Kurzzeitkennzeichen Musterklauseln

Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeuges, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen zugelassen ist, beträgt der Beitrag 2 % des Tarifbeitrages (Beitrags- satz 100 %) für das Fahrzeug, welches das Kurzzeitkennzeichen führt; der Mindestbeitrag beträgt 100 EUR.
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amt- lich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Ver- wendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgelegt.
Kurzzeitkennzeichen. C.2.3 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeit- kennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns, beziehen wir den Ver- trag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abgeschlossenen Vertrag mit ein.
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen sind, haben Sie den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kurzzeitkennzeichen dokumentierten Zeit­ raums (maximal 5 Tage).
Kurzzeitkennzeichen. (1) Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amtlich abgestempelten Kurz- zeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, wird der Beitrag auf Anfrage von der Direktion festge- setzt.
Kurzzeitkennzeichen. Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amtlich abge- stempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, beträgt die Mindestprämie Euro 80,–. Nach 5 Tagen erlischt der Versicherungsvertrag. Wird ein Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt für denselben Versicherungsnehmer innerhalb von 4 Wochen mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zugelassen und bei der Janitos Versi- cherung AG versichert, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzei- chen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließen- den Vertrag einbezogen. Die Prämie wird angerechnet.
Kurzzeitkennzeichen. Für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs, das mit einem Kurz- zeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- und Überführungsfahrt zugelassen ist, wird der Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgesetzt. Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem
Kurzzeitkennzeichen. C.6.3 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das - mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzei- chen - zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbei- trag. Der Beitrag ergibt sich aus dem Beitragsteil (Tarif). Versichern Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns, beziehen wir den Vertrag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich Dauer und Tarifierung in den neu abgeschlossenen Ver- trag mit ein. C.6.4 Bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungs- schutzes und bei vorübergehender Änderung der Ver- wendung des Fahrzeugs berechnen wir den Beitrag nach C.6.1. C.6.5 Schließen Sie für weniger als ein Jahr eine Kaskoversi- cherung in den Vertrag ein, berücksichtigen wir bei der Beitragsberechnung die individuellen Tarifierungs- merkmale (siehe Anhang 2).
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeuges, das mit einem amtlich abgestem- pelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen zugelassen ist, beträgt der Beitrag 2 % des Tarifbeitrages (Beitragssatz 100 %) für das Fahrzeug, welches das Kurz- zeitkennzeichen führt; der Mindestbeitrag beträgt bei der BGV-Versicherung AG 45 EUR und bei der Badischen Allgemeinen Versicherung AG 60 EUR. Bei längerer Dauer wird für jeden angefangenen 5-Tageszeitraum ein weiterer Beitrag von 2 % erhoben.
Kurzzeitkennzeichen. Für die Versicherung eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen wird der im Beitragsteil ausgewiesene Beitrag berechnet. Dieser Beitrag wird auf den von Ihnen für eine unmittelbare Anschlussversicherung zu zahlenden Beitrag angerechnet. Kurzzeitkennzeichen sind amtliche Kennzeichen, die von der Zulas- sungsbehörde zur Verwendung des in dem besonderen Versicherungs- schein bezeichneten Fahrzeugs auf Probe- oder Überführungsfahrten für die Dauer von höchstens fünf Tagen zugeteilt werden (§ 16 Abs. 2 FZV).