Verpflichtung des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsvorschriften (insbesondere in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs) befolgt und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen werden. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. 2. Die Fahrzeuge sind Daimler durch den Kunden rechtzeitig zur Durchführung der Arbeiten gemäß den aktuellen Betriebsvorschriften des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gehen die Kosten für dadurch etwa entstehende Schäden oder Mehrarbeiten zu Lasten des Kunden. Fahrzeuge (Lkw), die mit Anhänger/Auflieger eingesetzt werden, müssen für die Zugabstimmung (im beladenen Zustand) auf Verlangen von Daimler bei dem im jeweiligen Vertrag genannten MB-Partner vorgeführt werden. 3. Laufende Kontrollen, wie das Prüfen und Ergänzen von bspw. Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck gemäß Betriebsanleitung, sind vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen. Radmuttern/Bolzen sind bei Reparatur und Reifenwechsel nach ca. 50 Kilometer nochmals und danach regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und evtl. nachzuziehen. 4. Ausfälle des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers sowie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler unverzüglich angezeigt werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich von MB-Partnern durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers notwendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler bzw. Betriebsstundenzähler zu übertragen. Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach § 57 b StVZO ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächsten entsprechend autorisierten Werkstatt erfolgen. 5. Eine Vermietung oder sonstige Überlassung der Fahrzeuge an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Daimler zulässig. 6. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung von alternativen Kraftstoffen (z.B. FAME) Daimler im Voraus zu informieren und eine Freigabe einzuholen. Bei einer Freigabe können die zum Zeitpunkt der Anpassung gültigen Wartungsvorschriften des Herstellers auch von Daimler neu festgelegt und die Monatspauschalen entsprechend angepasst werden. Sofern der Kunde Daimler nicht rechtzeitig über die Verwendung von alternativen Kraftstoffen informiert, sind evtl. Folgeschäden durch den Kunden zu tragen. 7. Die Einsatzart und Transportaufgabe, sowie der bauliche Zustand des Fahrzeuges ist abweichend vom Vertrag "COMPLETE (Komplettservice)" nicht zulässig; etwaige Schäden oder Mehrkosten durch vertragswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen trägt ebenso wie eine erhöhte Vergütungspauschale für den jeweiligen Vertrag der Kunde. 8. Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu • Kilometerständen • Gründen des vorzeitigen Ausscheidens oder • sonstigen allgemeinen Angaben, die insbesondere in Zusammenhang mit den in den Abschnitten Vlll, lX, X, Xl dieses Vertrages stehen, an Daimler AG, TE/SGK, HPC V800, 00000 Xxxxxx zu senden. 9. Bei gleichzeitigem Bestehen einer Rahmenvereinbarung mit der Daimler FleetBoard GmbH erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Wartungsdaten aus der FleetBoard-Einheit des Fahrzeugs an die Daimler AG übermittelt und für die Einplanung der Werkstattaufenthalte genutzt werden können.
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Verpflichtung des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet dafür zu sorgen, dass die Bedienungsvorschriften (insbesondere in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs) jeWeiligen Fahrzeugs befolgt und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen werdenergriffen Werden. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit GeschWindigkeit zu beachten.
2. Die Fahrzeuge vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten sind Daimler durch den Kunden rechtzeitig zur Durchführung der Arbeiten gemäß den aktuellen Betriebsvorschriften nach Angaben des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gehen die Kosten flexiblen Servicesystems (Telligent) bzW. nach Herstellerangaben und dem zurzeit gültigen Wartungsblatt für dadurch etwa entstehende Schäden oder Mehrarbeiten zu Lasten des Kunden. Fahrzeuge (Lkw), die mit Anhänger/Auflieger eingesetzt werden, müssen für die Zugabstimmung (das Fahrzeug im beladenen Zustand) auf Verlangen von Daimler bei dem im jeweiligen Vertrag genannten Vertragszeitraum durch einen MB-Partner vorgeführt werdenoder nach Herstellervorgaben auszuführen und zu dokumentieren. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, Wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/ Ursächlichkeit Wird vermutet. Dem Käufer/ Garantienehmerbleibt es unbenommen, den NachWeis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.
3. Die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten sind nach Angaben des flexiblen Wartungssystems bzW. nach Herstellerangaben und dem zurzeit gültigen Wartungsblatt für das Fahrzeug im Vertragszeitraum durch einen MB-Partner oder nach Herstellervorgaben auszuführen und zu dokumentieren. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, Wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/ Ursächlichkeit Wird vermutet. Dem Käufer/ Garantienehmerbleibt es unbenommen, den NachWeis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.
4. Laufende Kontrollen, wie Wie das Prüfen und Ergänzen von bspw. MotorölÖl (an allen dafür vorgesehenen Aggregaten), Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck Frostschutz gemäß Betriebsanleitung, Luftdruck und fester Sitz (an allen Rädern) sind vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen. Radmuttern/Bolzen sind bei Reparatur und Reifenwechsel nach ca. 50 Kilometer nochmals und danach regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und evtl. nachzuziehen.
4. Ausfälle des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers sowie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler unverzüglich angezeigt werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich von MB-Partnern durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers notwendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler bzw. Betriebsstundenzähler zu übertragen. Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach § 57 b StVZO ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächsten entsprechend autorisierten Werkstatt erfolgen.
5. Eine Vermietung oder sonstige Überlassung der Fahrzeuge an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Daimler zulässig.
6. Ausfälle des Kilometerzählers soWie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler unverzüglich angezeigt Werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich bei einem MB-Partner durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers notWendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler zu übertragen. Die Anzahl etWaiger nicht registrierter Kilometer Wird von den Vertragspartnern im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Daimler ist berechtigt, den Kilometerstand und die Verplombungen soWie Aufzeichnungen eines vorhandenen Fahrtenschreibers jederzeit zu überprüfen. Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach §57b StVZO ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächstgelegenen autorisierten Werkstatt erfolgen.
7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung VerWendung von alternativen Kraftstoffen (z.B. FAME) Daimler im Voraus zu informieren und eine Freigabe einzuholeninformieren. Bei einer Freigabe können Sind die Vorraussetzungen zum Zeitpunkt der Anpassung gültigen Wartungsvorschriften des Herstellers auch Einsatz von Daimler alternativen Kraftstoffen geschaffen (z.B. Einstellung SchWefelgehalt) Werden die Motorölintervalle neu festgelegt und die Monatspauschalen entsprechend angepasst werdenfestgelegt. Sofern der Kunde Daimler nicht rechtzeitig über die Verwendung von alternativen Kraftstoffen informiert, sind evtl. eventuelle Folgeschäden durch den Kunden zu tragen.
7. Die Einsatzart und Transportaufgabe, sowie der bauliche Zustand des Fahrzeuges Bei Transportern ist abweichend vom Vertrag "COMPLETE (Komplettservice)" die VerWendung von alternativen Kraftstoffen nicht zulässig; etwaige Schäden oder Mehrkosten durch vertragswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen trägt ebenso wie eine erhöhte Vergütungspauschale für den jeweiligen Vertrag der Kundezugelassen.
8. SoWeit sich der Kunde bei der Benutzung des Kauf- oder Leasinggegenstands seines Personals bedient, muss er dieses zur Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.
9. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben oder Mitteilungen, zu • Kilometerständen • Gründen des vorzeitigen Ausscheidens oder • sonstigen allgemeinen Angabendenen er nach diesem Vertrag verpflichtet ist, die insbesondere in Zusammenhang mit den in den Abschnitten Vlll, lX, X, Xl dieses Vertrages stehen, schriftlich an Daimler AG, TE/SGK, HPC V800, 00000 Xxxxxx zu senden.
9. Bei gleichzeitigem Bestehen einer Rahmenvereinbarung mit der Daimler FleetBoard GmbH erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Wartungsdaten aus der FleetBoard-Einheit des Fahrzeugs an die Daimler AG übermittelt und für die Einplanung der Werkstattaufenthalte genutzt werden können.
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Verpflichtung des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet dafür zu sorgen, dass die Bedienungsvorschriften (insbesondere in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs) jeWeiligen Fahrzeugs befolgt und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen werdenergriffen Werden. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit GeschWindigkeit zu beachten.
2. Die Fahrzeuge sind Daimler durch den Kunden rechtzeitig Kunden, zur Durchführung der Arbeiten gemäß den aktuellen Betriebsvorschriften des Herstellers Mercedes-Benz Betriebsvorschrift bei einem MB-Partner, rechtzeitig und unverzüglich bei Eintritt eines Schadens zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gehen die Kosten für dadurch etwa entstehende entstandene Schäden oder Mehrarbeiten zu Lasten des Kunden. Fahrzeuge (Lkw), die mit Anhänger/Auflieger eingesetzt werden, müssen für die Zugabstimmung (im beladenen Zustand) auf Verlangen von Daimler bei dem im jeweiligen Vertrag genannten MB-Partner vorgeführt werden.
3. Die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten sind nach Angaben des flexiblen Wartungssystems bzW. nach Herstellerangaben und dem zurzeit gültigen Wartungsblatt für das Fahrzeug im Vertragszeitraum durch einen MB-Partner oder nach Herstellervorgaben auszuführen und zu dokumentieren. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, Wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/ Ursächlichkeit Wird vermutet. Dem Käufer/ Garantienehmerbleibt es unbenommen, den NachWeis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.
4. Laufende Kontrollen, wie Wie das Prüfen und Ergänzen von bspw. MotorölÖl (an allen dafür vorgesehenen Aggregaten), Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck Frostschutz gemäß Betriebsanleitung, Luftdruck und fester Sitz (an allen Rädern) sind vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen. Radmuttern/Bolzen sind bei Reparatur und Reifenwechsel nach ca. 50 Kilometer nochmals und danach regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und evtl. nachzuziehen.
4. Ausfälle des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers sowie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler unverzüglich angezeigt werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich von MB-Partnern durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers notwendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler bzw. Betriebsstundenzähler zu übertragen. Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach § 57 b StVZO ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächsten entsprechend autorisierten Werkstatt erfolgen.
5. Eine Vermietung oder sonstige Überlassung der Fahrzeuge an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Daimler zulässig.
6. Ausfälle des Kilometerzählers soWie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler unverzüglich angezeigt Werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich bei einem MB-Partner durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers notWendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler zu übertragen. Die Anzahl etWaiger nicht registrierter Kilometer Wird von den Vertragspartnern im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Daimler ist berechtigt, den Kilometerstand und die Verplombungen soWie Aufzeichnungen eines vorhandenen Fahrtenschreibers jederzeit zu überprüfen. Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach §57b StVZO ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächstgelegenen autorisierten Werkstatt erfolgen.
7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung VerWendung von alternativen Kraftstoffen (z.B. FAME) Daimler im Voraus zu informieren und eine Freigabe einzuholeninformieren. Bei einer Freigabe können Sind die Vorraussetzungen zum Zeitpunkt der Anpassung gültigen Wartungsvorschriften des Herstellers auch Einsatz von Daimler alternativen Kraftstoffen geschaffen (z.B. Einstellung SchWefelgehalt) Werden die Motorölintervalle neu festgelegt und die Monatspauschalen entsprechend angepasst werdenfestgelegt. Sofern der Kunde Daimler nicht rechtzeitig über die Verwendung von alternativen Kraftstoffen informiert, sind evtl. eventuelle Folgeschäden durch den Kunden zu tragen.
7. Die Einsatzart und Transportaufgabe, sowie der bauliche Zustand des Fahrzeuges Bei Transportern ist abweichend vom Vertrag "COMPLETE (Komplettservice)" die VerWendung von alternativen Kraftstoffen nicht zulässig; etwaige Schäden oder Mehrkosten durch vertragswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen trägt ebenso wie eine erhöhte Vergütungspauschale für den jeweiligen Vertrag der Kundezugelassen.
8. SoWeit sich der Kunde bei der Benutzung des Kauf- oder Leasinggegenstands seines Personals bedient, muss er dieses zur Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.
9. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben oder Mitteilungen, zu • Kilometerständen • Gründen des vorzeitigen Ausscheidens oder • sonstigen allgemeinen Angabendenen er nach diesem Vertrag verpflichtet ist, die insbesondere in Zusammenhang mit den in den Abschnitten Vlll, lX, X, Xl dieses Vertrages stehen, schriftlich an Daimler AG, TE/SGK, HPC V800, 00000 Xxxxxx zu senden.
910. Bei gleichzeitigem Bestehen einer Rahmenvereinbarung mit der Daimler FleetBoard GmbH erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Wartungsdaten aus der FleetBoard-Einheit des Fahrzeugs an die Daimler AG übermittelt und für die Einplanung der Werkstattaufenthalte genutzt werden Werden können.
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Verpflichtung des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsvorschriften (insbesondere in der Betriebsanleitung des FahrzeugsFahrzeuges) befolgt zu befolgen und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen werdenergreifen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten.
2. Die Fahrzeuge sind Daimler Das Fahrzeug ist dem im Vertrag genannten Servicestützpunkt durch den Kunden rechtzeitig fristgemäß und nach rechtzeitiger vorheriger Terminabsprache zur Durchführung der Arbeiten gemäß den aktuellen Betriebsvorschriften des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gehen die Kosten für dadurch etwa entstehende Schäden oder Mehrarbeiten zu Lasten des Kunden. Fahrzeuge (Lkw), die mit Anhänger/Auflieger eingesetzt werden, müssen für die Zugabstimmung (im beladenen Zustand) auf Verlangen von Daimler bei dem im jeweiligen Vertrag genannten MB-Partner vorgeführt werden.
3. Laufende Kontrollen, wie das Prüfen und Ergänzen von bspw. Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck gemäß Betriebsanleitung, sind vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen. RadmutternRadmut- tern/Bolzen sind bei Reparatur und Reifenwechsel nach ca. 50 Kilometer Kilometern nochmals und danach regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und evtl. nachzuziehen.
4. Ausfälle des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers sowie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler dem im Vertrag genannten Servicestützpunkt unverzüglich angezeigt werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich von MB-Partnern autorisierten Servicestützpunkten durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers notwendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler bzw. Betriebsstundenzähler zu übertragen. Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach § 57 b 57b StVZO ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächsten entsprechend autorisierten Werkstatt erfolgen.
5. Eine Vermietung oder sonstige Überlassung der Fahrzeuge des Fahrzeuges an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Daimler zulässigEvoBus unverzüglich schriftlich unter Benennung der Personenbeförderungsunternehmen mitzuteilen. EvoBus behält sich für diesen Fall das Recht vor, die Erbringung der Leistungen gemäß diesem Vertrag für das betroffene Fahrzeug abzulehnen. Der Kunde haftet im Rahmen dieses Vertrages auch ohne eigenes Verschulden für Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen dieser Dritten gegenüber den Vertrags- partnern.
6. Der Kunde verpflichtet sich, bei sich in dem Omnibus nur Kraftstoffe nach DIN EN 590 bzw. 589 zu verwenden und vor einer Verwendung von alternativen Kraftstoffen (z.B. B, FAME/RME) Daimler im Voraus zu informieren und eine Freigabe Genehmigung von EvoBus einzuholen. Bei einer Freigabe Im Rahmen der Genehmigung können die zum Zeitpunkt der Anpassung gültigen Wartungsvorschriften des Herstellers auch von Daimler EvoBus neu festgelegt und die Monatspauschalen entsprechend angepasst werden. Sofern der Kunde Daimler nicht rechtzeitig über die eine Verwendung von alternativen Kraftstoffen informiertohne vorherige Genehmigung erfolgt, sind evtlist EvoBus berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Folgeschäden durch den Kunden Schäden infolge einer nicht genehmigten Verwendung alternativer Kraftstoffe gehen zu tragenLasten des Kunden.
7. Die Einsatzart und TransportaufgabeDer Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug ausschließlich innerhalb der im Antrag vereinbarten Einsatzbedingungen zu betreiben. Vor Änderungen der Einsatzbedingungen muss sich der Kunde mit EvoBus über eine Vertragsanpassung abstimmen. Kommt hierüber keine Einigung zustande, sowie der bauliche Zustand des Fahrzeuges ist abweichend vom Vertrag "COMPLETE (Komplettservice)" nicht zulässig; etwaige Schäden oder Mehrkosten durch vertragswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen trägt ebenso wie eine erhöhte Vergütungspauschale für den jeweiligen Vertrag der Kundeerlischt dieser Vertrag, es gilt die Abrechnung gemäß Abschnitt VIII – Vergütung, Kilometerausgleichsrechnung, Vergütungsanpassung.
8. Der Kunde ist verpflichtetdarüber hinaus bei Mercedes-Benz Elektrobussen verpflichtet die weiteren Regelungen aus der Mercedes-Benz eCitaro Hochvoltabsicherung, Angaben zu • Kilometerständen • Gründen des vorzeitigen Ausscheidens oder • sonstigen allgemeinen Angaben, die insbesondere in Zusammenhang mit den in den Abschnitten Vlll, lX, X, Xl dieses Vertrages stehen, an Daimler AG, TE/SGK, HPC V800, 00000 Xxxxxx zu senden.
9. Bei gleichzeitigem Bestehen einer Rahmenvereinbarung zum Umgang mit der Daimler FleetBoard GmbH erklärt sich Hochvoltbatterie und den Hochvoltkomponenten bzw. die Bedingungen „Basisgarantie Batterie Lithium-Polymer Akku (LMP ® Generation 1D)“, bei NMC2 Batterien die Bedingungen „Basisgarantie und individuelle Lebensdauerzusagen Batterie“ einzuhalten. Die Wartungs- und Pflegehinweise der Kunde damit einverstanden, dass die Wartungsdaten aus HV-Batterie in der FleetBoard-Einheit des Fahrzeugs an die Daimler AG übermittelt und für die Einplanung der Werkstattaufenthalte genutzt werden könnenBetriebsanleitung sind zu beachten.
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Verpflichtung des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsvorschriften (insbesondere in der Betriebsanleitung des FahrzeugsFahrzeuges) befolgt zu befolgen und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen werdenergreifen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten.
2. Die Fahrzeuge sind Daimler Das Fahrzeug ist dem im Vertrag genannten Servicestützpunkt durch den Kunden rechtzeitig fristgemäß und nach rechtzeitiger vorheriger Terminabsprache zur Durchführung der Arbeiten gemäß den aktuellen Betriebsvorschriften des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gehen die Kosten für dadurch etwa entstehende entste- hende Schäden oder Mehrarbeiten zu Lasten des Kunden. Fahrzeuge (Lkw), die mit Anhänger/Auflieger eingesetzt werden, müssen für die Zugabstimmung (im beladenen Zustand) auf Verlangen von Daimler bei dem im jeweiligen Vertrag genannten MB-Partner vorgeführt werden.
3. Laufende Kontrollen, wie das Prüfen und Ergänzen von bspw. Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck gemäß Betriebsanleitung, sind vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen. RadmutternRadmut- tern/Bolzen sind bei Reparatur und Reifenwechsel nach ca. 50 Kilometer Kilometern nochmals und danach regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und evtl. nachzuziehen.
4. Ausfälle des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers sowie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler dem im Vertrag genannten Servicestützpunkt unverzüglich angezeigt werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich von MB-Partnern autori- sierten Servicestützpunkten durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers notwendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler bzw. Betriebsstundenzähler zu übertragen. Ist der die Reparatur durchführende durchfüh- rende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach § 57 b StVZO 24 KFG ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächsten entsprechend autorisierten Werkstatt erfolgen.
5. Eine Vermietung oder sonstige Überlassung der Fahrzeuge des Fahrzeuges an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Daimler zulässigEvoBus unverzüglich schriftlich unter Benennung der Personenbeförderungsunternehmen mitzuteilen. EvoBus behält sich für diesen Fall das Recht vor, die Erbringung der Leistungen gemäß diesem Vertrag für das betroffene Fahrzeug abzulehnen. Der Kunde haftet im Rahmen dieses Vertrages auch ohne eigenes Verschulden für Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen dieser Dritten gegenüber den Vertragspartnern.
6. Der Kunde verpflichtet sich, bei in dem Fahrzeug nur Kraftstoffe nach DIN EN 590 bzw. 589 zu verwenden und vor einer Verwendung von alternativen Kraftstoffen (z.z. B. FAME/RME) Daimler im Voraus zu informieren und eine Freigabe Genehmigung von EvoBus einzuholen. Bei einer Freigabe Im Rahmen der Ge- nehmigung können die zum Zeitpunkt der Anpassung gültigen Wartungsvorschriften des Herstellers auch von Daimler EvoBus neu festgelegt und die Monatspauschalen entsprechend angepasst werden. Sofern der Kunde Daimler nicht rechtzeitig über die eine Verwendung von alternativen Kraftstoffen informiertohne vorherige Genehmigung erfolgt, sind evtlist EvoBus berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Folgeschäden durch den Kunden Schäden infolge einer nicht genehmigten Verwendung alternativer Kraftstoffe gehen zu tragenLasten des Kunden.
7. Die Einsatzart und Transportaufgabe, sowie der bauliche Zustand des Fahrzeuges ist abweichend vom Vertrag "COMPLETE (Komplettservice)" nicht zulässig; etwaige Schäden oder Mehrkosten durch vertragswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen trägt ebenso wie eine erhöhte Vergütungspauschale für den jeweiligen Vertrag der Kunde.
8. Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu • Kilometerständen • Gründen EvoBus Änderungen der Einsatzbedingungen des vorzeitigen Ausscheidens oder • sonstigen allgemeinen AngabenFahrzeuges, die insbesondere in Zusammenhang mit den in den Abschnitten Vllleinen Wechsel zwischen Reise-, lX, X, Xl dieses Vertrages stehen, an Daimler AG, TE/SGK, HPC V800, 00000 Xxxxxx zu sendenLinien- und gemischtem Reise- /Linienbetrieb mitzuteilen.
9. Bei gleichzeitigem Bestehen einer Rahmenvereinbarung mit der Daimler FleetBoard GmbH erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Wartungsdaten aus der FleetBoard-Einheit des Fahrzeugs an die Daimler AG übermittelt und für die Einplanung der Werkstattaufenthalte genutzt werden können.
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Samples: Omniplus Servicevertrag
Verpflichtung des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsvorschriften (insbesondere in der Betriebsanleitung Betriebs- anleitung des FahrzeugsFahrzeuges) befolgt zu befolgen und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung Schadens- minderung zu ergreifen werdenergreifen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten.
2. Die Fahrzeuge sind Daimler Das Fahrzeug ist dem im Vertrag genannten Servicestützpunkt durch den Kunden rechtzeitig fristgemäß und nach rechtzeitiger vorheriger Terminabsprache zur Durchführung der Arbeiten gemäß den aktuellen Betriebsvorschriften des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gehen die Kosten für dadurch etwa entstehende Schäden oder Mehrarbeiten zu Lasten des Kunden. Fahrzeuge (Lkw), die mit Anhänger/Auflieger eingesetzt werden, müssen für die Zugabstimmung (im beladenen Zustand) auf Verlangen von Daimler bei dem im jeweiligen Vertrag genannten MB-Partner vorgeführt werden.
3. Laufende Kontrollen, wie das Prüfen und Ergänzen von bspw. Motoröl, Kühlmittel, BremsflüssigkeitBrems- flüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck gemäß BetriebsanleitungBetriebs- anleitung, sind vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen. Radmuttern/Bolzen sind bei Reparatur und Reifenwechsel nach ca. 50 Kilometer Kilometern nochmals und danach regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und evtl. nachzuziehen.
4. Ausfälle des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers sowie Beschädigung der Verplombungen müssen Daimler dem im Vertrag genannten Servicestützpunkt unverzüglich angezeigt werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich von MB-Partnern autorisierten Servicestütz- punkten durchzuführen. Wird ein Austausch des Kilometerzählers bzw. Betriebsstundenzählers notwendig, so ist die zum Zeitpunkt des Austausches gemessene Laufleistung auf den neuen Kilometerzähler bzw. Betriebsstundenzähler zu übertragen. Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach § 57 b 57b StVZO ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächsten entsprechend autorisierten Werkstatt erfolgen.
5. Eine Vermietung oder sonstige Überlassung der Fahrzeuge des Fahrzeuges an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Daimler zulässigEvoBus unverzüglich schriftlich unter Benennung der Personenbeförderungsunternehmen mitzuteilen. EvoBus behält sich für diesen Fall das Recht vor, die Erbringung der Leistungen gemäß diesem Vertrag für das betroffene Fahrzeug abzulehnen. Der Kunde haftet im Rahmen dieses Vertrages auch ohne eigenes Verschulden für Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen dieser Dritten gegenüber den Vertragspartnern.
6. Der Kunde verpflichtet sich, bei in dem Fahrzeug nur Kraftstoffe nach DIN EN 590 bzw. 589 zu verwenden und vor einer Verwendung von alternativen Kraftstoffen (z.z. B. FAME/RME) Daimler im Voraus zu informieren und eine Freigabe Genehmigung von EvoBus einzuholen. Bei einer Freigabe Im Rahmen der Genehmigung können die zum Zeitpunkt der Anpassung gültigen Wartungsvorschriften des Herstellers auch von Daimler EvoBus neu festgelegt und die Monatspauschalen entsprechend angepasst werden. Sofern der Kunde Daimler nicht rechtzeitig über die eine Verwendung von alternativen Kraftstoffen informiertohne vorherige Genehmigung erfolgt, sind evtlist EvoBus berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Folgeschäden durch den Kunden Schäden infolge einer nicht genehmigten Verwendung alternativer Kraftstoffe gehen zu tragenLasten des Kunden.
7. Die Einsatzart und Transportaufgabe, sowie der bauliche Zustand des Fahrzeuges ist abweichend vom Vertrag "COMPLETE (Komplettservice)" nicht zulässig; etwaige Schäden oder Mehrkosten durch vertragswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen trägt ebenso wie eine erhöhte Vergütungspauschale für den jeweiligen Vertrag der Kunde.
8. Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu • Kilometerständen • Gründen EvoBus Änderungen der Einsatzbedingungen des vorzeitigen Ausscheidens oder • sonstigen allgemeinen AngabenFahrzeuges, die insbesondere in Zusammenhang mit den in den Abschnitten Vllleinen Wechsel zwischen Reise-, lX, X, Xl dieses Vertrages stehen, an Daimler AG, TE/SGK, HPC V800, 00000 Xxxxxx zu sendenLinien- und gemischtem Reise-/Linien- betrieb mitzuteilen.
9. Bei gleichzeitigem Bestehen einer Rahmenvereinbarung mit der Daimler FleetBoard GmbH erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Wartungsdaten aus der FleetBoard-Einheit des Fahrzeugs an die Daimler AG übermittelt und für die Einplanung der Werkstattaufenthalte genutzt werden können.
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Samples: Omniplus Service Contract