Vergütung der Leistungen Musterklauseln

Vergütung der Leistungen. (1) Diese Vergütungsvereinbarung regelt die Vergütungen von Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie für die Versicherten der Ge- setzlichen Krankenkassen (Krankenkassen).
Vergütung der Leistungen. (1) Die Vergütung von Leistungen nach diesem Vertrag richtet sich nach der Preisvereinbarung, die als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages ist.
Vergütung der Leistungen. 7.1. Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von WESLINK erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von WESLINK abgerechnet. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Vergütung der Leistungen. Die o.g. Leistungen werden je nach Qualifikation der eingesetzten Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter vergütet. Die vereinbarten Vergütungen entsprechen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Mit dem Vergütungssatz sind alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung abgedeckt. Der Xxxxxx verpflichtet sich zur Tariftreue und Mindestentlohnung in Anlehnung an das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW für den Einsatz von Integrationshelfern an Förder- und Regelschulen.
Vergütung der Leistungen. (1) Die Vergütung der Leistungen erfolgt durch die zuständige Pflegekasse nach der Verein- barung über die Preise, die als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages ist. Die dort genannten Preise sind Höchstpreise. Eine gesonderte Vergütung für Verpackungsmaterial, Versand, Transport und Verwaltungskosten ist nicht vorgesehen und darf auch nicht vom Pflegebe- dürftigen bzw. seinem gesetzlichen Vertreter oder einer von ihm beauftragten Person gefor- dert werden. Mit der Vergütung sind alle mit der Leistungserbringung nach § 3 in Zusam- menhang stehenden Leistungen abgegolten.
Vergütung der Leistungen. Sofern zwischen den Parteien schriftlich nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die von der Koltech Elektroberatungen GmbH offerierten Preise stets in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat auf den Rechnungen aufgeführt. Die Vergütung der Leistungen erfolgt nach deren Erbringung innert 30 Tagen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 14 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Zahlungserinnerung versendet, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Nach Ablauf der Zahlungserinnerung wird eine Mahnung ausgestellt und dem Kunden werden zusätzlich Mahngebühren von CHF 30.00 belastet. Ohne Zahlungseingang nach der ersten Mahnung wird die Betreibung eingeleitet, unabhängig von der Höhe des geschuldeten Betrages.
Vergütung der Leistungen. 1. Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von Heskamp Medien GmbH erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von Heskamp Medien GmbH abgerechnet. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.