Versicherungen und Entschädigungsleistungen Musterklauseln

Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1 Der LN ist verpflichtet, für den Leasinggegenstand auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Leasinggegenstand auf seine Kosten zum Neuwert gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und gegebenenfalls gegen Maschinenbruch zu versichern. Nach der jeweiligen Gefahrenlage schließt der LN für den Leasinggegenstand eine Mobilien-Kasko-Versicherung, eine Schwachstromanlagenversicherung, oder eine andere branchen- und gegenstandsübliche Versicherung auf seine Kosten ab. Die Versicherungen sind bis zur vertragsgemäßen Rückgabe des Leasinggegenstandes aufrecht zu erhalten. Soweit der LN die Versicherungen für den Leasinggegenstand selbst abschließt, tritt der LN dem LG die Ansprüche aus den oben genannten Versicherungen zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Leasingvertrag hiermit ab; der LG nimmt die Abtretung hiermit an. Der LN ist verpflichtet, seiner Versicherungsgesellschaft die Übertragung seiner Versicherungsansprüche anzuzeigen und die Erteilung eines Sicherungsscheines zugunsten des LG bei seiner Versicherung zu beantragen. Der LN hat dem LG den Abschluss der Versicherung unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Leasinggegenstandes nachzuweisen. Kommt der LN dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der LG berechtigt - aber nicht verpflichtet - eine entsprechende Versicherung auf Kosten des LN abzuschließen. Der LG ist ferner berechtigt, bei ihm zur Kenntnis gelangten Versicherungsrückständen diese auf Kosten des LN auszugleichen.
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1. Sofern der LN nach der Vereinbarung im Leasingvertrag keine Versicherung durch den LG wünscht, ist der Leasinggegenstand gegen branchenübliche Sachrisiken durch den LN auf dessen Kosten zu versichern. Die Versicherung ist während der Dauer des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten. 7.2. Betragen die Anschaffungskosten für den Leasinggegenstand mehr als EUR 10.000 netto, tritt der LN dem LG zur Sicherung seiner Forderung aus dem Leasingvertrag die Ansprüche aus der oben genannten Versicherung hiermit ab; der LG nimmt die Abtretung hiermit an. In diesem Fall ist der LN verpflichtet, seiner Versicherungsgesellschaft die Übertragung seiner Versicherungsansprüche anzuzeigen und die Erteilung eines Sicherungsscheines zugunsten des LG bei seiner Versicherung zu beantragen. Der LN hat dem LG den Abschluss der Versicherung unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Leasinggegenstandes nachzuweisen. Kommt der LN dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der LG berechtigt - aber nicht verpflichtet - eine entsprechende Versicherung auf Kosten des LN abzuschließen. Der LG ist ferner berechtigt, bei ihm zur Kenntnis gelangten Versicherungsrückständen diese auf Kosten des LN auszugleichen.
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1 Der Mietkäufer ist verpflichtet für den Mietkaufgegenstand auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Mietkaufgegenstand auf seine Kosten zum Neuwert gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Ist Computer-Hardware Vertragsgegenstand, schließt der Mietkäufer für den Gegenstand eine Elektronikversicherung, ist Software Vertragsgegenstand eine Daten- oder erweiterte Datenversicherung, oder eine andere branchen- und gegenstandsübliche Versicherung auf seine Kosten ab. Die Versicherungen sind bis zur vertragsgemäßen Rückgabe des Mietkaufgegenstandes aufrecht zu erhalten. Soweit der Mietkäufer die Versicherungen für den Mietkaufgegenstand selbst abschließt, tritt der Mietkäufer dem Vermieter die Ansprüche aus den oben genannten Versicherungen zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Mietkaufvertrag hiermit ab; der Vermieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Mietkäufer ist verpflichtet, seiner Versicherungsgesellschaft die Übertragung seiner Versicherungsansprüche anzuzeigen und die Erteilung eines Sicherungsscheines zugunsten des Vermieters bei seiner Versicherung zu beantragen. Der Mietkäufer hat dem Vermieter den Abschluss der Versicherung unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Mietkaufgegenstandes nachzuweisen. Kommt der Mietkäufer dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der Vermieter berechtigt – aber nicht verpflichtet – eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Mietkäufers abzuschließen. Der Vermieter ist ferner berechtigt, bei ihm zur Kenntnis gelangten Versicherungsrückständen diese auf Kosten des Mietkäufers auszugleichen.
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. Ziff. 7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (TA) wird durch folgende Regelung ersetzt:
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. Ziff. 7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (kündbar) wird durch folgende Regelung ersetzt:
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1. Der LN ist verpflichtet, für den Leasinggegenstand auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Leasinggegenstand auf seine Kosten zum Neuwert gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und gegebenenfalls gegen Maschinenbruch zu versichern. Nach der jeweiligen Gefahrenlage schließt der LN für den Leasinggegenstand eine Mobilien-Kasko-Versicherung, eine Schwachstromanlagenversicherung, oder eine andere branchen- und gegenstandsübliche Versicherung auf seine Kosten ab. Die Versicherungen sind während der Dauer des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten.
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 8.1 Der Kunde schließt für von TELENORMA bereit gestellte Hardware auf seine Kosten eine geeignete Elektronik-Versicherung ab.
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 8.1 Der Kunde verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung mit EUR 100 Mio. Deckungsumfang und eine Fahrzeugversicherung mit einer marktüblichen Selbstbeteiligung, die mindestens die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Gegenstandes zu umfassen hat, für den Zeitraum zwischen Übernahme und Rückgabe des Gegenstandes (Ziffer 10.), abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Mindestdeckungsumfang der Fahrzeugversicherung ergibt sich aus der Versicherungserklärung und dem Antrag des Kunden auf Ausstellung eines Kraftfahrzeug- Sicherungsscheins, die der Kunde spätestens sechs Wochen nach Zulassung des Fahrzeuges einzureichen hat.
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. 7.1. Sofern der Mietkäufer nach der Vereinbarung im Mietkaufvertrag keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, ist der Mietkaufgegenstand gegen branchenübliche Sachrisiken durch den Mietkäufer auf dessen Kosten zu versichern. Die Versicherung ist während der Dauer des Mietkaufvertrages aufrecht zu erhalten.
Versicherungen und Entschädigungsleistungen. Ziff. 7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (VA) wird durch folgende Regelung ersetzt: