Verjährung der Mängelansprüche Musterklauseln

Verjährung der Mängelansprüche. 6.1 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.
Verjährung der Mängelansprüche. 7.1. Ist der Anschlussnehmer eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (d. h. ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen), so ver- jähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer und gebrauchter Sachen in einem Jahr.
Verjährung der Mängelansprüche. 18.1 Mängelansprüche bei Lieferungen neuer Sachen verjähren in einem
Verjährung der Mängelansprüche. (1) Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (d.h., ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtli- ches Sondervermögen), so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr.
Verjährung der Mängelansprüche. Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt für den Verbraucher ab Mitteilung des Mangels zwei Jahre. Die kaufvertraglichen Mängelansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb eines Jahres, es sei denn, dass uns Vorsatz trifft. Die Frist beginnt bei Übergabe. § 9 Haftung, Vertragsstrafen
Verjährung der Mängelansprüche. 1. Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers und das Recht auf Rücktritt verjähren vorbehaltlich der §§ 202, 438 Abs. 3, 479, 634a Abs.3 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Wenn der Auftrag auch die Montage umfasst, beträgt die Verjährungsfrist ab Inbetriebnahme (Abnahme der Leistung) zwei Jahre für bewegliche Teile und fünf Jahre für feststehende Teile.
Verjährung der Mängelansprüche. Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Zugänglichmachung des Nutzungsrechtes an der EMU Software bei dem Kunden, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
Verjährung der Mängelansprüche. Die Frist für die Verjährung der Mängelansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme, für Flachdächer, Fassaden, Gründung und Kelleraußenwände 8 Jahre.
Verjährung der Mängelansprüche. 7.1 Die bei der Abnahme festgestellten Mängel sind vom NU in einer angemessenen Frist oder innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Mängelanzeige kostenlos zu beseitigen.
Verjährung der Mängelansprüche. Es gelten die Fristen des § 13 Abs. 4 VOB/B, soweit nicht etwas anderes – z.B. in den Besonderen Vertragsbedingungen des GEWOFAG Konzerns - vereinbart ist.