Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse dann nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses ausdrücklich wünscht.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler Anspruchsteller die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungsnehmers vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. eventuell in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse Haftungsausschlüsse dann nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Haftungsbestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses Versicherungsfalls ausdrücklich wünscht.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler Anspruchsteller die allgemeinen Allgemeinen Verkaufs- und oder Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungsnehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. in den Verkaufs- und Lieferbedingungen darin enthaltene Haftungs- ausschlüsse dann Haftungsausschlüsse nicht berufen, wenn und soweit der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse das ausdrücklich wünscht und er nach den gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses ausdrücklich wünschtist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler An- spruchsteller die allgemeinen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungsnehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse dann einen darin enthaltenen Haftungsausschluss nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse dies ausdrücklich wünscht, und er nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses ausdrücklich wünschtist.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler Anspruchsteller die allgemeinen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungs- nehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. eventuell in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse dann nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse das ausdrücklich wünscht und er nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses ausdrücklich wünschtist.
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Samples: Insurance Contract
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler Anspruchsteller die allgemeinen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Liefer- bedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungsnehmers oder sonstige Haftungseinschränkungen rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse dann Haftungsausschluss für weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Ver- sicherungsnehmer das ausdrücklich wünscht und er aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht- lichen Inhalts zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses ausdrücklich wünschtist.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler Anspruchsteller die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungsnehmers vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse Haftungsausschlüsse dann nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Haftungs- bestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses Versicherungsfalls ausdrücklich wünscht.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler Anspruchsteller die allgemeinen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungsnehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse dann eventuell vereinbarte Haftungsausschlüsse nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse dies ausdrücklich wünscht und er nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses ausdrücklich wünschtist.
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Samples: Versicherungsvertrag
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler Anspruchsteller die allgemeinen Verkaufs- Verkaufs und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig Versicherungsnehmers vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. eventuell in den Verkaufs- Verkaufs und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse Haftungsausschlüsse dann nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse Haftungssausschlüsse nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen Haftungsbestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs nehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses Versicherungsfalls ausdrücklich wünscht.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung