Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Zahnärztin / der Zahnarzt verpflichtet sich, über alle ihr / ihm in der Ausübung ihrer / seiner Tätigkeit und in der Praxis bekannt gewordenen Umstände, sei es die Behandlung selbst, seien es die persönlichen Umstände der Patienten und deren Erklärungen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach seiner Beendigung absolutes Stillschweigen zu bewahren (§ 203 StGB). Diese Verpflichtung gilt auch für alle Geschäftsgeheimnisse.
Appears in 3 contracts
Samples: Employment Agreement, Employment Agreement, Employment Agreement
Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Zahnärztin / Angestellte Zahnärztin/ der Angestellte Zahnarzt verpflichtet sich, über alle ihr / ihr/ ihm in der Ausübung ihrer / seiner Tätigkeit und in der Praxis bekannt gewordenen Umstände, sei es die Behandlung selbst, seien es die persönlichen Umstände der des Patienten und deren Erklärungen während in der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach seiner Beendigung Praxis sowie Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren (§ 203 StGB). Diese Verpflichtung gilt auch für alle Geschäftsgeheimnisse.
Appears in 1 contract
Samples: Employment Agreement