Zulässige Verwendungszwecke Musterklauseln

Zulässige Verwendungszwecke. Die Dienste sind nur für die Verwendung durch (a) gemeinnützige Bildungseinrichtungen oder (b) andere gemeinnützige Organisationen (nach Definition in den jeweils relevanten Statuten) zulässig.
Zulässige Verwendungszwecke. Aus den Gesicherten Mitteln können bei einem Immobi- lienerwerb sowohl der Erwerbspreis als auch sämtliche Erwerbsnebenkosten finanziert wer- den. Zu den Erwerbsnebenkosten zählen neben den Notargebühren, den Gerichtskosten, der Grunderwerbsteuer sowie den Kosten für das Verkehrswertgutachten und den Makler unter anderem auch sämtliche für den Erwerb der Immobilie anfallende Kosten, wie z.B. Kosten für die Erstellung des Immobilien-Business-Plans, Kosten für die Auswahl der Immo- bilie sowie Kosten für die Prüfung der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Verhält- nisse der Immobilie. Die Erwerbsnebenkosten dürfen auch ohne Bestellung eines Grund- pfandrechts zugunsten des Treuhänders vorab aus Gesicherten Mitteln finanziert werden. Die Emittentin ist auch berechtigt, von ihr erworbene Immobilien als Sacheinlage in mit ihr verbundene Gesellschaften einzubringen und die in diesem Zusammenhang gegenüber Drit- ten entstehenden Kosten aus Gesicherten Mittel zu begleichen. Schließlich können Gesi- cherte Mittel zur Zahlung auf Verbindlichkeiten aus Projektentwicklungs- und Generalunter- nehmerverträgen gemäß § 11.4 d) eingesetzt werden.
Zulässige Verwendungszwecke. Aus den Gesicherten Mitteln können bei einem Immobi- lienerwerb sowohl der Erwerbspreis als auch sämtliche Erwerbsnebenkosten finanziert wer- den. Zu den Erwerbsnebenkosten zählen neben den Notargebühren, den Gerichtskosten, der Grunderwerbsteuer sowie den Kosten für das Verkehrswertgutachten und den Makler unter anderem auch sämtliche für den Erwerb der Immobilie anfallenden Kosten, wie z.B. Kosten für die Erstellung des Immobilien-Business-Plans, Kosten für die Auswahl der Immobilie sowie Kosten für die Prüfung der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Verhältnisse der Im- mobilie. Die Erwerbsnebenkosten dürfen auch ohne Bestellung eines Grundpfandrechts zu- gunsten des Treuhänders vorab aus Gesicherten Mitteln finanziert werden. Die Emittentin ist auch berechtigt, von ihr erworbene Immobilien als Sacheinlage in mit ihr verbundene Gesell- schaften einzubringen und die in diesem Zusammenhang gegenüber Dritten entstehenden Kosten aus Gesicherten Mittel zu begleichen. Schließlich können Gesicherte Mittel zur Zah- lung auf Verbindlichkeiten aus Projektentwicklungs- und Generalunternehmerverträgen ge- mäß §§ 5.2 d) und 6 eingesetzt werden. Die Verwendung der Mittel zu einem zulässigen Zweck ist dem Treuhänder durch Vorlage eines Vertrages aus dem sich der Zweck ergibt, ge- gebenenfalls durch Vorlage einer Rechnung sowie Anweisung zur Zahlung auf das im Vertrag oder in der Rechnung angegebene Konto nachzuweisen.
Zulässige Verwendungszwecke. Aus dem Emissionserlös können sämtliche mit ei- nem Immobilienerwerb im Zusammenhang stehende Kosten finanziert werden. Dazu zählen insbesondere der Erwerbspreis, sämtliche Erwerbsnebenkosten als auch die allgemeinen in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten der Geschäftstätigkeit. Zu den Erwerbsnebenkosten zählen neben den Notargebühren, den Gerichtskosten, der Grunderwerbsteuer sowie den Kosten für das Verkehrswertgutachten und den Makler unter anderem auch sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie anfal- lende Kosten, wie z.B. Kosten für die Erstellung eines Immobilien-Business-Plans, Kos- ten für die Auswahl der Immobilie sowie Kosten für die Prüfung der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Verhältnisse der Immobilie. Die Emittentin ist auch berech- tigt, von ihr erworbene Immobilien als Sacheinlage in mit ihr verbundene Gesellschaften einzubringen und die in diesem Zusammenhang gegenüber Dritten entstehenden Kos- ten aus dem Emissionserlös zu begleichen. Bei einer Investition in eine Projektentwick- lung kann der Emissionserlös weiterhin insbesondere zur Zahlung auf Verbindlichkeiten aus Projektentwicklungs- und Generalunternehmerverträgen eingesetzt werden, ist in- des hierauf nicht beschränkt, vielmehr ist die Emittentin berechtigt, sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten aus dem Emissionserlös zu zahlen. Hierzu gehören, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, etwa Honorare der Architekten, Generalunterneh- mer, Bauunternehmen, Behörden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.