Common use of Verlängerter Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Für den Fall, dass der Käufer die Produkte vor der vollständigen Zahlung des Preises für die Produkte an den Verkäufer an Dritte weiterveräußert, gilt Folgendes: (i) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs nutzen und weiterveräußern, sofern der Käufer nicht mit der Zahlung fälliger Forderungen des Verkäufers in Verzug ist; (ii) eine solche Weiterveräußerung erfolgt auf der Grundlage, dass der Käufer als Geschäftsherr und nicht als Vertreter des Verkäufers auftritt; (iii) im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung der Produkte oder zu deren Nutzung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs beenden und/oder den Käufer auffordern, die in seinem Besitz befindlichen Produkte auf Kosten des Käufers herauszugeben; und (iv) die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte sowie die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. In einem solchen Fall ist der Käufer ermächtigt, die Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen als Vertreter des Verkäufers einzuziehen, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Verkäufers, solche Forderungen im eigenen Namen einzuziehen oder durchzusetzen, wird durch diese Klausel 6.3 nicht eingeschränkt, und der Käufer hat auf eigene Kosten unverzüglich die Dokumente auszufertigen und abzuliefern sowie die Handlungen vorzunehmen, die der Verkäufer vernünftigerweise verlangen kann, um dieser Bestimmung zur vollen Wirksamkeit zu verhelfen.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Für den Fall, dass 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor. 2. Der Käufer darf in diesem Fall die Kaufsache weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Produkte vor Firma unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der vollständigen Zahlung des Preises für die Produkte an den Verkäufer an Dritte weiterveräußert, gilt Folgendes: (i) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt Rechte des Verkäufers stehenden Produkte im Rahmen erforderlich sind. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des normalen Geschäftsverkehrs nutzen Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer zur Rücknahme der Kaufsache nach Mahnung berechtigt und weiterveräußern, sofern der Käufer nicht mit der Zahlung fälliger Forderungen zur Herausgabe verpflichtet. 4. Aufgrund des Verkäufers in Verzug ist; (ii) eine solche Weiterveräußerung erfolgt auf der Grundlage, dass der Käufer als Geschäftsherr und nicht als Vertreter des Verkäufers auftritt; (iii) im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung das Recht des Käufers die Herausgabe der Kaufsache nur verlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. 5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Produkte oder zu deren Nutzung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs beenden und/oder den Käufer auffordern, die Vorbehaltsware in seinem Besitz befindlichen Produkte auf Kosten des Käufers herauszugeben; und (iv) die normalen Geschäfts- verkehr berechtigt. Die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer Abnehmers aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte sowie die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits Besteller schon jetzt sicherungshalber an uns in vollem Umfang an den Verkäufer Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab; . Diese Abtretung gilt unab- hängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Verkäufer nimmt diese Forderung auch nach der Abtretung anermäch- tigt. In einem solchen Fall ist der Käufer ermächtigtUnsere Befugnis, die Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen als Vertreter des Verkäufers Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Verkäufer diese Ermächtigung Besteller seinen Zahlungs- verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht widerruft. Das Recht des Verkäufers, solche Forderungen im eigenen Namen einzuziehen in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder durchzusetzen, wird durch diese Klausel 6.3 nicht eingeschränkt, und der Käufer hat auf eigene Kosten unverzüglich die Dokumente auszufertigen und abzuliefern sowie die Handlungen vorzunehmen, die der Verkäufer vernünftigerweise verlangen kann, um dieser Bestimmung zur vollen Wirksamkeit zu verhelfenZahlungseinstellung vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Für den Fall, dass der Käufer die Produkte vor der vollständigen Zahlung des Preises für die Produkte an den Verkäufer an Dritte weiterveräußert, gilt Folgendes: (i) Der Käufer darf die Die Waren werden unter verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum des Verkäufers stehenden Produkte im Rahmen bis zur vollen Bezahlung seiner sämtlichen, auch der künftigen entstehenden Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen bei Scheck- und Wechselfinanzierung bis zur Einlösung des normalen Geschäftsverkehrs nutzen Finanzierungswechsels und weiterveräußern, sofern der Käufer nicht mit der Zahlung fälliger wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in Verzug eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist; (ii) eine solche Weiterveräußerung erfolgt auf der Grundlage, dass der . Der Käufer als Geschäftsherr und kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Bei Verarbeitung mit fremden nicht als Vertreter des Verkäufers auftritt; (iii) im Falle eines Vertragsbruchs dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer kann wird der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung der Produkte oder zu deren Nutzung Miteigentümer an den neuen Sachen im Rahmen Verhältnis des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs beenden und/oder Wertes seiner Waren zu den fremden verarbeiteten. Der Käufer auffordernhat sich das ihm zustehende, die in seinem Besitz befindlichen Produkte auf Kosten des Käufers herauszugeben; und (iv) die bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte sowie die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer ab; abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit fremden, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren dem Verkäufer nimmt diese Abtretung ananteilig gehören, so bemisst sich der ihm abgetretene Teil, der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen, nach seinem Eigentumsanteil. In einem solchen Fall Der Käufer ist der Käufer ermächtigt, die Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen als Vertreter aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers einzuziehenhat er ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Der Verkäufer kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, solange daß mit der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Verkäufers, solche vollen Bezahlung seiner Forderung aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen oder durchzusetzen, wird durch diese Klausel 6.3 nicht eingeschränkt, und der dem Käufer hat auf eigene Kosten unverzüglich die Dokumente auszufertigen und abzuliefern sowie die Handlungen vorzunehmen, die der Verkäufer vernünftigerweise verlangen kann, um dieser Bestimmung zur vollen Wirksamkeit zu verhelfenzustehen.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Für 5.1 Das Eigentum an den Fall, dass der Käufer die Produkte vor der vollständigen gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Preises für Kaufpreises auf den Kunden über. 5.2 Ist der Kunde Unternehmer, darf er die Produkte an den Verkäufer an Dritte weiterveräußert, gilt Folgendes: (i) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte Vorbehaltsware im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs nutzen und eines geordneten Geschäftsganges weiterveräußern, sofern der Käufer nicht mit der Zahlung fälliger Forderungen des Verkäufers in Verzug ist; (ii) eine solche Weiterveräußerung erfolgt auf der Grundlage, dass der Käufer als Geschäftsherr und nicht als Vertreter des Verkäufers auftritt; (iii) im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung der Produkte oder zu deren Nutzung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs beenden und/oder den Käufer auffordern, die in seinem Besitz befindlichen Produkte auf Kosten des Käufers herauszugeben; und (iv) die Forderungen des Käufers er bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungs- forderungen an uns abtritt. Wir nehmen diese Abtretung an. 5.3 Ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und der Dritte ist sofort auf unsere Rechte hinzuweisen. 5.4 Ist der Kunde Unternehmer und mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder die Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. 5.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers Kunden nach unserer Xxxx einen Teil der Sicherungsrechte freigeben. 5.6 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen seine Abnehmer oder Dritte Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang dieser Versicherung werden an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. In einem solchen Fall ist der Käufer ermächtigt, die Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen als Vertreter des Verkäufers einzuziehen, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Verkäufers, solche Forderungen im eigenen Namen einzuziehen oder durchzusetzen, wird durch diese Klausel 6.3 nicht eingeschränkt, und der Käufer hat auf eigene Kosten unverzüglich die Dokumente auszufertigen und abzuliefern sowie die Handlungen vorzunehmen, die der Verkäufer vernünftigerweise verlangen kann, um dieser Bestimmung zur vollen Wirksamkeit zu verhelfen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Für Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zu- künftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Der Käufer ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen oder die Ausführung zu beauftragen. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer- gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den Falluns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderun- gen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig da- von, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer die Produkte vor der vollständigen Zahlung des Preises uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Produkte an den Verkäufer an Dritte weiterveräußert, gilt Folgendes: (i) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs nutzen und weiterveräußern, sofern der Käufer nicht mit der Zahlung fälliger uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen des Verkäufers in Verzug ist; (ii) eine solche Weiterveräußerung erfolgt auf der Grundlage, dass der Käufer als Geschäftsherr und nicht als Vertreter des Verkäufers auftritt; (iii) im Falle eines Vertragsbruchs durch gegen den Käufer kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung der Produkte oder zu deren Nutzung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs beenden und/oder den Käufer auffordern, die in seinem Besitz befindlichen Produkte auf Kosten des Käufers herauszugeben; und (iv) die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte sowie die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang auch solche Forderungen an den Verkäufer uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. In einem solchen Fall ist der Käufer ermächtigtWir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizu- geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen um mehr als Vertreter des Verkäufers einzuziehen, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Verkäufers, solche Forderungen im eigenen Namen einzuziehen oder durchzusetzen, wird durch diese Klausel 6.3 nicht eingeschränkt, und der Käufer hat auf eigene Kosten unverzüglich die Dokumente auszufertigen und abzuliefern sowie die Handlungen vorzunehmen, die der Verkäufer vernünftigerweise verlangen kann, um dieser Bestimmung zur vollen Wirksamkeit zu verhelfen20 % übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Für den Fall, dass der Käufer die Produkte vor der vollständigen Zahlung des Preises für die Produkte an den Verkäufer an Dritte weiterveräußert, gilt Folgendes: (i) Der Käufer darf die Die Waren werden unter verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum des Verkäufers stehenden Produkte im Rahmen bis zur vollen Bezahlung seiner sämtlichen, auch der künftigen entstehenden Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen bei Scheck- und Wechselfinanzierung bis zur Einlösung des normalen Geschäftsverkehrs nutzen Finanzierungswechsels und weiterveräußern, sofern der Käufer nicht mit der Zahlung fälliger wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in Verzug eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist; (ii) eine solche Weiterveräußerung erfolgt auf der Grundlage, dass der . Der Käufer als Geschäftsherr und kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Bei Verarbeitung mit fremden nicht als Vertreter des Verkäufers auftritt; (iii) im Falle eines Vertragsbruchs dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer kann wird der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung der Produkte oder zu deren Nutzung Miteigentümer an den neuen Sachen im Rahmen Verhältnis des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs beenden und/oder Wertes seiner Waren zu den fremden verarbeiteten. Der Käufer auffordernhat sich das ihm zustehende, die in seinem Besitz befindlichen Produkte auf Kosten des Käufers herauszugeben; und (iv) die bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkte sowie die Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer ab; abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit fremden, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren dem Verkäufer nimmt diese Abtretung ananteilig gehören, so bemisst sich der ihm abgetretene Teil, der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen, nach seinem Eigentumsanteil. In einem solchen Fall Der Käufer ist der Käufer ermächtigt, die Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen als Vertreter aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers einzuziehenhat er ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Der Verkäufer kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, solange dass mit der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Verkäufers, solche vollen Bezahlung seiner Forderung aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen oder durchzusetzen, wird durch diese Klausel 6.3 nicht eingeschränkt, und der dem Käufer hat auf eigene Kosten unverzüglich die Dokumente auszufertigen und abzuliefern sowie die Handlungen vorzunehmen, die der Verkäufer vernünftigerweise verlangen kann, um dieser Bestimmung zur vollen Wirksamkeit zu verhelfenzustehen.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen