Common use of Versicherter Zeitraum Clause in Contracts

Versicherter Zeitraum. 1. Vorwärtsversicherung Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Dauer des Versicherungsvertrages eintretenden Versicherungsfälle. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, − für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder − deren Entstehung der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person bei Abgabe der Vertragserklärung vorhergesehen hat. 2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. 3. Subsidiäre Rückwärtsversicherung bei Bestehen eines Vorvertrages Der Versicherungsschutz umfasst auch vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle, wenn der Vertrag unmittelbar an einen anderen Versicherungsvertrag gleicher Art anschließt und der Versicherungsfall dort wegen Ablaufs einer Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist nicht mehr gedeckt ist. Kein rückwirkender Versicherungsschutz besteht, wenn der Vorvertrag eine Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist von weniger als 2 Jahren vorsieht, der Versicherungsfall dem Vorversicherer vor Ablauf der Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist hätte gemeldet werden können oder der Versicherungsfall dem Versicherungsnehmer oder der in Anspruch genommenen mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt war. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den Umfang des Vorvertrages, wenn jener geringer ist. Soweit rückwirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungen. 4. Rückwärtsversicherung Rückwirkender Versicherungsschutz für vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle besteht darüber hinaus nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei der Vereinbarung rückwirkenden Versicherungsschutzes besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, − für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder − welche dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt waren. Soweit rückwirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.easy-insure.eu, www.alt-partner.at

Versicherter Zeitraum. 1. Vorwärtsversicherung Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Dauer des Versicherungsvertrages eintretenden Versicherungsfälle. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder deren Entstehung der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person bei Abgabe der Vertragserklärung vorhergesehen hat. 2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. 3. Subsidiäre Rückwärtsversicherung bei Bestehen eines Vorvertrages Der Versicherungsschutz umfasst auch vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle, wenn der Vertrag unmittelbar an einen anderen Versicherungsvertrag gleicher Art anschließt und der Versicherungsfall dort wegen Ablaufs einer Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist nicht mehr gedeckt ist. Kein rückwirkender Versicherungsschutz besteht, wenn der Vorvertrag eine Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist von weniger als 2 Jahren vorsieht, der Versicherungsfall dem Vorversicherer vor Ablauf der Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist hätte gemeldet werden können oder der Versicherungsfall dem Versicherungsnehmer oder der in Anspruch genommenen mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt war. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den Umfang des Vorvertrages, wenn jener geringer ist. Soweit rückwirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungen. 4. Rückwärtsversicherung Rückwirkender Versicherungsschutz für vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle besteht darüber hinaus nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei der Vereinbarung rückwirkenden Versicherungsschutzes besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder welche dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt waren. Soweit rückwirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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Versicherter Zeitraum. 12.1. Vorwärtsversicherung Der Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit 2.1.1. In der Cyber-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz umfasst alle besteht für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintretenden Versicherungsfälleeintreten und auf einer während der Vertragslaufzeit begangenen Rechtsverletzung beruhen. Dies gilt nicht 2.1.2. In der Cyber-Eigenschadenversicherung Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn das unter Ziff. I. 2. genannte Ereignis während der Vertragslaufzeit eingetreten ist. 2.2. Rückwärtsversicherung in der Cyber-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Rechtsverletzungen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden. Vom rückwirkenden Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle ausgenommen, - für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder - deren Entstehung der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person bei Abgabe der Vertragserklärung vorhergesehen hat. 2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. 3. Subsidiäre Rückwärtsversicherung bei Bestehen eines Vorvertrages Der Versicherungsschutz umfasst auch vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle, wenn der Vertrag unmittelbar an einen anderen Versicherungsvertrag gleicher Art anschließt und der Versicherungsfall dort wegen Ablaufs einer Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist nicht mehr gedeckt ist. Kein rückwirkender Versicherungsschutz besteht, wenn der Vorvertrag eine Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist von weniger als 2 Jahren vorsieht, der Versicherungsfall dem Vorversicherer vor Ablauf der Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist hätte gemeldet werden können oder der Versicherungsfall dem Versicherungsnehmer oder der in Anspruch genommenen mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt war. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den Umfang des Vorvertrages, wenn jener geringer ist. Soweit rückwirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungen. 4. Rückwärtsversicherung Rückwirkender Versicherungsschutz für vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle besteht darüber hinaus nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei der Vereinbarung rückwirkenden Versicherungsschutzes besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, − für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder − welche Ursache dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt warenwar oder hätte bekannt sein müssen. Soweit rückwirkender 2.3. Nachmeldefrist in der Cyber-Haftpflichtversicherung Wird das Versicherungsverhältnis beendet, besteht Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach Vertragsende eintreten (Nachmeldefrist), wenn die entsprechenden Rechtsverletzungen in die Vertragslaufzeit oder den Zeitraum des rückwirkenden Versicherungsschutzes fallen. Die Nachmeldefrist beträgt 5 Jahre. Ausgenommen sind Versicherungsfälle, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht. Für den Zeitraum der Nachmeldefrist steht der unverbrauchte Teil der Jahreshöchstleistung der letzten Versicherungsperiode zu den bei Vertragsende geltenden Bedingungen zur Verfügung. 2.4. Vorsorgliche Meldung von Versicherungsfällen in der Cyber-Haftpflichtversicherung Der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen können während der Vertragslaufzeit und während des Zeitraums der Nachmeldefrist Sachverhalte melden, gelten die zu Beginn einer Inanspruchnahme führen können. Für den Fall einer späteren Inanspruchnahme versicherter Personen wird fingiert, dass diese zum Zeitpunkt der vorsorglichen Meldung der Sachverhalte erstmals erfolgt ist. Die Anzeige muss Folgendes umfassen: die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzung, den Namen des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungentatsächlichen oder potenziellen Anspruchstellers sowie den Namen des tatsächlichen oder potenziellen Anspruchsgegners.

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