Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Objekts- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Dauercampingversicherung
Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Objekts- Haus- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Private Liability Insurance for Homeowners and Property Owners
Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Objekts- Haus- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
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Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers aus der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Objekts- Haus- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich aus- schließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen privat- rechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Verkehrssicherungspflichten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Objekts- Haus- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche InstandhaltungIn- standhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher Entlei- her durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung