Verletzung des geistigen Eigentums Musterklauseln

Verletzung des geistigen Eigentums. (a) Der Lieferant versichert und garantiert, dass der Verkauf oder die Nutzung der BMI zur Verfügung gestell- ten Produkte oder Dienstleistungen keine Patente, Marken, Urheberrechteoder sonstigen Rechtean geistigem Eigentum auf der ganzen Welt missbraucht, dagegen verstößt oder auf andere Weise verletzt. Wenn ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Teil davon eine Rechtsverletzung darstellt, wird der Lieferant auf eigene Kosten für BMI eine Lizenz zur Nutzung des Produkts, der Dienstleistung oder eines Teils davon beschaffen oder diese in einer für BMI zufriedenstellenden Weise ersetzen oder ändern, um die Verletzung zu beheben oder zu vermeiden.(b) Der Lieferant wird keine seiner Patente oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte gegenüber BMI oder mit BMI verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Kunden weltweit geltend machen, die im Zusammenhang stehen mit der Verwen- dung von Produkten, Dienstleistungen oder Teilen davon, die BMI bei der Herstellung, Verwendung, Vorbe- reitung, dem Verkauf oder der Lieferung von oder anderen Handlungen in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen von BMI oder der mit BMI verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Kunden bereitgestellt werden.
Verletzung des geistigen Eigentums. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von begründeten Ansprüchen frei, die gegen den Versicherungsnehmer während der Geltungs- dauer der Versicherung erstmals erhoben werden (einschließlich der Einrichtung eines Verbraucherentschädigungsfonds und der damit verbundenen Kosten), wenn der Anspruch aus folgenden Gründen erhoben wurde: a. Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts einschließlich des Urheberrechts, der Handelsmarke, der kommerziellen Zweckent- fremdung, des Geschäftsimages, Verletzung des Musterschutzes, der Rechte an Domainnamen, der Bildrechte, der Urheberpersön- lichkeitsrechte, der Dienstleistungsmarken oder -bezeichnungen, nicht jedoch der Verletzung von Patenten; b. gewerbsmäßiges Betrugsdelikt, Piraterie, Plagiat oder miss- bräuchliche Aneignung von Inhalten, Konzepten, Formatrechten oder Ideen, Nichterfüllung einer mit einem geistigen Eigentums- recht verbundenen Vertragsgarantie; c. Nichteinhaltung der Vorgaben einer vom Versicherungsnehmer erworbenen Lizenz für geistiges Eigentum; oder d. fehlende Kennzeichnung der Urheberschaft oder Quelle; wenn diese Gründe sich aus einem Medieninhalt ergeben.
Verletzung des geistigen Eigentums. Wenn ein Dritter dahingehend einen Anspruch gegen Sie geltend macht, dass die Dienstleistungen das Patent- bzw. Urheberrecht des Dritten verletzen, werden wir Sie gegen diese Ansprüche verteidigen oder nach unserer Xxxx die von einem zuständigen Gericht gegen Sie festgesetzten oder aus einem von uns genehmigten Vergleich resultierenden Beträge (inklusive der anfallenden Kosten) zahlen.
Verletzung des geistigen Eigentums. (a) Der Lieferant versichert und garantiert, dass der Verkauf oder die Nutzung der SCHIEDEL zur Verfügung gestellten Produkte oder Dienstleistungen keine Patente, Marken, Urheberrechte oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der ganzen Welt missbraucht, dagegen verstößt oder auf andere Weise verletzt. Wenn ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Teil davon eine Rechtsverletzung darstellt, wird der Lieferant auf eigene Kosten für SCHIEDEL eine Lizenz zur Nutzung des Produkts, der Dienstleistung oder eines Teils davon beschaffen oder diese in einer für SCHIEDEL zufriedenstellenden Weise ersetzen oder ändern, um die Verletzung zu beheben oder zu vermeiden.(b) Der Lieferant wird keine seiner Patente oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte gegenüber SCHIEDEL oder mit SCHIEDEL verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Kunden weltweit geltend machen, die im Zusammenhang stehen mit der Verwendung von Produkten, Dienstleistungen oder Teilen davon, die SCHIEDEL bei der Herstellung, Verwendung, Vorbereitung, dem Verkauf oder der Lieferung von oder anderen Handlungen in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen von SCHIEDEL oder der mit SCHIEDEL verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Kunden bereitgestellt werden

Related to Verletzung des geistigen Eigentums

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden