Verschiebung Musterklauseln

Verschiebung. Verschiebt der Kunde eine Abholung schon gefertigter Ware fallen Lagerkosten von 150 CHF pro Quadratmeter benötigter Lagerfläche inklusive Logistik pro Jahr an. Angebrochene Monate werden verrechnet. Verschiebungen bedürfen maschinengeschriebenen Rechtsform. Diese werden anteilmässig nach Massgabe der effektiven Lagertage ab dem 14. Tag nach der geplanten Lieferung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
Verschiebung. Wird eine Veranstaltung seitens des Auftraggebers in Absprache mit dem Dienstleister auf einen anderen fixen Zeitpunkt verschoben, so gelten folgende Regelungen: • Bis zu einem Zeitpunkt von mehr als 30 Tagen vor Durchführungstermin können Maßnahmen kostenfrei verschoben werden. • Erfolgt die Verschiebung innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem festgesetzten Termin: • 30% des Gesamtpreises als Pauschale berechnet. Die Abrechnung der Veranstaltung erfolgt zum neu definierten Termin laut Auftragsbestätigung. • Verschiebung erfolgt innerhalb von 14 Tagen vor dem festgesetzten Termin: • 50% des Gesamtpreises werden als Pauschale berechnet. Die Abrechnung des verschobenen Trainings findet zum neuen Termin gemäß Auftrag zu 100% statt. • Sollten verschobene Veranstaltungen wiederum verschoben werden, wird auch hierfür eine Pauschale entsprechend obiger Regelung fällig. Grundsätzlich sind Stornierungen und Verschiebungen in schriftlicher Form mitzuteilen. Zur Wahrung der Fristen gelten nur Eingänge zu den üblichen Geschäftszeiten von bitwork (Montag bis Xxxxxxx, 08:00 bis 16:00 Uhr). Gesetzliche Feiertage sind hiervon ausgeschlossen. Im Falle der Erkrankung des Referenten oder bei sonstigen Ausfallgründen, stimmt bitwork mit dem Auftraggeber mögliche Ersatztermine ab, an denen die Trainingsmaßnahme durchführbar wäre. Ersatzansprüche gegen bitwork bestehen nicht. Sollte ein Ersatztermin nicht zustande kommen, weil der Auftraggeber den neuen Terminen nicht zustimmt, ist bitwork zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
Verschiebung. Arbeit innerhalb der Zeiten von 18:00 bis 05:30 Uhr gilt als verschobene Arbeitszeit. Für den Teil der Arbeitszeit, der innerhalb der Zeit von 18:00 Uhr bis 05:30 Uhr liegt, wird folgende Zulage gezahlt: Ab 24. Febr. 2020 Ab 1. Xxxx 2021 Ab 28. Febr. 2022 Von 18:00 bis 22:00 Uhr DKK 18,98 DKK 19,28 DKK 19,59 Von 22:00 bis 05:30 Uhr DKK 21,97 DKK 22,32 DKK 22,67 Für die Verschiebung von Essenspausen wird je Essenspause Folgendes gezahlt: • Ab 24. Februar 2020 DKK 5,97 • Ab 1. Xxxx 2021 DKK 6,07 • Ab 28. Februar 2022 DKK 6,17 Bleibt ein Mitarbeiter bei den Maschinen, Kesseln o.Ä., ohne dass die Essenspause abge- halten wird, wird hierfür eine Zulage pro Essenspause gewährt, und zwar • Ab 24. Februar 2020 DKK 42,46 • Ab 1. Xxxx 2021 DKK 43,14 • Ab 28. Februar 2022 DKK 43,83 Es wird der Tariflohn für die geleistete Anzahl Stunden gezahlt, sowie ein Zuschlag pro Stunde für Samstag und Sonntag wie folgt: Samstags Ab 24. Febr. 2020 Ab 1. Xxxx 2021 Ab 28. Febr. 2022 Von 14:00 bis 22:00 Uhr DKK 47,65 DKK 48,41 DKK 49,19 Von 22:00 bis 06:00 Uhr DKK 63,54 DKK 64,56 DKK 65,59 Sonntags DKK 84,93 DKK 86,29 DKK 87,67 Gesetzliche Feiertage, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen, sind arbeitsfreie Tage mit Feiertagsvergütung. Es wird Krankentagegeld gewährt (vgl. Krankengeldgesetz), und es wird nach den gelten- den Regeln ATP (Beiträge zur Arbeitsmarkt-Zusatzrente) gewährt. Außerdem gelten die Regeln des Urlaubsgesetzes. Für den Teil der Arbeitszeit, der innerhalb der Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr liegt, wird folgende Zulage gezahlt: Ab 24. Febr. 2020 Ab 1. Xxxx 2021 Ab 28. Febr. 2022 Von 18:00 bis 22:00 Uhr DKK 18,98 DKK 19,28 DKK 19,59 Von 22:00 bis 06:00 Uhr DKK 21,97 DKK 22,32 DKK 22,67 Hierfür zu zahlen ist Folgendes: Ab 24. Febr. 2020 Ab 1. Xxxx 2021 Ab 28. Febr. 2022 Samstags von 14:00 bis 22:00 Uhr DKK 47,65 DKK 48,41 DKK 49,19 Samstags von 22:00 bis 06:00 Uhr DKK 63,54 DKK 64,56 DKK 65,59 Sonntags (0–24 Uhr) DKK 84,93 DKK 86,29 DKK 87,67 Darüber hinaus wird die für Werktage normale Schichtzulage für die 2. und 3. Schicht gewährt. Für Tagesschicht mit einer regulären Arbeitszeitplatzierung an Samstagen oder Sonntagen wird Folgendes pro Stunde gezahlt: Ab 24. Febr. 2020 Ab 1. Febr. 2021 Ab 28. Febr. 2022 Von 14:00 bis 22:00 Uhr DKK 18,98 DKK 19,28 DKK 19,59 Von 22:00 bis 06:00 Uhr und sonntags (0–24 Uhr) DKK 21,97 DKK 22,32 DKK 22,67 DKK 1,20. (23, 24, 111, 146, S/C, OM, Tabak) DKK 1,95. (KIF) Die Fortbildungszulage wird Mitarbeitern mit 12-monatiger Beschäft...
Verschiebung. Wird die Veranstaltung von dem Veranstalter aufgrund wirtschaftlicher und/oder zweckmäßiger Gründe abgesagt und fällt somit die Vertragsgrundlage weg, gilt der Vertrag als aufgelöst. In diesem Fall hat der Veranstalter keinen Anspruch auf die in Pkt. 1 definierten Stornogebühren. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, oder sonstiger wichtiger Gründe, wie insbesondere behördliche Maßnahmen, Beschränkungen von Teilnehmer- und/oder Besucherzahlen, Verhängung von Maskenpflichten, Betretungsverbote oder sonstige Einschränkungen bis hin zum Lockdown nicht durchgeführt werden oder muss sie verschoben werden, sind jegliche wechselseitigen Schadenersatzansprüche ausgeschlossen und hat somit der Veranstalter in diesen Fällen auch keinen Anspruch auf die in Pkt. 1 definierten Stornogebühren. 7.STANDPLATZMIETEN, ZAHLUNGSFRISTEN Anmeldegebühren und Standplatzmieten zuzüglich USt und Vertragsgebühren sind zu 50 % sofort nach Erhalt der Rechnung und zu 50 % spätestens 30 Kalendertage vor Beginn der MAWEV-Show fällig. Von den bestellten Sonderleistungen ist vor Beginn der MAWEV-Show eine Akontozahlung von 50 % der voraussichtlichen Kosten zu bezahlen. Die restlichen 50% zzgl. USt und anteilige Vertragsgebühr sind mit der Endabrechnung fällig. Die rechtzeitige Bezahlung der Standplatzmiete ist Voraussetzung für den Bezug des Ausstellungsplatzes. Der Aussteller hat vor Bezug des Ausstellungsplatzes dem Veranstalter auf Verlangen die vollständige Bezahlung der vereinbarten Beträge mittels Zahlungsbelege nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gem. § 456 UGB) zu entrichten. Dem Aussteller ist es untersagt, Forderungen des Veranstalters mit eigenen Forderungen gegenzurechnen (Kompensationsverbot). Zur Sicherung seiner aus dem Mietverhältnis resultierenden Forderungen einschließlich künftiger Ansprüche behält sich der Veranstalter als Vermieter die Geltendmachung des gesetzlichen Vermieterpfandrechtes gemäß § 1101 ABGB vor. Es besteht keine Haftung für Schäden an den zurückbehaltenen Ausstellungsgütern durch den Veranstalter.
Verschiebung. Ein Teilnehmer kann die Verschiebung seines Kurses einmalig beantragen, jedoch nur auf Grundlage einer Verzögerung im Visumsprozess und nur unter der Bedingung, dass er speakeasy Berlin spätestens 10 Tage vor Kursstart über die Verschiebung informiert. Der Kurs muss innerhalb von drei Monaten ab dem ursprünglich geplanten Startdatum beginnen. Ein Kurs kann nur als Ganzes verschoben werden – eine Verschiebung einzelner Kursteile ist nicht möglich.
Verschiebung. Für Verschiebungen von Weiterbildungsveranstaltungen auf Wunsch des Kunden wird eine Umtriebsgebühr von CHF 200 erhoben.
Verschiebung. Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Termin auf Ende des Semesters, in dem die Altersgrenze erreicht wird, verschoben werden.
Verschiebung. Sollte das Laufzeitende, der Fälligkeitstag oder ein anderer Tag, an dem eine Zahlung zu leisten ist, kein Bankarbeitstag sein, wird der entsprechende Tag auf den nächsten darauf folgenden Bankarbeitstag verschoben und eine allenfalls maßgebliche Zahlung erfolgt am nächstfolgenden Bankarbeitstag. Die Zertifikatsinhaber sind nicht berechtigt, wegen einer solchen Verzögerung Zinsen oder eine andere Entschädigung zu verlangen.
Verschiebung. Wird eine Veranstaltung, für die Sie Zweitmarkt-Tickets gekauft haben, verlegt, so behalten die Zweitmarkt-Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Veranstaltungstermin. Wenn Sie an dem neuen Veranstaltungstermin nicht teilnehmen können, können Sie Ihre Bestellung innerhalb der von uns dafür gesetzten Frist stornieren und der Ticketpreis und die Buchungsgebühren werden Ihnen erstattet. Die Bearbeitungsgebühren werden Ihnen nicht erstattet, wenn Ihre Zweitmarkt-Tickets schon an Sie versendet oder geliefert wurden. Wenn Sie Ihre Bestellung nicht innerhalb der von uns dafür gesetzten Frist stornieren, haben Sie keine Erstattungsansprüche.

Related to Verschiebung

  • Verschiedenes 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden. 12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

  • Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.

  • Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

  • Versicherte Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese geson- dert vereinbart sind. Das sind die Elemen- targefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen und Vulkanausbruch.

  • Verschwiegenheit Der Personaldienstleister sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.

  • Meinungsverschiedenheiten Die Continentale Sachversicherung AG hat sich zur Teilnahme an folgendem Schlichtungsverfahren verpflichtet: Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher und Kleingewerbetreibende kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass der Versicherungs- nehmer dem Versicherer zunächst die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen.

  • Streitschlichtung 17.1. Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ 17.2. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  • Schlichtung Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 68 TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entspre- chenden Antrag an die Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlich- tungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Versicherte Sachen Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.