Versicherter Zeitraum. 3.1. Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Ver- tragslaufzeit eingetreten sind. 3.2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Ausgenommen sind Versicherungsfälle, für die aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsschutz besteht. Insoweit kommt Ziffer IV.3. nicht zur An- wendung. Für den Zeitraum der Nachmeldefrist steht der unverbrauchte Teil der Jahres- höchstleistung der letzten Versicherungsperiode zu den bei Vertragsende geltenden Bedingungen zur Verfügung.
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Samples: Insurance Application Model, Insurance Application, Insurance Agreement
Versicherter Zeitraum. 3.1. Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Ver- tragslaufzeit eingetreten sind. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz in der Haftpflicht auch für Schaden- ereignisse, die vor der Vertragslaufzeit eingetreten sind und den Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
3.2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Ausgenommen sind Versicherungsfälle, für die aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsschutz besteht. Insoweit kommt Ziffer IV.3. nicht zur An- wendung. Für den Zeitraum der Nachmeldefrist steht der unverbrauchte Teil der Jahres- höchstleistung der letzten Versicherungsperiode zu den bei Vertragsende geltenden Bedingungen zur Verfügung.
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Samples: Cyber Insurance Agreement, Cyber Und Sachversicherung Für Ärzte Und Heilnebenberufe, Cyber Und Sachversicherung Für Ärzte Und Heilnebenberufe
Versicherter Zeitraum. 3.1. Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Ver- tragslaufzeit eingetreten sind. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz in der Cyber-Haftpflicht auch für Schadenereignisse, die vor der Vertragslaufzeit eingetreten sind und den Ver- sicherten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren.
3.2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Ausgenommen sind Versicherungsfälle, für die aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsschutz besteht. Insoweit kommt Ziffer IV.3. nicht zur An- wendungAnwen- dung. Für den Zeitraum der Nachmeldefrist steht der unverbrauchte Teil der Jahres- höchstleistung der letzten Versicherungsperiode zu den bei Vertragsende geltenden gelten- den Bedingungen zur Verfügung.
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Samples: Cyber Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen