Verkehrsunfall. Ein Unfall, erlitten durch den Versicherten als Fußgänger, Nutzer eines öffentlichen Verkehrsmittels, Passagier eines Linien- oder Charterflugs, Fahrer eines Autos oder Mitfahrer im Auto, Fahrer eines Fahrrades oder Kleinkraftrades, wenn der Versicherte auf einer öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugelassenen privaten Straße zirkuliert, unabhängig von der Klassifizierung der Straße innerhalb des Straßenverkehrswegenetzes. übernimmt, DKV Seguros y Reaseguros S.A.E. Die Person, für die der vertraglich vereinbarte Krankenversicherungsschutz gilt.
Verkehrsunfall. Ein unerwartetes und unbeabsichtigtes Verkehrsereignis, das nicht auf eine Fahrzeugpanne zurückzuführen ist. Die Folge des Ereignisses sind Verletzungen und / oder Sachschäden. Verletzung Verletzung, die körperliche Schäden nach sich zieht.
Verkehrsunfall. Jedes Ereignis, das aus der heftigen und plötzlichen Einwirkung einer äußeren, vom Willen des Versicherten unabhängigen Ursache entsteht, in den das in den Persönlichen Bedingungen genannte Fahrzeug verwickelt ist und das dem Versicherten eine Körperverletzung, die Erwerbsunfähigkeit oder den Tod beifügt
Verkehrsunfall. Jeglicher Unfall, der der versicherten Person als Fußgänger, Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel, auf Linien- oder Charterflügen, als Autofahrer oder Insasse, Fahrrad- oder Motorradfahrer auf öffentlichen Verkehrswegen oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Privatwegen widerfährt. Versicherer DKV Seguros y Reaseguros S.A.E. Versicherte Person Person, die medizinische Leistungen in Anspruch nimmt.
Verkehrsunfall. Jeder Zusammenstoß zwischen dem versicherten Fahrzeug und einem Dritten oder einem festen oder mobilen Hindernis, der eine Weiterfahrt oder das Erreichen des vorgesehenen Fahrtziels mit dem Fahrzeug unmöglich macht, bzw. abnormale oder gefährliche Fahrbedingungen (im Sinne der Straßenverkehrsordnung) schaffen würde, die die Sicherheit von Personen oder des Fahrzeugs beeinträchtigen würden.
Verkehrsunfall ist ein Unfall im Zusammenhang mit dem öffentlichen Stra- ßenverkehr.
Verkehrsunfall. Als Unfall gilt jede Kollision, jeder Aufprall gegen eine feste oder bewegliche Struktur, jedes Umkippen, Verlassen der Straße sowie Feuer oder Explosion etc., wodurch das Fahrzeug in der Folge an der Unfallstelle bewegungsunfähig steht und zwangsläufig ein Pannendienst oder ein Abschleppwagen gerufen werden muss, um die erforderlichen Reparaturen in einer Werkstatt durchzuführen.
Verkehrsunfall. Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Personenkraftwagen auf einer Reise im Ausland (A.8.4.) einen Unfall mit einem gegnerischen Fahrzeug gemäß A.8.1.3., bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, gilt im Rahmen des Auslandsschaden-Schutzes: Ersatz von Personen- und Sachschäden, für welche der Unfallgegner einzutreten hat, als ob der Unfallgegner bei der Janitos Versicherung AG kraftfahrzeughaftpflichtver- sichert wäre.
Verkehrsunfall. Der durch den Versicherten als Fußgänger, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Linien- oder Charterflüge, Fahrer eines Autos oder Beifahrer in denselben, Fahrer eines Fahrrads oder Kleinkraftrads erlittenen Verletzungen, wenn er sich auf jeder Art von öffentlichen Verkehrswegen oder privater für die Öffentlichkeit zugänglicher Verkehrswege befindet. übernimmt, DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E. Die Person, der medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt wird.
Verkehrsunfall gegebenenfalls: ärztliche Bescheinigung, erstellt von einem Arzt, in der bestätigt wird, dass eine medizinische Behandlung erforderlich ist, - gegebenenfalls: Kopie der Rechnung für die Reparatur des Fahrzeugs, - gegebenenfalls: Empfangsbescheinigung der Schadenmeldung beim KFZ-Versicherer. Ladung zu einem Gerichtsverfahren - Ladung der Behörde Unwohnbarer Hauptwohnsitz - Empfangsbescheinigung der Schadenmeldung beim Versicherer Multirisk-Wohnen, - bei Einbruch oder Vandalismus: Kopie der Strafanzeige bei den Polizeibehörden.