Common use of Verlängerter Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Soweit wir neben den Warenlieferungen Lohnarbeiten vornehmen, sichert das Eigentum an den gelieferten Waren auch unsere Forderungen aus Lohnarbeiten. Zur Sicherung unserer Ansprüche aus der Ausführung von Lohnarbeiten überträgt uns der Auftraggeber das Eigentum an den gelieferten Materialien, das im Zeitpunkt der Übergabe der Materialien auf uns übergeht. Durch Verarbeitung der Materialien erwerben wir gemäß § 950 BGB das Eigentum an den von uns bearbeiteten Teilen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, muss uns der Käufer unverzüglich melden; Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf veräußern. Veräußert der Käufer die von uns gelieferten Waren, so tritt er hierdurch schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und Lohnarbeiten die gesamten, ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen werden wir, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen seine Abnehmer mitzuteilen und diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der Einlösung von Wechseln und Schecks erfüllt sind.

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Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Soweit Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir neben den Warenlieferungen Lohnarbeiten vornehmen, sichert uns das Eigentum an den der gelieferten Waren auch unsere Forderungen aus LohnarbeitenWare vor. Zur Sicherung unserer Ansprüche aus Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ausführung von Lohnarbeiten überträgt Ware erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass uns das Miteigentum an der Auftraggeber das Eigentum an den gelieferten Materialien, das im Zeitpunkt der Übergabe der Materialien neuen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) zusteht und auf uns übergeht. Durch Verarbeitung Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der Materialien erwerben wir gemäß § 950 BGB das Eigentum an den von uns bearbeiteten Teilen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren(Mit-)Eigentum zusteht, muss uns der Käufer unverzüglich melden; Der Käufer kann die Waren wird im Rahmen folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern dies zu den normalen Bedingungen des Kunden und unter Vereinbarung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf veräußernEigentumsvorbehalts geschieht. Veräußert Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Käufer die von uns gelieferten WarenVorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungen, so tritt er hierdurch schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und Lohnarbeiten die gesamten, ihm aus unerlaubte Handlungen) bezüglich der Veräußerung Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt inklusive aller Nebenrechte sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen werden wirfür unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, solange Kosten und Schäden trägt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommtKunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, nicht einziehenvom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Käufer ist aber verpflichtet, Auf Verlangen hat uns auf Verlangen seine Abnehmer mitzuteilen und diesen der Kunde außerdem die Abtretung Namen der Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen anzuzeigenmitzuteilen. Übersteigt der Wert unserer der uns zustehenden Sicherheiten unsere die Forderungen insgesamt um mehr als 25 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers Kunden insoweit zur Freigabe der von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der Einlösung von Wechseln und Schecks erfüllt sind.

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Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen unser EigentumWir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Soweit Dies gilt auch für alle zu- künftigen Lieferungen, auch wenn wir neben den Warenlieferungen Lohnarbeiten vornehmen, sichert uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir behalten uns das Eigentum an den der gelieferten Waren auch unsere Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus Lohnarbeitendem Liefervertrag vor. Zur Sicherung unserer Ansprüche aus Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Ausführung von Lohnarbeiten überträgt uns der Auftraggeber Käufer sich vertragswidrig verhält. Der Käufer ist, solange das Eigentum an den gelieferten Materialiennoch nicht auf ihn übergegangen ist, das im Zeitpunkt verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Übergabe der Materialien Käufer diese auf uns übergehteigene Kosten rechtzeitig auszuführen oder die Ausführung zu beauftragen. Durch Verarbeitung der Materialien erwerben wir gemäß § 950 BGB Solange das Eigentum an den von uns bearbeiteten Teilen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Warennoch nicht übergangen ist, muss hat uns der Käufer unverzüglich melden; schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer- gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer kann die Waren ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf veräußernnormalen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert Die Forderun- gen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer die von uns gelieferten Waren, so tritt er hierdurch schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und Lohnarbeiten die gesamten, ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die abgetretenen Forderungen Diese Abtretung gilt unabhängig da- von, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden wirjedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht einziehenin Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Der Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer ist aber verpflichteterfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns auf Verlangen seine Abnehmer mitzuteilen nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und diesen das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung der Forderungen anzuzeigenschon jetzt an. Übersteigt der Wert unserer Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erstfreizu- geben, wenn unsere sämtlichen soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der Einlösung von Wechseln und Schecks erfüllt sindum mehr als 20 % übersteigt.

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Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum„Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ermöglicht es dem Kunden, die Ware, auch wenn sie noch nicht vollständig bezahlt ist, bereits zu verarbeiten und/oder weiterzuverkaufen. Soweit wir neben Der verlängerte Eigentumsvorbehalt trägt den Warenlieferungen Lohnarbeiten vornehmenüblichen Geschäftsgebaren und -abläufen noch mehr Rechnung als der normale und ist eine Erweiterung des normalen Eigentumsvorbehalts. Wird die Ware verarbeitet, sichert erwirbt der Lieferant nämlich unmittelbar das Eigentum an den gelieferten Waren der neu hergestellten Sache – gegebenenfalls anteilig. Bei einem Verkauf, auch unsere Forderungen aus Lohnarbeiten. Zur Sicherung unserer Ansprüche aus der Ausführung von Lohnarbeiten überträgt uns der Auftraggeber das Eigentum an den gelieferten Materialienneu hergestellten Sache, das erwirbt er automatisch die Kaufpreisforderungen gegen die Kunden seines Käufers, auch hier gegebenenfalls anteilig.“ „Die Vereinbarungen zum normalen Eigentumsvorbehalt, zum erweiterten Eigentumsvorbehalt oder zum verlängerten Eigentumsvorbehalt schweben nicht einfach im Zeitpunkt Raum. Damit sie ihre ‚rechtswirksame Wirkung‘ entfalten können, müssen sie von beiden Geschäftsparteien vereinbart werden. Sie sollten in die Geschäftsbedingungen des Unternehmens einfließen, auf deren Grundlage alle Geschäftsabschlüsse getätigt werden sollten. Es handelt sich dabei nicht um Wortklauberei, sondern um sorgfältig ausgearbeitete Formulierungen, die als Bestandteil der Übergabe eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Umständen bares Geld wert sein können. Diese gefühlt vielleicht so unscheinbaren Formulierungen können einen Unternehmer bei der Materialien auf uns übergehtInsolvenz eines Kunden sogar vor dem Totalverlust seiner Forderung bewahren.“ „Zur schriftlichen Niederlegung der Vereinbarung zum Eigentumsvorbehalt sind am allerbesten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geeignet. Durch Verarbeitung der Materialien erwerben wir gemäß § 950 BGB das Eigentum an den Eigene, die Individualität des Unternehmens widerspiegelnde Geschäftsbedingungen sollten nicht einfach vom Mitbewerber abgeschrieben werden, da es sich gegebenenfalls um eine Verletzung des Urheberrechtes handelt, oder ungeprüft aus dem Internet heruntergeladen werden. Das eigene Unternehmen, die eigene Arbeit sollte es einem wert sein, die Geschäftsbedingungen von uns bearbeiteten Teileneinem Rechtsanwalt rechtssicher formulieren zu lassen. Zugriffe Dritter auf Über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, muss uns der Käufer unverzüglich melden; Der Käufer Konditionen kann die Waren man sich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf veräußern. Veräußert der Käufer die von uns gelieferten Waren, so tritt er hierdurch schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und Lohnarbeiten die gesamten, ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen werden wir, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen seine Abnehmer mitzuteilen und diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der Einlösung von Wechseln und Schecks erfüllt sindVorfeld informieren.

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