Versicherte Ereignisse. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch den Eintritt eines versicherten Ereignisses im Sinne von Teil B 1.1 und Teil B 1.2 die Reiseunfä- higkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist. Der Antritt der Reise kann ihr deshalb objektiv nicht zugemutet werden.
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Versicherte Ereignisse. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch den Eintritt eines versicherten Ereignisses im Sinne von Teil B C 1.1 und Teil B C 1.2 die Reiseunfä- higkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist. Der Antritt Die Fortsetzung oder planmäßige Beendigung der Reise kann ihr deshalb objektiv nicht zugemutet werden.
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Versicherte Ereignisse. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch den Eintritt eines versicherten Ereignisses im Sinne von Teil B 1.1 und Teil B 1.2 die Reiseunfä- higkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist. Der Antritt der Reise kann ihr Ihr deshalb objektiv nicht zugemutet werden.
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Samples: Reiserücktritts Versicherung