Versicherte und ausgeschlossene Risiken Musterklauseln

Versicherte und ausgeschlossene Risiken. Der Ratenschutz betrifft die Absicherung von Rückzahlungsverpflichtungen aus der Kartenvertragsverbindlichkeit des Karteninhabers gegenüber der kartenausgebenden Ikano Bank und gegebenenfalls verschiedene Zusatzleistungen. Entsprechend der Beitrittserklärung wurde die Absicherung folgender Risiken vereinbart: ▪ Todesfall Einmalzahlung in Höhe des ausstehenden Negativsaldos des IKEA Kreditkarte Kartenkontos vom Tag vor dem Sterbe- datum, maximal 15.000 Euro ▪ Arbeitsunfähigkeit: monatlich Leistung in Höhe von 5 % des ausstehenden Negativsaldos des Kartenkontos vom Tag vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, monatlich maximal 1.500 Euro ▪ Assistance bei Arbeitsunfähigkeit ▪ Assistance bei Arbeitsunfähigkeit ▪ Arbeitslosigkeit bzw. schwere Krankheit monatlich Leistung in Höhe von 5 % des ausstehenden Negativsaldos des Kartenkontos vom Tag vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, monatlich maximal 1.500 Euro bzw. Einmalleistung in Höhe des ausstehenden Negativsaldos des IKEA Kreditkarte Kartenkontos vom Tag vor der Erstdiag- nose der schweren Krankheit, maximal 15.000 Euro. Jede versicherte Person genießt Versicherungsschutz für die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit, Assistance bei Arbeitsunfähigkeit und Assistance bei Arbeitslosigkeit. Zusätz- lich hat jede versicherte Person, abhängig von ihrem sozialversichersicherungsrechtlichen Status zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls entweder Versiche- rungsschutz für das Risiko der Arbeitslosigkeit oder der Schweren Krankheit. Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls eine sozialver- sicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer aus, genießt sie Versicherungsschutz für das Risiko der Arbeitslosigkeit. Sofern die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, genießt sie hingegen Versicherungsschutz für das Risiko der Schweren Krankheit. Weitere Risiken sind nicht versichert. Einzelheiten und Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs sind den zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für den Ratenschutz zu entnehmen. Der monatliche Beitrag für diesen Gruppenversicherungsschutz beträgt 0,69 % des jeweiligen negativen Saldos des IKEA Kreditkarte Kartenkontos und wird monatlich durch die Ikano Bank AB (publ) diesem Konto belastet. Der Beitrag setzt sich zusammen wie folgt: Beitrag ohne Versicherung- steuer (in Prozent des negati- ven Saldos) Steueranteil (in Prozent d...
Versicherte und ausgeschlossene Risiken. Entsprechend der Beitrittserklärung wurde die Absicherung folgender Risiken vereinbart: ▪ Einkaufs- und Lieferversicherung Absicherung von im Handel und online gekaufter Ware vor Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Beschädigung. Maximale Entschädigung pro Versicherungsfall ist auf 1.500 Euro und Gesamtentschädigung pro Jahr auf 6.000 Euro begrenzt. ▪ Reparaturversicherung Absicherung von Material- oder Fabrikationsfehler, die nach Ablauf der Herstellergarantie an beweglichen Neuwaren entstanden sind. Maximale Entschädigung pro Versicherungsfall ist auf 1.500 Euro und Gesamtentschädigung pro Jahr auf 6.000 Euro begrenzt. ▪ Ticketversicherung Absicherung von finanziellen Verlusten, wenn eine Veranstaltung am Veranstaltungstag aufgrund von Arbeitsunfähig- keit nicht besucht werden kann. Maximale Entschädigung pro Versicherungsfall ist auf 150 Euro und Gesamtentschädi- gung pro Jahr auf drei Fälle begrenzt. ▪ Best-Preis-Versicherung Abgesichert ist die Differenz des Kaufpreises, der von Ihnen erworbenen Ware, wenn diese bei einem anderen Händler günstiger zum öffentlichen Verkauf angeboten wird. Maximale Entschädigung pro Versicherungsfall ist auf 500 Euro und Gesamtentschädigung pro Jahr auf 1.000 Euro begrenzt. Weitere Risiken sind nicht versichert. Einzelheiten und Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs sind den zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für den Einkaufs- schutz zu entnehmen. Der monatliche Beitrag für diesen Versicherungsschutz beträgt 3,99 Euro und wird monatlich dem Kartenkonto meiner IKEA Kreditkarte belastet und an den Versicherer abgeführt. Der Beitrag setzt sich zusammen wie folgt: Beitrag ohne Versicherungs- steuer (in Euro) Versicherungssteueranteil (in Euro) Beitrag mit Versicherungssteuer, brutto (in Euro) Einkaufsschutz* 3,23 0,76 3,99 *Der Versicherungsbeitrag für das Risiko Einkaufsschutz unterliegt der Versicherungssteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Versicherungssteuer-Nr. der RheinLand Versicherungs AG lautet: 9116/810/01400. Im Übrigen können sonstige, anlassbezogene Kosten anfallen. Sofern der Erstbeitrag schuldhaft nicht gezahlt wird, kann der Versicherer von dem Versicherungsverhältnis zurücktreten; eine Leistungsverpflichtung entfällt unter den Voraussetzungen des § 37 VVG. Wenn ein Folgebeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt wird, setzt der Versicherer eine Nachfrist für die Zahlung des rückständigen Beitrages. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist de...
Versicherte und ausgeschlossene Risiken. Versichert sind Sturz-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden sowie Witterungsschäden, soweit durch einen dieser Schäden der bestimmungsgemäße Gebrauch, insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes beeinträchtigt ist. Versichert sind auch Schäden durch Brand, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss des versicherten Gerätes sowie Schäden durch Plünderung, Sabotage, Vandalismus und vorsätzliche, widerrechtliche Beschädigung durch unberechtigte Dritte. Unter Versicherungsschutz fallen auch Konstruktions-, Material- oder Fabrikations- bzw. Montagefehler, soweit der Anspruch nicht im Rahmen der Garantie des Herstellers oder Händlers oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden kann. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf das Abhandenkommen des versicherten Gerätes durch Raub, Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Das Abhandenkommen durch Diebstahl ist aber nur dann versichert, wenn Sie das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt haben. Xxxxxxxx persönlicher Gewahrsam in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn Sie das versicherte Gerät jederzeit so im Blick- oder Körperkontakt haben, dass ein unberechtigter Zugriff auf das Gerät von Ihnen sofort bemerkt und abgewehrt werden könnte. Achten Sie daher insbesondere auf öffentlichen Plätzen auf ihr Gerät. Führen Sie es nicht einfach in unverschlossenen Jacken- oder Hosentaschen oder leicht zugänglich im Rucksack oder einer sonstigen Tasche mit sich und lassen Sie es nie unbeaufsichtigt. Nicht versichert sind z. X. Xxxxx-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen. Als solche Schönheitsfehler gelten auch einfache Risse, Splitter, Abplatzungen oder Ausbrüche, soweit diese insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen. Nicht versichert sind z. B. Schäden durch oder während des Abhandenkommens des versicherten Gerätes durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren oder auf andere, nicht versicherte Weise, Schäden, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags vorhanden waren, Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes oder normale Abnutzung sowie Schäden durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben oder der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechende Handhabung des Gerätes. Die Regelungen zu den...
Versicherte und ausgeschlossene Risiken. Versichert sind Sturz-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden soweit durch einen dieser Schäden der bestimmungsgemäße Gebrauch, insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes beeinträchtigt ist. Versichert sind auch Schäden durch Brand, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss des versicherten Gerätes sowie Schäden durch Plünderung, Sabotage, Vandalismus und vorsätzliche, widerrechtliche Beschädigung durch unberechtigte Dritte. Unter Versicherungsschutz fallen auch Konstruktions-, Material- oder Fabrikations- bzw. Montagefehler, soweit der Anspruch nicht im Rahmen der Garantie des Herstellers oder Händlers oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden kann. Nicht versichert sind z. X. Xxxxx-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen. Als solche Schönheitsfehler gelten auch einfache Risse, Splitter, Abplatzungen oder Ausbrüche, soweit diese insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld des Displays oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes nicht beeinträchtigen. Nicht versichert sind Schäden, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags vorhanden waren, Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes oder normale Abnutzung sowie Schäden durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben oder der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechende Handhabung des Gerätes. Die Regelungen zu den versicherten und ausgeschlossenen Risiken finden Sie unter § 1 und § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Versicherte und ausgeschlossene Risiken. Der Reiseschutz umfasst die Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Verspätungsschutz, Reisegepäckversicherung und den Selbstbehaltsschutz für Mietwagen. Entsprechend der Beitrittserklärung wurde die Absicherung folgender Risiken vereinbart: ▪ Auslandsreisekrankenversicherung: Erstattet werden bestimmte Kosten, die anfallen, wenn Sie im Ausland krank werden, einen Unfall erleiden oder verster- ben. ▪ Reiserücktrittsversicherung Wir erstatten Ihnen entstehenden Kosten, wenn Sie unter bestimmten Umständen Ihre Hinreise nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können. ▪ Reiseabbruchversicherung Wir erstatten die Ihnen entstehenden Kosten, wenn Sie unter bestimmten Umständen Ihre Rückreise nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen. ▪ Verspätungsschutz Wir erbringen Leistungen, wenn Sie Ihren Flug aufgrund bestimmter Ereignisse nicht antreten können. ▪ Reisegepäckversicherung Wir erstatten die Ihnen entstehenden Kosten, wenn bestimmte Gegenstand Ihres Reisegepäcks während einer Reise abhandenkommt oder beschädigt wird. ▪ Selbstbehaltsschutz für Mietwagen Wir erstatten die Selbstbeteiligung, die bei einem im Ausland gemieteten Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfalls fällig wird. Weitere Risiken sind nicht versichert. Einzelheiten und Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs sind den zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für den Ratenschutz zu entnehmen. Der monatliche Beitrag für diesen Versicherungsschutz beträgt 4,99 Euro und wird monatlich dem Kartenkonto meiner IKEA Kreditkarte belastet und an den Versicherer abgeführt. Der Beitrag setzt sich zusammen wie folgt: Beitrag ohne Versiche-rung- steuer (in Euro) Versicherungsteueranteil (in Euro) Beitrag mit Versicherung-steuer, brutto (in Euro) Auslandsreisekranken* 1,59 Euro 0,00 Euro 1,59 Euro Reiserücktritt/-Abbruch, Reisegepäck, Verspätung, Mietwagen** 2,86 Euro 0,54 Euro 3,40 Euro Gesamt 4,45 Euro 0,54 Euro 4,99 Euro * Die Leistung Auslandsreisekranken ist steuerbefreit, § 4 Nr. 5 VerStG. ** Der Versicherungsbeitrag für das Risiko Reiserücktritt/-Abbruch, Reisegepäck, Verspätung und Mietwagen unterliegt der Versicherungsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Versicherungsteuer-Nr. der RheinLand Versicherungs AG lautet: 9116/810/01400. Im Übrigen können sonstige, anlassbezogene Kosten anfallen Sofern der Erstbeitrag schuldhaft nicht gezahlt wird, kann der Versicherer von dem Versic...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.