Kurzzeitkennzeichen Musterklauseln
Kurzzeitkennzeichen. C.2.3 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeit- kennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns, beziehen wir den Ver- trag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abgeschlossenen Vertrag mit ein.
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amt- lich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Ver- wendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgelegt.
H.4.2 Wenn Sie das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kenn- zeichen (nicht Kurzzeitkennzeichen) zulassen, wird die Ver- sicherung hinsichtlich der Dauer, des Schadenfreiheitsrabatts und den Merkmalen zur Beitragsberechnung in den neu abzu- schließenden Vertrag einbezogen.
Kurzzeitkennzeichen. Für die Versicherung eines Kraftfahrzeuges, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen zugelassen ist, beträgt der Beitrag 2 % des Tarifbeitrages (Beitrags- satz 100 %) für das Fahrzeug, welches das Kurzzeitkennzeichen führt; der Mindestbeitrag beträgt 100 EUR.
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen sind, haben Sie den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kurzzeitkennzeichen dokumentierten Zeit raums (maximal 5 Tage).
H.4.2 Der Beitrag wird auf Anfrage von der Debeka-Hauptverwal tung festgelegt. H.4.3 Wird das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Über führungsfahrt für denselben Versicherungsnehmer mit ei nem ständigen Kennzeichen zugelassen, rechnen wir die Versicherungszeit für das Kurzzeitkennzeichen nach dem Tarifbeitrag für das ständige Kennzeichen (Hauptvertrag) ab.
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeuges, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen zugelassen ist, beträgt der Beitrag 2 % des Tarifbeitrages (Beitrags- satz 100 %) für das Fahrzeug, welches das Kurzzeitkennzeichen führt; der Mindestbeitrag beträgt 100 EUR.
H.4.2 Lief die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen auf Ihren Namen und lassen Sie im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt das Kraftfahrzeug mit einem ständigen (nicht Kurzzeitkennzeichen) amtlichen Kennzeichen zu, beziehen wir die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag ein.
Kurzzeitkennzeichen. Für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs, das mit einem Kurz- zeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- und Überführungsfahrt zugelassen ist, wird der Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgesetzt. Anhang Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem
Kurzzeitkennzeichen. Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amtlich abge- stempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, beträgt die Mindestprämie Euro 80,–. Nach 5 Tagen erlischt der Versi- cherungsvertrag. Wird ein Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt für denselben Versicherungsnehmer innerhalb von 4 Wochen mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zugelassen und bei der Janitos Versicherung AG versichert, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. Die Prämie wird angerechnet.
Kurzzeitkennzeichen. (1) Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amtlich abgestempelten Kurz- zeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, wird der Beitrag auf Anfrage von der Direktion festge- setzt.
(2) Wird das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt für denselben Versicherungsnehmer mit einem ständigen (nicht Kurzzeit-) amtlichen Kennzeichen zugelas- sen, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich des Schadenverlaufs in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.
Kurzzeitkennzeichen. C.6.3 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das - mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzei- chen - zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbei- trag. Der Beitrag ergibt sich aus dem Beitragsteil (Tarif). Versichern Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns, beziehen wir den Vertrag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich Dauer und Tarifierung in den neu abgeschlossenen Ver- trag mit ein. C.6.4 Bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungs- schutzes und bei vorübergehender Änderung der Ver- wendung des Fahrzeugs berechnen wir den Beitrag nach C.6.1. C.6.5 Schließen Sie für weniger als ein Jahr eine Kaskoversi- cherung in den Vertrag ein, berücksichtigen wir bei der Beitragsberechnung die individuellen Tarifierungs- merkmale (siehe Anhang 2).
Kurzzeitkennzeichen. Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit einem amtlich abge- stempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelas- sen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbeitrag in Höhe von 2 % des Tarifbeitrages (100 %), mindestens jedoch in Höhe von 92 Euro. Bei längerer Dauer wird für jeden angefangenen 5-Tageszeitraum ein weiterer Beitrag von 2 % fällig. Versichern Sie unmittelbar im An- schluss an die Probe- oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns, beziehen wir den Vertrag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abgeschlossenen Vertrag mit ein.