Verschwiegenheit und Datenschutz Musterklauseln

Verschwiegenheit und Datenschutz. 13.1. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass vertrauliche unternehmensbezogene Informationen der anderen Partei im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden können. Jede Partei ist verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln und weder Dritten ohne Zustimmung der anderen Partei zugänglich zu machen noch für vertragswidrige Zwecke zu verwenden. Die Parteien stimmen weiters zu, die der WBAG im Zuge von Reporting oder Audits mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß dieser Klausel bleibt aufrecht, solange die Informationen kommerziellen Wert besitzen.
Verschwiegenheit und Datenschutz. 4.1 Die Mitarbeitenden der PH Zürich verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Informationen aus Beratungs- und/oder Schulungsprozessen an Dritte erfolgen nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen. Auskünfte gestützt auf Vorgaben der Informations- und Datenschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten.
Verschwiegenheit und Datenschutz. (1) Der Kreis Mettmann Info-Service verarbeitet die erhobenen perso- nenbezogenen Daten nur in dem für die Aufgabenerfüllung nach § 2 dieser Vereinbarung erforderlichen Umfang. Die personenbe- zogenen Daten werden nicht an andere Dienststellen innerhalb der Kreisverwaltung weitergegeben.
Verschwiegenheit und Datenschutz. 1. Wir verpflichten uns, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen der Kund*innen, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
Verschwiegenheit und Datenschutz. 10.1 Die Deutsche Börse AG ist verpflichtet, die ihr im Rahmen des Non-Display-VertragesVertrags von dem VertragspartnerKunden mitgeteilten unternehmensbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen („vertrauliche Informationen“). Die Deutsche Version 4_1 Version 4_1 Börse AG wird hierbei die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze beachten. Sie wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Verpflichtungen ihrer Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Verschwiegenheitspflicht während der Laufzeit des Non-Display-Vertrags und auch darüber hinaus gewahrt bleibt. Nicht unter diese Ziffer 10.1 fallen vertrauliche Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung a) ohne einen Verstoß gegen den Non-Display-Vertrag allgemein öffentlich verfügbar sind, b) bei denen durch schriftliche oder elektronische Dokumente nachgewiesen werden kann, dass sie von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden, c) die gegenüber der empfangenden Partei von einem Dritten offengelegt werden, der keiner diesbezüglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt, oder die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber der empfangenden Partei bereits in ihrem Besitz befanden, wobei in diesen Fällen die Beweislast bei der empfangenden Partei liegt, oder d) die von der anderen Partei vor der Offenlegung zur Offenlegung freigegeben wurden.
Verschwiegenheit und Datenschutz. 10.1 Die Deutsche Börse AG ist verpflichtet, die ihr im Rahmen des Non-Display-Vertrags von dem Kunden mitgeteilten unternehmensbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen („vertrauliche Informationen“). Die Deutsche Börse AG wird hierbei die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze beachten. Sie wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Verpflichtungen ihrer Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Verschwiegenheitspflicht während der Laufzeit des Non-Display-Vertrags und auch darüber hinaus gewahrt bleibt. Nicht unter diese Ziffer 10.1 fallen vertrauliche Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung a) ohne einen Verstoß gegen den Non-Display-Vertrag allgemein öffentlich verfügbar sind,
Verschwiegenheit und Datenschutz. 11.1. MEI sichert zu, dass sie über alle Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren wird. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
Verschwiegenheit und Datenschutz. 12.1. Die Vertragsteile werden gegenseitig mitgeteilte und als vertraulich deklarierte Informationen jedweder Art geheim halten, sofern in diesen AGB bzw. dem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Verschwiegenheit und Datenschutz. 13.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben.
Verschwiegenheit und Datenschutz. 13.1 Die Leiharbeitnehmer von HoHR Gruppe haben sich arbeitsvertraglich zur Verschwiegenheit bezüglich aller Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet. Der Entleiher hat XxXX Gruppe unverzüglich und vor Aufnahme der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers darüber zu informieren, wenn für den Leiharbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit bei dem Entleiher das Datengeheimnis gilt. In diesem Fall wird HoHR Gruppe den Leiharbeit- nehmer schriftlich auf die Wahrung dieses Datengeheimnisses verpflichten und dies dem Entleiher auf Verlangen nachweisen.