Verlaufsbericht. Der Leistungserbringer hat i.d.R. 2 Monate vor dem geplanten Datum der Fortschreibung des Gesamt-/Teilhabeplanes einen Verlaufsbericht zu erstellen und diesen dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten, der mindestens folgende Angaben enthält: Zusammenfassung der von der leistungsberechtigten Person aus den vom Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1) wahrgenommenen Maßnahmen, ob und inwieweit die im letzten Gesamt-/Teilhabeplan formulierten Ziele erreicht wurden, welche Faktoren hierbei förderlich waren bzw. welche hinderlich waren oder die Erreichung der Ziele verhindert haben, aus Sicht des Leistungserbringers bestehende Bedarfe, Empfehlungen zu den zukünftig zu verfolgenden Zielen. Der Leistungserbringer informiert den zuständigen Xxxxxx der Eingliederungshilfe/Rehaträger auch bereits vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Fortschreibung des Gesamt-/Teilhabeplanes, wenn sich nach seiner Einschätzung der Bedarf der leistungsberechtigten Personen wesentlich geändert hat.
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Samples: www.paritaetischer.de, www.paritaetischer.de
Verlaufsbericht. Der Leistungserbringer hat i.d.R. 2 Monate vor dem geplanten Datum der Fortschreibung des Gesamt-/Teilhabeplanes einen Verlaufsbericht zu erstellen und diesen dem zuständigen zustän- digen Leistungsträger zuzuleiten, der mindestens folgende Angaben enthält: • Zusammenfassung der von der leistungsberechtigten Person aus den vom Leistungserbringer Leis- tungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1) wahrgenommenen Maßnahmen, • ob und inwieweit die im letzten Gesamt-/Teilhabeplan formulierten Ziele erreicht wurden, welche Faktoren hierbei förderlich waren bzw. welche hinderlich waren oder o- der die Erreichung der Ziele verhindert haben, • aus Sicht des Leistungserbringers bestehende Bedarfe, • Empfehlungen zu den zukünftig zu verfolgenden Zielen. Der Leistungserbringer informiert den zuständigen Xxxxxx der EingliederungshilfeEingliederungs- hilfe/Rehaträger auch bereits vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Fortschreibung des Gesamt-/TeilhabeplanesGesamt-/Teilhabeplanes, wenn sich nach seiner Einschätzung der Bedarf der leistungsberechtigten leistungs- berechtigten Personen wesentlich geändert hat.
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Verlaufsbericht. Der Leistungserbringer hat i.d.R. 2 Monate vor dem geplanten Datum der Fortschreibung Fortschrei- bung des Gesamt-/Teilhabeplanes einen Verlaufsbericht zu erstellen und diesen dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten, der mindestens folgende Angaben enthält: • Zusammenfassung der von der leistungsberechtigten Person aus den vom Leistungserbringer Leis- tungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1) wahrgenommenen Maßnahmen, • ob und inwieweit die im letzten Gesamt-/Teilhabeplan formulierten Ziele erreicht wurden, welche Faktoren hierbei förderlich waren bzw. welche hinderlich waren oder o- der die Erreichung der Ziele verhindert haben, • aus Sicht des Leistungserbringers bestehende Bedarfe, • Empfehlungen zu den zukünftig zu verfolgenden Zielen. Der Leistungserbringer informiert den zuständigen Xxxxxx der EingliederungshilfeEingliederungs- hilfe/Rehaträger auch bereits vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Fortschreibung des Gesamt-/TeilhabeplanesGesamt-/Teilhabeplanes, wenn sich nach seiner Einschätzung der Bedarf der leistungsberechtigten leis- tungsberechtigten Personen wesentlich geändert hat.
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Verlaufsbericht. Der Leistungserbringer hat i.d.i. d. R. 2 Monate vor dem geplanten Datum der Fortschreibung Fortschrei- bung des Gesamt-/Teilhabeplanes einen Verlaufsbericht zu erstellen und diesen dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten, der mindestens folgende Angaben enthält: • Zusammenfassung der von der leistungsberechtigten Person aus den vom Leistungserbringer Leis- tungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1) wahrgenommenen Maßnahmen, • ob und inwieweit die im letzten Gesamt-/Teilhabeplan formulierten Ziele erreicht wurden, welche Faktoren hierbei förderlich waren bzw. welche hinderlich waren oder o- der die Erreichung der Ziele verhindert haben, • aus Sicht des Leistungserbringers bestehende Bedarfe, • Empfehlungen zu den zukünftig zu verfolgenden Zielen. Der Leistungserbringer informiert den zuständigen Xxxxxx der EingliederungshilfeEingliederungs- hilfe/Rehaträger auch bereits vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Fortschreibung des Gesamt-/TeilhabeplanesGesamt-/Teilhabeplanes, wenn sich nach seiner Einschätzung der Bedarf der leistungsberechtigten leistungs- berechtigten Personen wesentlich geändert hat.
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Verlaufsbericht. Der Leistungserbringer hat i.d.R. 2 Monate vor dem geplanten Datum der Fortschreibung des Gesamt-/Teilhabeplanes einen Verlaufsbericht zu erstellen und diesen dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten, der mindestens folgende Angaben enthält: • Zusammenfassung der von der leistungsberechtigten Person aus den vom Leistungserbringer Leistungser- bringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1) wahrgenommenen Maßnahmen, • ob und inwieweit die im letzten Gesamt-/Teilhabeplan formulierten Ziele erreicht wurden, welche Faktoren hierbei förderlich waren bzw. welche hinderlich waren oder die Erreichung Errei- chung der Ziele verhindert haben, • aus Sicht des Leistungserbringers bestehende Bedarfe, • Empfehlungen zu den zukünftig zu verfolgenden Zielen. Der Leistungserbringer informiert den zuständigen Xxxxxx der Eingliederungshilfe/Rehaträger auch bereits vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Fortschreibung des Gesamt-/TeilhabeplanesGesamt-/Teilhabepla- nes, wenn sich nach seiner Einschätzung der Bedarf der leistungsberechtigten Personen wesentlich we- sentlich geändert hat.
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Samples: soziales.niedersachsen.de
Verlaufsbericht. Der Leistungserbringer hat i.d.R. 2 Monate vor dem geplanten Datum der Fortschreibung des Gesamt-/Teilhabeplanes einen Verlaufsbericht zu erstellen und diesen dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten, der mindestens folgende Angaben enthält: Zusammenfassung der von der leistungsberechtigten Person aus den vom Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer Zf. 3.3.1) wahrgenommenen Maßnahmen, ob und inwieweit die im letzten Gesamt-/Teilhabeplan formulierten Ziele erreicht wurden, welche Faktoren hierbei förderlich waren bzw. welche hinderlich waren oder die Erreichung der Ziele verhindert haben, aus Sicht des Leistungserbringers bestehende Bedarfe, Empfehlungen zu den zukünftig zu verfolgenden Zielen. Der Leistungserbringer informiert den zuständigen Xxxxxx der Eingliederungshilfe/Rehaträger auch bereits vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Fortschreibung des Gesamt-/TeilhabeplanesGesamt-/Teilhabeplanes, wenn sich nach seiner Einschätzung der Bedarf der leistungsberechtigten Personen wesentlich geändert hat.
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Samples: www.lebenshilfe-nds.de
Verlaufsbericht. Der Leistungserbringer hat i.d.R. 2 Monate vor dem geplanten Datum der Fortschreibung des Gesamt-/Teilhabeplanes einen Verlaufsbericht zu erstellen und diesen dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten, der mindestens folgende Angaben enthält: • Zusammenfassung der von der leistungsberechtigten Person aus den vom Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1) wahrgenommenen Maßnahmen, • ob und inwieweit die im letzten Gesamt-/Teilhabeplan formulierten Ziele erreicht wurden, welche Faktoren hierbei förderlich waren bzw. welche hinderlich waren oder die Erreichung der Ziele verhindert haben, • aus Sicht des Leistungserbringers bestehende Bedarfe, • Empfehlungen zu den zukünftig zu verfolgenden Zielen. Der Leistungserbringer informiert den zuständigen Xxxxxx der Eingliederungshilfe/Rehaträger auch bereits vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Fortschreibung des Gesamt-/TeilhabeplanesGesamt-/Teilhabeplanes, wenn sich nach seiner Einschätzung der Bedarf der leistungsberechtigten Personen wesentlich geändert hat.
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