Common use of Verschollenheit Clause in Contracts

Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel ver- schollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie im Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Ver- lust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Das Transportmittel ist ver- schollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplan- ten Ankunft 60 Tage, bei europäischen Bin- nenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihm ein- gegangen ist. Kann die Nachrichtenverbin- dung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört sein, so verlängert sich die Frist entsprechend den Umständen des Falles, höchstens jedoch auf sechs Monate.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel ver- schollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie im Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Ver- lust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Das Transportmittel ist ver- schollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplan- ten geplanten Ankunft 60 Tage, bei europäischen Bin- nenreisen Binnenrei- sen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation Re- klamation keine Nachricht von ihm ein- gegangen eingegangen ist. Kann die Nachrichtenverbin- dung Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört sein, so verlängert sich die Frist entsprechend den Umständen des Falles, höchstens jedoch auf sechs Monate.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008

Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel ver- schollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie im Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Ver- lust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Das Transportmittel ist ver- schollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplan- ten geplanten Ankunft 60 Tage, bei europäischen Bin- nenreisen Binnenrei- sen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation Re- klamation keine Nachricht von ihm ein- gegangen eingegan- gen ist. Kann die Nachrichtenverbin- dung Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört sein, so verlängert sich die Frist entsprechend den Umständen des Falles, höchstens jedoch auf sechs Monate.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008

Verschollenheit. Sind die Güter mit dem Transportmittel ver- schollenverschollen, so leistet der Versicherer Versi- cherer Ersatz wie im Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender über- wiegender Wahrscheinlichkeit ein Ver- lust Verlust als Folge einer nicht versicherten versicher- ten Gefahr anzunehmen ist. Das Transportmittel ist ver- schollenverschollen, wenn vom Zeitpunkt seiner geplan- ten geplanten Ankunft 60 Tage, bei europäischen Bin- nenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht Nach- richt von ihm ein- gegangen eingegangen ist. Kann die Nachrichtenverbin- dung Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört sein, so verlängert sich die Frist entsprechend den Umständen des Falles, höchstens jedoch auf sechs Monate.

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Samples: Güterversicherungsbedingungen