Common use of Verpflichtungen Clause in Contracts

Verpflichtungen. Jede Partei ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei oder ihren Affiliates erhält, vertraulich zu behandeln. Jede Partei darf die offengelegten vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwenden und muss alle vertraulichen Informationen mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt vor einer Offenlegung schützen. Jede Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen an ihre Auftragnehmer weiterzugeben, wenn der Auftragnehmer vertraglichen Bestimmungen zur Geheimhaltung unterliegt, die mindestens ebenso schützend sind, wie die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen. Wenn eine empfangende Partei von Rechts wegen zur Offenlegung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet ist, darf die empfangende Partei diese vertraulichen Informationen offenlegen, wenn sie von ihrem Rechtsbeistand darüber informiert wird, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, jedoch erst nachdem die empfangende Partei angemessene Anstrengungen unternommen hat, um (i) eine vertrauliche Behandlung der vertraulichen Informationen zu erwirken; und (ii) der anderen Partei eine ausreichende Vorankündigung zu übermitteln, damit die andere Partei Abwehrmaßnahmen oder andere gerichtliche Anordnungen erwirken kann, wobei die empfangende Partei die anderen Partei bei derartigen Vorgängen angemessen zu unterstützen hat.

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Verpflichtungen. Jede Partei ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei oder ihren Affiliates verbundenen Unternehmen erhält, vertraulich zu behandeln. Jede Partei darf die offengelegten vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwenden und muss alle vertraulichen Informationen mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt vor einer Offenlegung schützen. Jede Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen an ihre Auftragnehmer weiterzugeben, wenn der Auftragnehmer vertraglichen Bestimmungen zur Geheimhaltung unterliegt, die mindestens ebenso schützend wirksam sind, wie die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen. Wenn eine empfangende Partei von Rechts wegen gesetzlich zur Offenlegung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet ist, darf die empfangende Partei diese vertraulichen Informationen offenlegen, wenn sie von ihrem Rechtsbeistand darüber informiert wird, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, jedoch erst nachdem dann, wenn die empfangende Partei angemessene Anstrengungen unternommen hat, um (i) eine vertrauliche Behandlung der vertraulichen Informationen zu erwirken; und (ii) der anderen Partei eine ausreichende Vorankündigung hinreichende vorherige Benachrichtigung zu übermitteln, damit die andere Partei Abwehrmaßnahmen Schutzanordnungen oder andere gerichtliche Anordnungen Gerichtsbeschlüsse erwirken kann, wobei die empfangende Partei die anderen Partei bei derartigen Vorgängen angemessen zu unterstützen hat.

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