Verschollenheit. In Ergänzung zu Ziffer 2.6 AUB CIF4ALL 2021 gilt der unfall- bedingte Tod als nachgewiesen, wenn die versicherte Per- son nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die ver- sicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Verschollenheit. In Ergänzung zu Ziffer Ziff. 2.6 AUB CIF4ALL 2021 2008 gilt der unfall- bedingte unfallbedingte Tod als nachgewiesen, wenn die versicherte Per- son Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige LebensgefahrLe- bensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die ver- sicherte versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
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Samples: Gvi Gruppen Unfallversicherung