Stand 07/2013 vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen werden gemäß der Abrechnungssätze von EUROIMMUN (Anlage „Allgemeine Informationen zur Abrechnung von Dienstleistungen“) vergütet. Bei Absehbarkeit der Zusatzleistung erfolgt vor Erbringung der Zusatzleistungen ein Hinweis zur gesonderten Kostenpflichtigkeit durch EUROIMMUN. Leistungen, die EUROIMMUN auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Geschäftszeiten gemäß Ziffer 5 und vor Ort ausführt, werden dem Auftraggeber bei Bedarf individuell angeboten.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der AV BITKOM vergütet. (VPS BITKOM, Version 2.0) Seite 5 Der Anbieter behält sich vor, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten gemäß der Entwick- lung des „Index der Arbeitskosten produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich“ zu erhöhen. Der Anbieter kann darüber hinausgehende Kostensteigerungen für Vorleis- tungen Dritter weitergeben, außer, soweit er diese verursacht hat. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wo- chen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechen- den Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entspre- chende Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Vergütung von Zusatzleistungen. 3.8.1 – Für die gemäß lit. X. Xxxxxx 3.6 zu erbringenden Zusatzleistungen wird eine gesonderte Vergütung fällig, die sich nach der jeweils gültigen Preisliste von medondo bestimmt, die auch auf der Internetseite von medondo unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx abrufbar ist. Die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung fällig. Die Parteien sind frei, für diese Leistungen ein anderes Vergütungsmodell zu vereinbaren.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 2.1 der AV KYOCERA vergütet.
Vergütung von Zusatzleistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 2.1 AV des Anbieters vergütet.