Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlust, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört, verlängert sich die Frist je nach Lage des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreiten.
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Samples: Allgemeine Österreichische Transportversicherungs Bedingungen (Aötb 2011), Dachzelt Versicherung
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Transportmittel Das Transportmit- tel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche EreignisseEr- eignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, verlängert so verlän- gert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchs- tens jedoch auf sechs Monate.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender überwiegen- der Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäi- schen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ein- gegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2008
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalver- lustes, es sei denn, dass daß mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Wahrschein- lichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr Ge- fahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche kriegs- ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtge- stört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Mo- nate.
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Samples: Güterversicherungsbedingungen 2000, Güterversicherungsbedingungen 2000
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten versi- cherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Samples: Gütertransportversicherung
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlust, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist die Nachrichtenverbindung Nach- richtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört, verlängert sich die Frist je nach Lage des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreiten.
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Samples: Transport Insurance Agreement
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, leistet der Versicherer die Helvetia Ersatz wie bei Totalverlust, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn 30 Tage, verstrichen verstri- chen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört, verlängert sich die Frist je nach Lage des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreiten.
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Samples: Transport Insurance Conditions
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalver- lustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchs- tens jedoch auf sechs Monate.
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Samples: Transport Insurance Agreement
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlust, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört, verlängert sich die Frist je nach Lage des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenüber- schreiten.
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Samples: Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen (Aötb 2001)
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Transportmittel Das Transportmit- tel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche EreignisseEreig- nisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Samples: Güterversicherung
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender überwiege n- der Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europä i- schen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen einge- gangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollenverschol- len, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation Rekla- mation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Samples: Insurance Policy
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten versicher- ten Gefahr anzunehmen ist. Ein Transportmittel Das Transport- mittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn 30 bei europäischen Xxxxxxxxxxxx 00 Tage, verstrichen verstri- chen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Samples: Transportversicherung
Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlusts, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des FallesFalls, sie darf aber 6 Monate nicht überschreitenhöchstens jedoch auf sechs Monate.
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Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie bei Totalverlustim Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass daß mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Ein Das Transportmittel ist verschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplanten Ankunft am Endbestimmungsort 60 Tage, innerhalb Europas im geographischen Sinn bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestörtgestört sein, so verlängert sich die Frist je nach Lage entsprechend den Umständen des Falles, sie darf aber höchstens jedoch auf 6 Monate nicht überschreitenMonate.
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Samples: Güterversicherung